Matter Thomas · Nationalrat · 2017-09-27
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-27
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich einen Wunsch von Kollege Pardini erfüllen und für diejenigen, die es tatsächlich nicht wissen, meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich bin Gründer und Miteigentümer der Neuen Helvetischen Bank, aber ich habe eine andere Meinung und Einstellung als die Schweizerische Bankiervereinigung - die gegenteilige. (Zwischenruf Pardini: Vielen Dank, Herr Matter!) Bitte schön, Herr Kollege Pardini.
Nicht zuletzt auf Druck der SVP hat der Bundesrat einen Prüfmechanismus eingeführt, der vor dem ersten Datenaustausch mit diesen 41 Ländern und Territorien angewendet werden muss. Der erste Entwurf dieses Prüfmechanismus war eher eine Alibiübung des SIF und wurde deshalb von unserer Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, klare, messbare Kriterien aufzuführen. Der jetzige, überarbeitete Entwurf ist zwar etwas ausführlicher, aber immer noch ausschliesslich oder fast ausschliesslich technischer Natur. Als wir im September 2015 das AIA-Gesetz in diesem Ratssaal debattierten, wurde uns versprochen, dass wir nur AIA-Abkommen mit Ländern abschliessen, die das Spezialitätsprinzip einhalten, also die Daten nur für Steuerzwecke verwenden, und nur mit Ländern, die rechtsstaatlich mit der Schweiz vergleichbar sind.
Ich zitiere aus dieser Ratsdebatte die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf: "Auf der anderen Seite muss ein Staat sein, der ein Rechtssystem hat, das es ermöglicht, die Datensicherheit oder die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. In diesem Staat muss auch das Spezialitätsprinzip - Herr Nationalrat Matter, ich sage es noch einmal - eingehalten werden, und die Reziprozität muss gegeben sein." (AB 2015 N 1620) Auch die SP hat mit Susanne Leutenegger Oberholzer im Parlament wörtlich gesagt: "Voraussetzung dieser bilateralen Aktivierung ist, dass die Reziprozität, das Spezialitätsprinzip und der Datenschutz gewährleistet sind." (AB 2015 N 1622) Doch in diesem Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus sucht man vergeblich nach dem expliziten Datenschutz beziehungsweise dem Spezialitätsprinzip.
Auch betreffend Korruptionsniveau in der öffentlichen Verwaltung findet man keine Kriterien, obwohl ein hohes Korruptionsniveau in der öffentlichen Verwaltung ein klares Indiz dafür ist, dass Daten schlecht geschützt sind. So können Sie z. B. in Russland via Internet - ich kann jedem einzelnen Parlamentarier diverse Links geben - für 100 Dollar die individuellen Steuerdaten eines jeden steuerpflichtigen Einwohners beschaffen. Dies bestätigt auch der Schweizerische Anwaltsverband. Obwohl dieser Verband, der Eidgenössische Datenschützer, der Bundesanwalt und diverse Rechtsprofessoren den Bundesrat beziehungsweise das SIF entsprechend gewarnt haben und immer noch warnen, scheint man einfach blind zu sein.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Einzelantrag, welcher den Bundesrat dazu verpflichtet, auch das Korruptionsniveau zu prüfen, zuzustimmen. Wir sprechen hier von Artikel 1 Absatz 1bis Buchstabe a. Ich ziehe meinen Minderheitsantrag zu diesem Artikel zugunsten des Einzelantrages zurück.
Ebenfalls bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 3 zu unterstützen. Dieser neue Absatz stellt sicher, dass der Bundesrat nicht nur die Kriterien prüft, sondern bei Nichterfüllen dieser Kriterien die entsprechenden Daten nicht austauschen darf.
Zudem beantragen wir, den AIA mit jenen Ländern nicht zu notifizieren, deren Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor nicht akzeptabel ist und/oder deren rechtsstaatliche [PAGE 1644] Strukturen nicht ansatzweise denjenigen einer Demokratie entsprechen. Wenn wir den Transparency-Internationale-Korruptionsindex und den Freedom-House-Demokratieindex als Hilfe heranziehen, betrifft dies momentan elf Staaten: Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Stellen Sie sich vor: Wladimir Putin sitzt an seinem grossen Holztisch, nimmt das Telefon in die Hand, ruft seinen Steuerchefbeamten an und verlangt sämtliche Namen und Kontodaten aller Russen, die ein Konto in der Schweiz haben. Er möchte das bis morgen früh auf seinem Tisch haben. Jetzt soll mir einer in diesem Ratssaal sagen, dass dieser Chefbeamte den Befehl von Putin nicht ausführen wird, weil es das Spezialitätsprinzip, das mit der Schweiz vereinbart wurde, verletzen würde. Wer in diesem Saal glaubt wirklich, dass diese Daten am nächsten Morgen nicht auf Putins Pult liegen würden? Ähnliches betreffend Korruption gilt für Länder wie Brasilien, Kolumbien, Mexiko, Argentinien, Indonesien usw.
Ich habe in den letzten Wochen diverse E-Mails erhalten von Auslandschweizern, die in diesen Ländern wohnen. Sie haben eine riesige Angst vor Repressalien gegen ihre Familien. Es liegt in der Natur der Sache, dass in Ländern mit Diktaturen, effektiven Monarchien oder sonstigen nichtdemokratischen Strukturen der Datenschutz beziehungsweise das Spezialitätsprinzip gefährdet ist. Wir sprechen hier von Ländern wie China, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten usw. Deshalb sollte die Schweiz mit solchen Ländern bei einem automatischen Austausch von Daten sehr vorsichtig sein.
Es geht nicht darum, diese Länder zu werten oder zu kritisieren, sondern darum, dass wir höchst sensible persönliche Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern in diese Länder schicken. Es sind in der Schweiz produzierte Daten, also Schweizer Daten, die auch Schweizer Gesetzen und der Bundesverfassung unterstehen. Deshalb ist es wichtig, mit diesem Datenaustausch aus der Schweiz heraus verantwortungsvoll umzugehen. Ich bitte Sie, die elf Minderheitsanträge zu unterstützen.
Zum Schluss noch Folgendes: Die SVP-Fraktion hält mit allem Nachdruck fest, dass der Gesamtbundesrat und das Parlament bei Zustimmung zu diesen neuen Abkommen die volle Verantwortung übernehmen für allfällige mit diesem Datenaustausch zusammenhängende Repressalien wie Enteignung, Erpressung, Entführung oder gar Tötung von Auslandschweizern oder Ausländern, die mit der Schweiz eine Kontobeziehung haben.