Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-06-05
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Ich kann weitgehend auf das abstützen, was Ihnen Herr Hegetschweiler dargelegt hat. Nach meiner Auffassung kann eben nicht nur bei Mietern von Wohnungen, sondern auch bei Mietern von Geschäftsräumen eine gegenüber dem Vermieter strukturell schwächere Position vorliegen. Für Mieter von Geschäftsräumen gilt das manchmal vielleicht sogar noch in stärkerem Masse.
Als Vertreter der kleinen und mittleren Betriebe möchte ich deshalb eine vollständige Entlassung der Geschäftsräume aus dem Geltungsbereich der Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen ablehnen. Ein Kündigungsschutz allein genügt nicht, weil ein sicheres Mietverhältnis nutzlos ist, wenn die Miete unbezahlbar ist. Hingegen kann ich mich grundsätzlich mit der vom Ständerat gefundenen Lösung anfreunden, welche den Schutz eben auf örtlich gebundene Kleinbetriebe beschränken will.
Redaktionell allerdings - und das ist der Punkt - weicht mein Antrag von demjenigen der Minderheit Hegetschweiler ab. Man sollte hier nicht von "Betrieben", sondern von "Unternehmen" sprechen. Das ist eigentlich der einzige Unterschied. Damit soll klar gemacht werden, dass der Schutz auf selbstständige Unternehmen abzielt, die insgesamt oder jedenfalls zu einem grossen Teil örtlich gebunden sind. Es geht also nicht - und das möchte ich betonen - um den Schutz einzelner unselbstständiger Filialen oder Betriebsstätten von grösseren Unternehmungen. Auf den Schutz solcher Lokalitäten kann nämlich tatsächlich verzichtet werden.
Mein Antrag zielt also darauf ab, hier anstelle der Betriebe die Unternehmen zu nennen. Konkret denke ich beispielsweise an die Quartierbeiz um die Ecke, die wegen untragbar hoher Miete gezwungen ist, ihr Lokal aufzugeben, oder an den Coiffeur, der sich in der unmittelbaren Umgebung über die Jahre hinweg einen guten Ruf erworben hat und für den die Miete plötzlich unerschwinglich wird. Ich denke auch an das Detailhandelsgeschäft, das mit seinem Angebot einen ganz bestimmten Kundenkreis anspricht und nun plötzlich wegziehen müsste, oder ich denke an die Werkstatt, die durch Mundpropaganda eine Kundschaft in der näheren Umgebung aufgebaut hat und auf ihren Standort in dieser Umgebung angewiesen ist.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Grundsatz also dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler folgten, aber den Begriff nicht auf "Betriebe" fokussierten, sondern diesen durch "Unternehmen" ersetzen würden.
Welche Unternehmungen als klein zu betrachten sind, wird natürlich unter Würdigung des Schutzrechtes zu bestimmen [PAGE 688] sein. Bezüglich der Grössenordnung gehe ich davon aus, dass Unternehmungen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Franken oder mit weniger als 10 Beschäftigten unter den Begriff "Kleinunternehmen" fallen würden. Was die Anzahl der Beschäftigten angeht, so würde diese Grössenklasse der vom Bundesamt für Statistik verwendeten Kategorie "1 bis 9 Beschäftigte" entsprechen. Diese Kriterien sind aber nicht abschliessend oder schematisch zu handhaben.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie meinem Antrag folgen.