Schwander Pirmin · Nationalrat · 2017-09-27
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-27
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens meiner Minderheit II, dieser Kürzung zuzustimmen.
Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Es geht hier nicht um Asylpolitik, es geht hier um Immobilien, und wir als Finanzpolitiker und die Finanzkommission haben den Auftrag, bei Immobilien auch das Finanzhaushaltgesetz anzuwenden. Wir haben ein Finanzhaushaltgesetz, und dort steht in Artikel 12 Absatz 4: "Bundesrat und Verwaltung führen den Bundeshaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit und der Sparsamkeit." Wir können jetzt also nicht einfach hingehen und sagen: Ja, es geht hier um Immobilien, aber weil es um Immobilien und Asyl geht, dürfen wir diese Grundsätze nicht mehr anwenden.
Wir haben gemäss der gleichen Bestimmung den Auftrag, die Finanzmittel "wirksam und wirtschaftlich" einzusetzen, egal, wozu die Immobilien zur Verfügung gestellt werden. Hier haben wir tatsächlich ein Problem: Die Kostenschätzungen für die Bundesasylzentren, diese 238 Millionen Franken, basieren auf reinen Machbarkeitsstudien. Es gibt Ausnahmen, in Zürich zum Beispiel gibt es Kostenschätzungen; das ist mir bewusst. Aber vom Grundsatz her basieren die Kostenschätzungen auf Machbarkeitsstudien, und Machbarkeitsstudien haben Unwägbarkeiten: plus/minus 30 Prozent. Das ist bekannt, und das wird auch gar nicht bestritten. Hier müssen wir ansetzen: Wir können doch nicht einfach einen Kredit bewilligen, der auf risikobehafteten Grundlagen, auf Machbarkeitsstudien basiert. Und aufgrund der Machbarkeitsstudien wurde einfach ein Kostendach festgelegt!
Diese 238 Millionen Franken sind ein Kostendach, das ohne die genauen Vorstudien, die für einen Verpflichtungskredit notwendig sind, festgelegt worden ist. Auch Verpflichtungskredite müssen, Sie können das im Finanzhaushaltgesetz nachlesen, aufgrund "sorgfältiger, nach fachmännischen Regeln erstellter Berechnungen" bemessen werden - "Berechnungen", nicht Schätzungen! Das heisst konkret: Wir müssen, aus Sicht der Finanzen, Berechnungen vorlegen, die genauer sind als die Berechnungen, auf denen diese Machbarkeitsstudien basieren.
Wenn wir das an einem ersten Beispiel, Balerna, genau anschauen, dann sehen wir: Es wurden zwar die Kosten gemäss den Machbarkeitsstudien um 30 Prozent gekürzt, aber gleichzeitig wurden andere Positionen aufgestockt, nämlich um 6 Millionen Franken. Einerseits wurde also um 30 Prozent gekürzt, andererseits wurden nachher wieder für 6 Millionen Franken Positionen eingebaut, die in den ursprünglichen Machbarkeitsstudien schon enthalten waren. Ich meine, Sie können uns Parlamentarier natürlich schon für dumm verkaufen, aber unsere Aufgabe ist es, das genau anzusehen.
Wir haben doppelte Reserven in dem Sinne, dass die Reserven, wie wir sehen, wenn wir das genau anschauen und berechnen, bei 20 Prozent liegen. Die darzulegende Kostenungenauigkeit bei Verpflichtungskrediten liegt bei maximal 15 Prozent. Das haben Sie in der Kommission auch gesagt. Wenn wir bei diesen 238 Millionen Franken korrigieren, können wir mit gutem Gewissen, ohne Qualitätseinbussen, um 21 Millionen Franken kürzen. Das verlangt meine Minderheit II, die Kürzung um 21 Millionen Franken. Das sind "netto" rund 9 Prozent. Wenn wir bedenken, dass wir hier überall Kostenungenauigkeiten haben, überall 30 Prozent von Beginn weg als Kostenreserve eingebaut wurden, dann ist diese Kürzung um 21 Millionen Franken verkraftbar.
Ich bitte Sie, dem Kürzungsantrag der Minderheit II zuzustimmen. Diese Kürzung können wir uns erlauben, ohne dass irgendwo ein Fenster nicht eingebaut wird oder eine Türe den Sicherheitsanforderungen nicht genügt.