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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-06-05

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Jetzt sind wir definitiv bei der Frage der energetischen Sanierungen. Die von mir vertretene Minderheit beantragt, dass Investitionen für energetisch wirksame Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes zu 100 Prozent als wertvermehrend gelten und auf den Mietzins überwälzt werden können. Bei der Diskussion der CO2-Problematik hat sich gezeigt, dass innerhalb des CO2-Gesetzes vor allem im Gebäudebereich - und vom Brennstoffverbrauch her macht der Gebäudebereich immerhin 60 Prozent aus - grosse Probleme bestehen. Eine Studie von "econcept", die im Auftrag des Bundes verfasst wurde, hält fest: "Die Beispielrechnungen zeigen, dass der Einfluss der Investitionskosten für Zusatzmassnahmen" - also für energetische Verbesserungen - "schnell deutlich höher ist als die Entlastung von der CO2-Abgabe und der Wert der Energieeinsparungen." So, wie das CO2-Gesetz und vor allem das Mietrecht jetzt konzipiert sind, muss der Vermieter Investitionen tätigen, die sich gar nicht lohnen, weil die Freistellung von der CO2-Abgabe oder allenfalls die Rückerstattung weniger ausmacht als die Investitionen des Vermieters. Die Studie schlägt deshalb vor: "Falls Vereinbarungen und Verpflichtungen im Immobilienbereich eine Chance haben sollen, müssten die folgenden Voraussetzungen geschaffen und Rahmenbedingungen geändert werden ...." Im Mietrecht würde das bedeuten: "Ermöglichung der vollen Überwälzung von energetischen Zusatzinvestitionen." Wir sollten dieses Problem im Rahmen dieser Mietrechtsrevision behandeln, weil das CO2-Gesetz ja bereits in Kraft ist. Im Jahr 2004 wird der Bundesrat entscheiden müssen, ob er eine CO2-Abgabe einführen will. Einige Kantone haben in ihren eigenen Gesetzgebungen bereits verankert, dass energetische Sanierungen zu 100 Prozent auf den Mietzins überwälzt werden können, weil sie auch zu 100 Prozent als wertvermehrend betrachtet werden. Das genügt aber nicht. Mit dem Minderheitsantrag können zusätzliche Anreize im Gebäudebereich geschaffen werden.

Ich bitte Sie, zugunsten der Umwelt zu entscheiden und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. In der Kommission ist der Antrag - bei 9 zu 9 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin - knapp unterlegen. Wenn das CO2-Gesetz die Wirkungen haben soll, die wir von ihm erwarten, dann ist es unumgänglich, dass wir hier im Mietrecht diesen Problemen Rechnung tragen.