Thurnherr Walter · 2017-09-28
Thurnherr Walter · Aargau · 2017-09-28
Wortprotokoll
Frau Häberli-Koller hat auch hier sehr zutreffend festgehalten, dass die Abschreibung Signalwirkung hätte. Sachlich besehen ist es aber so, dass die bienengefährdenden Neonicotinoide, von denen hier die Rede ist, ja schon verboten sind, nämlich seit 2013. Man erwartet nun vonseiten der Branche, dass sie belegen muss, dass diese Neonicotinoide wirklich keine schädigende Wirkung haben. Es geht also nicht darum, dass das BLW etwas entscheiden müsste: Vielmehr ist es an der Branche zu belegen, dass Neonicotinoide nicht schädigend sind. [PAGE 745]
Insofern steht kein Entscheid des Bundesrates an. Der Bundesrat ist aber einverstanden, wenn Sie diesen Vorstoss nicht abschreiben.