Lexipedia

Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2017-09-27

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-09-27

Wortprotokoll

Die Diskussion dreht sich um rechtsstaatliche Fragen, übergeordnete und individuelle, und um die Schwierigkeit, die Rechtsstaatlichkeit in beiden Bereichen gleichzeitig zu gewährleisten.

Es sind Vorlagen, die für die internationalen Beziehungen der Schweiz wichtig sind. Für die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft sind diese Verträge von grosser Bedeutung. Der internationale AIA-Standard ist eingeführt worden, um zu verhindern, dass Steuern hinterzogen und die Staaten um ihre rechtmässigen Steuereinnahmen gebracht werden. Das ist auf der einen Seite eine Frage der übergeordneten Rechtsstaatlichkeit. Ich hoffe, wir sind uns hier einig, dass diese im Grundsatz sichergestellt werden soll. Es ist ein Bekenntnis. Die Umsetzung ist wichtig für den Standort Schweiz. Auf der anderen Seite gibt es individuelle rechtsstaatliche Fragen; es bestehen Bedenken, dass Kontoinhaber durch eine missbräuchliche Verwendung von Steuerdaten persönlich gefährdet oder geschädigt werden könnten. Das war der Presse zu entnehmen.

Ja, wir müssen die Rechtsstaatlichkeit in beiden Bereichen gewährleisten. Wir wollen und müssen das können. Es ist sicher so, dass für die Schweiz besondere Sicherheits- [PAGE 1627] und Sorgfaltsbedenken gelten, weil Daten aus Finanzplatzzentren einer besonderen Aufmerksamkeit unterliegen. Das bringt auch eine grössere Verantwortung bei der Gewährleistung der Datensicherheit mit sich. Nur ist es so, dass die Bedenken bezüglich Datenschutz, wie es sie in der Schweiz gibt, im Ausland nicht geteilt werden.

In der wirtschaftlichen Zusammenarbeit wird der AIA international Standard. Er erstreckt sich auch auf Staaten mit anderen Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Rechtsstaatlichkeitsstandards, als sie die Schweiz kennt. Wir haben es aber gehört: Weltweit gibt es bereits 1800 Abkommen, und es werden fleissig Daten ausgetauscht. In der Schweiz gibt es eine grosse Sensibilität dafür. Wir haben oder hatten mit dem Bankkundengeheimnis eine andere Kultur im Umgang mit Steuerdaten und Vermögen. Diese Kultur ist nur bedingt mit internationalen Abkommen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit kompatibel und stösst international auf wenig Verständnis.

Es ist darum an uns, an der Schweiz, Sorgfaltskriterien so festzulegen, dass wir diese Abkommen einigermassen getrost umsetzen können. Warum? Weil neben der Rechtsstaatlichkeit auch unser Wirtschaftsstandort wichtig ist. Als Exportnation haben wir ein grosses Interesse an guten Beziehungen. Wir sind vielfach Demandeur, wir sind Profiteure der internationalen Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang steht es uns nicht sehr gut an, von vornherein Verträge abzulehnen, welche andere Staaten miteinander unterzeichnen und auch mit uns abschliessen wollen. Es macht sich für den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht gut.

Es gibt - oder gab, muss man vielleicht sagen - in der Kommission durchaus berechtigte Bedenken, dass der individuelle Rechtsschutz nicht gewährleistet werden könnte, wenn Daten beispielsweise auf dem Schwarzmarkt landen oder im Internet veröffentlicht werden. Das wird man nie abschliessend verhindern oder ein für alle Mal ausschliessen können. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Aber wir können diese Bedenken differenziert prüfen und Sicherheits- und Sorgfaltskriterien einbauen, die diesen Bedenken Rechnung tragen. Die Kommissionssprecher haben das gesagt.

Die WAK hat diese Bedenken ernst genommen und den Prüfmechanismus entscheidend verschärft. Sie hat klargestellt: Es gibt eine Informationspflicht. Den gemeldeten Personen stehen die Rechte gemäss Datenschutzgesetz zu. Sie haben ein Recht auf Berichtigung allfälliger unrichtiger Daten, und es gibt eine Art Notbremse, ein Recht auf Sperrung von Daten für Personen, die aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Garantien im Partnerstaat schwerwiegenden Nachteilen ausgesetzt werden könnten.

Der Prüfmechanismus schreibt auch vor, dass massgebende Voraussetzungen erfüllt sein müssen, unter anderem, dass der Stand der Vertraulichkeit und der Vorkehrungen für Datensicherheit und Datenschutz unseren Standards entsprechen muss, dass unsere Vertragspartner den AIA auch mit anderen Partnerstaaten, darunter anderen Finanzplätzen, umsetzen und dass keine Meldungen über Verstösse gegen die Vertraulichkeitsvorschriften vorliegen dürfen. Das ist eine deutliche Verschärfung, die die WAK vorgenommen hat; ich meine, es ist gelungen, Kriterien für eine erhöhte Sorgfalt festzulegen, die den individuellen Rechtsschutz sicherstellen, aber eben auch ein staatliches Sicherungssystem einbauen. Das ist der guten Kommissionsarbeit zu verdanken.

Ich denke, was hier vorliegt, wurde sorgfältig geprüft und entschieden verbessert. Es ist eine gute Basis für ein Vertragswerk, das wichtig ist für einen starken Wirtschaftsstandort, das wichtig ist, um gute internationale Beziehungen zu unterhalten. Die grünliberale Fraktion wird auf den Beschluss über den Prüfmechanismus und auf die Abkommen eintreten und diesen zustimmen.