Rieder Beat · Ständerat · 2017-09-27
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Ich danke dem Kommissionspräsidenten für seine ausführliche Darstellung des Vergangenen. Als wir zum ersten Mal diese Standesinitiative behandelten, fand gleichzeitig die Debatte über die Motion Imoberdorf statt. Dort fand diese Diskussion über den Wolfsschutz statt, und die Motion Imoberdorf wurde abgelehnt; sie war gemässigter. Daher ist die Diskussion heute nicht die gleiche wie jene vor einem Jahr.
Zwischenzeitlich hat der Nationalrat der Standesinitiative Folge gegeben, und der Bundesrat hat, wie Kollege Luginbühl erklärt hat, mit zwei Signalen reagiert. Er hat uns erstens gesagt: Warten wir ab, was wir in der Jagdgesetzgebung der Schweiz zum Schutz vor dem Wolf machen können. Zweitens hat er gesagt: Wir werden im Jahr 2018, im Sommer, ein Gesuch eingeben zur Senkung des Schutzstatus für den Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt". Es geht um diese zwei Elemente, die seit der Beratung vor einem Jahr neu sind.
Aber es gibt nicht nur politische Signale, auf die wir hören sollten, sondern auch gesellschaftliche Signale. Ich möchte es Ihnen nicht vorenthalten, Ihnen hier zwei Signale bekanntzugeben, die mich bewogen haben, einen Minderheitsantrag einzureichen. Am 24. Februar 2017 erschienen in der "Neuen Zürcher Zeitung" ein Artikel und ein Interview mit Jannie Staffansson. Frau Staffansson ist eine Umweltschützerin und Aktivistin der Samen, welche für das Überleben der Kultur der Samen einsteht, insbesondere für den Schutz der Rentierherden. Diese Umweltaktivistin sieht die zwei grössten Gefahren für die samische Kultur in der Klimaerwärmung und - Sie ahnen es bereits - im streng geschützten Wolfsbestand, welcher die ganze landwirtschaftliche Struktur der Samen zerstört.
Gleichzeitig gibt es ein zweites Signal vom französischen Projektleiter Laurent Garde. Er ist verantwortlich für die Entwicklung des Schutzprogrammes in der Landwirtschaft gegen Raubtiere in Frankreich. Er sagt, der Versuch, mit Schutzvorkehren dem Wolf beizukommen, sei gescheitert. Die Strategie Frankreichs gegen den Wolf sei gescheitert. Das sind andere Signale, die wir von der Front, von den Leuten haben, die mit dem Wolf effektiv zu tun haben.
Selbstverständlich können Sie weiter dem Bundesrat und dem Bafu Vertrauen schenken und heute die Standesinitiative des Kantons Wallis definitiv versenken. Ich für meinen Teil werde Ihnen zwei Aspekte aufzeigen, welche mich dazu bewegen, der Standesinitiative Folge zu geben.
Zum einen geht es um die Senkung des Schutzstatus. Der Vertreter des Bundesrates hat in der letzten Kommissionssitzung aufgrund der Intervention der UREK-SR bekanntgegeben, dass er den Schutzstatus des Wolfs mittels Gesuch an die Mitglieder des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" senken möchte. Hatten wir das nicht schon mal? Ja, wir hatten das schon mal, und zwar im Jahr 2006. Aufgrund des zunehmenden Drucks der Politik hat der Bundesrat damals ein solches Gesuch eingereicht. Dieses wurde von der Berner Konvention zurückgewiesen; das war im Übrigen völlig logisch. Die Weigerung der Berner Konvention, den Schutzstatus zu senken, führte im Übrigen zur Motion Fournier (10.3264), welche bis heute nicht umgesetzt ist.
Mit anderen Worten: Der Bundesrat will hier mit einer Massnahme, mit welcher er bereits vor zehn Jahren keinen Erfolg hatte, den Austritt aus der Berner Konvention verhindern. Wieso dieses Gesuch nicht sofort eingereicht wird, das wissen wir nicht. Wahrscheinlich plant der Bundesrat, dies mit anderen Ländern zusammen zu tun. Unabhängig davon, ob er das mit Deutschland oder Frankreich zusammen oder mit Norwegen oder Schweden macht - es wird ihm nicht gelingen. Es braucht für eine solche Schutzstatussenkung eine Zweidrittelmehrheit. Diese Zweidrittelmehrheit werden Sie nicht erhalten. Ich habe es Ihnen bereits vor einem Jahr gesagt: Die meisten Staaten, welche vom Wolf betroffen sind, brauchen diese Schutzstatussenkung nicht, weil sie einen generellen Vorbehalt gegen den Wolf haben und in diesem Bereich bereits regulieren. Die Staaten, welche keine Wölfe haben, werden Ihnen nicht zustimmen. Das Resultat: Der Bundesrat gibt in einem Jahr dieses Gesuch ein, und in zwei Jahren ist man gleich weit; wir treten an Ort.
Zum Zweiten, zur Revision des Jagdgesetzes: Der Bundesrat hat in der damaligen Debatte im Jahr 2016 zugesichert, [PAGE 738] dass er die Wolfsproblematik mit einer geänderten Jagdgesetzgebung lösen wolle. Er hat diese Jagdgesetzgebung für den Herbst 2017 versprochen. Er hat, ich anerkenne dieses Verdienst, dieses Versprechen eingehalten. Ein Entwurf der Jagdgesetzgebung liegt vor. Aber ich habe Ihnen bereits vor einem Jahr gesagt: Ohne Senkung des Schutzstatus ist man bei der Revision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung an den Rahmen der Berner Konvention gebunden. Eine Revision der Jagdgesetzgebung kann daher ohne vorherige Kündigung dieser Konvention nicht über den Rahmen der Berner Konvention hinausgehen.
Jede gesetzgeberische Tätigkeit, welche diesen Rahmen verletzt, wäre im Gesetzgebungsprozess, spätestens aber vor den Gerichten chancenlos. Jegliche Begriffsdefinition in der Jagdgesetzgebung, insbesondere die Gefährdung des Bestandes, der Population der Wölfe, die Verhütung grosser Schäden, die zumutbaren Schutzmassnahmen, die konkrete Gefährdung des Menschen usw., muss vor dem Hintergrund der Berner Konvention betrachtet werden und ist grösstenteils bereits durch die Definitionen der Berner Konvention vorgegeben. Eine Gesetzgebung, welche daher mit solch unbestimmten Gesetzesbegriffen operiert, verschleiert, dass der gesetzgeberische Spielraum der Schweiz gering ist.
Wenn Sie nun den Entwurf zur Teilrevision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung streng juristisch betrachten, dann sehen Sie, dass sich dieser Entwurf mit grösster Wahrscheinlichkeit an die Berner Konvention gehalten hat. Im entscheidenden Artikel 7a dieser Vorlage zur Jagdgesetzrevision wird bereits eingangs festgehalten, dass bei einer Regulierung der Wolfspopulation die Überlebensfähigkeit der Wolfspopulation nicht gefährdet werden kann. Artikel 7a Absatz 2 der vorgesehenen Änderung des Jagdgesetzes hält fest, dass eine Wolfsregulation nicht stattfinden kann, wenn man diese Population in ihrer Überlebensfähigkeit gefährdet.
Was verstehen wir darunter? Die Definition dieses Grundbegriffs ist entscheidend dafür, ob man überhaupt eine Regulierung des Wolfs in der Schweiz vornehmen kann. Diese Definition wird durch den obersten Jäger der Schweiz, durch Herrn Schnidrig, bei 150 Tieren vorgenommen. 150 Wölfe wären also in der Schweiz notwendig, um eine überlebensfähige Population zu bilden. Heute haben wir dreissig bis vierzig Wölfe. Also muss man mit der Regulation warten, bis diese Population erreicht ist. Des Weiteren finden Sie verschiedene andere unbestimmte Gesetzesbegriffe; ich werde darauf jetzt nicht mehr eingehen.
Wir haben eigentlich im Parlament bei der Änderung der eidgenössischen Jagdgesetzgebung nur eine Chance, nämlich die, dass wir bewusst den internationalen Vertrag verletzen und gemäss der Schubert-Praxis internationalem Vertragsrecht widersprechendes innerstaatliches Recht erlassen. Dazu müssen Sie dann bereit sein, wenn Sie die Konvention nicht vorher kündigen. Oder Sie machen es wie die eidgenössische Jagdverwaltung: Sie versprechen etwas, lassen die Begriffsdefinitionen offen und hoffen, dass damit das politische Thema wieder für zwei Jahre vom Tisch ist, während sich die Wolfspopulation schön weiterentwickelt.
Die Beratungen über die eidgenössische Jagdgesetzgebung werden nächstens aufgenommen.
Ich bin der Meinung, dass einzig eine Annahme dieser Standesinitiative dem Bundesgesetzgeber den notwendigen Spielraum gibt, gesetzgeberisch eine Regulierung des Wolfs in föderaler Struktur vornehmen zu können. Es muss das Ziel sein, dass die Kantone entsprechend ihren Bedürfnissen, entsprechend ihren wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen Bedürfnissen, eine Regulierung vornehmen, wie sie sie als geeignet erachten. Vielleicht wird der eine oder andere Kanton Freude daran haben, dass sich auf seinem Gebiet Wolfsrudel frei bewegen können. Andere Kantone haben weniger Freude und werden eine Regulierung vornehmen, welche den Schaden von der Landwirtschaft abwendet. Eigentlich ist dies auch das Ziel der Senkung des Schutzstatus. Der Steinbock ist geschützt, der Wolf sollte ebenfalls geschützt sein, aber die Regulierung sollte durch die Kantone erfolgen.
Nur wenn Sie der Standesinitiative Folge geben, haben Sie meines Erachtens später im Gesetzgebungsprozess den Handlungsspielraum, um diese föderalistische Struktur zu erreichen. Natürlich können Sie weiterhin beschwichtigen und darauf vertrauen, dass es schlussendlich schon gut kommt. Vielleicht muss man dann auch einmal die Verantwortungsfrage stellen, wenn es einen grösstmöglichen Unfall zwischen Raubtier und Mensch geben sollte!
Als Ständerat der Schweiz sollten wir den unterschiedlichen föderalistischen Interessen der Kantone Rechnung tragen. Es gab eine sehr interessante Studie der ETH Zürich, die mich selbst überrascht hat. Sie beurteilte aufgrund verschiedenster Kriterien die Frage, wo denn der Wolf in der Schweiz am geeignetsten angesiedelt werden könnte. Der Umweltevolutionsbiologe und Umweltwissenschafter Gabriele Cozzi von der Universität Zürich zeigte auf, dass sich die besten ökologischen Bedingungen für eine Ausbreitung des Wolfs im Mittelland und im Jura befinden. Vielleicht liegt das auch daran, dass sich in diesen Gebieten keine behornten Tiere aufhalten, Kollege Zanetti.
Wir hatten in den letzten Wochen einige Vertreter im Ständerat, welche sich für die Hörner von Kühen, Ziegen und Schafen eingesetzt haben. Wenn sich diese gleichen Ständeräte heute auf das Wesentliche, das Existenziellere, konzentrieren würden, dann hätten wir gute Chancen, dass der Standesinitiative Folge gegeben wird.