Matter Thomas · Nationalrat · 2017-09-27
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-27
Wortprotokoll
Gegenwärtig setzt die Schweiz den AIA mit 38 Staaten und Territorien um. Obwohl die Schweiz noch keine Ahnung über die Auswirkungen und die Funktionsfähigkeit der entsprechenden Abkommen hat, sollen ab 2018 weitere 41 Staaten und Territorien dazukommen, darunter auch rechtsstaatlich höchst problematische. Diese Ausweitung des AIA lehnt die SVP entschieden ab und verlangt stattdessen dringend einen Marschhalt. Die SVP hat den automatischen Informationsaustausch seit je bekämpft, ist aber im Parlament unterlegen. Es entspricht unserem Verständnis, dass der Staat in der Privatsphäre, auch in der finanziellen Privatsphäre, nichts zu suchen hat, solange gegen den betroffenen Bürger kein konkreter Verdacht besteht. Der AIA widerspricht diesem Grundsatz völlig.
Heute sind zum AIA folgende Fakten festzuhalten:
1. Der OECD und den G-20-Staaten geht es nicht um allfällig entgangene Steuern, sondern um die Kontrolle über die Finanzen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dies belegt die Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft, ausser Österreich und Grossbritannien, die von der Schweiz offerierte Abgeltungssteuer, die eine hundertprozentige Steuerehrlichkeit garantiert hätte, ablehnte, aber auch die Tatsache, dass einzelne Länder bereits darüber diskutieren, das Bargeld gänzlich abzuschaffen.
2. Auch die Professoren René Matteotti und Rainer J. Schweizer, der Eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger sowie der Bundesanwalt Michael Lauber beurteilen den AIA, je nach Staat, auch verfassungsrechtlich als sehr problematisch. So hält Professor Matteotti in seinem Gutachten fest: "Wenn das Spezialitätsprinzip nicht einwandfrei eingehalten wird, das heisst, wenn diese Daten nicht ausschliesslich für Steuersachen verwendet werden, und wenn der Partnerstaat zum Zeitpunkt der Ratifizierung keine faire Regularisierung garantiert, ist der AIA nicht verfassungskonform." Professor Schweizer bläst ins selbe Horn. Zusätzlich kritisiert er, dass der Bundesrat die einzelnen Verträge von der Bundesversammlung nur mit einem einfachen Bundesbeschluss genehmigen lassen wolle, dies ohne die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Er ist auch der Meinung - und das erachte ich als sehr wichtig -, dass Menschenrechtsverletzungen zu befürchten wären. Der Eidgenössische Datenschützer warnt, dass das Sicherheitsniveau betreffend Daten bei mindestens 19 Ländern der neu vorgesehenen AIA-Staaten ungenügend sei.
3. Es steht dem freiheitlichen Gedankengut der Schweiz diametral entgegen, wenn Milliarden von persönlichen, höchst sensiblen Daten ohne den geringsten Verdacht auf ein Unrecht "ins Blaue", so Professor Schweizer, in alle Welt verschickt werden. Mit seiner Absicht, per 2018 nicht weniger als 41 neue Staaten und Territorien ins AIA-Regime aufzunehmen, ignoriert der Bundesrat die Bundesverfassung. Darunter befinden sich nämlich zahlreiche Staaten, die gemäss [PAGE 1626] den Professoren Matteotti und Schweizer sowie gemäss Datenschützer Lobsiger die verfassungsmässig vorgegebenen Bedingungen nicht einhalten. Zudem haben wir noch keine Ahnung, ob der AIA bei den bisherigen 38 Staaten funktioniert. Und wir können gemäss diversen Aussagen der Administration Trump davon ausgehen, dass sich die USA dem AIA nicht anschliessen werden. Wenn die USA als Mitglied der OECD und der G-20-Staaten nicht mitmachen, sollte die Schweiz auch nicht mitmachen. Ausserdem ist es unverantwortlich, unsere Auslandschweizer mit dem Abschluss neuer AIA-Abkommen einer realen Gefahr auszusetzen.
Aus all diesen Gründen fordert die SVP-Fraktion einen sofortigen Marschhalt beim Abschluss von neuen AIA-Abkommen, und zwar bis geklärt ist, ob diese bei den 38 bisherigen Staaten funktionieren und ob sich die USA als bedeutendster Finanzplatz der Welt ebenfalls beteiligen. [GZ]
Daher bitte ich Sie, auf diese 41 Entwürfe nicht einzutreten.