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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-06-05

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Es ist völlig unbestritten, dass dem heutigen Mietrecht eine Überarbeitung Not tut. Der Haupteinwand ist ja die Koppelung der Mieten an den Hypothekarzins. Hier wollen alle Vorschläge eine klare [PAGE 698] Verbesserung. Unsere Fraktion hat den Vorschlag des Bundesrates für einen Systemwechsel, hin zu einem System der Vergleichsmieten, grundsätzlich begrüsst. Demgegenüber waren es gerade die Hauseigentümer, die während einer längeren Zeit skeptisch und zurückhaltend gegenüber dem neuen System und der Methode Geiger, also der Berechnung der Vergleichsmieten, waren. Unsere Fraktion und ich selbst in der Kommission waren aber zu Neuem bereit; wir haben in der Kommission engagiert an diesem Modell mitgearbeitet und im Rat auch noch einige Verbesserungen am Modell vorschlagen und durchbringen können.

Allerdings hat sich dann aber schon in der Verhandlung in unserem Rat das letzte Mal eine unheilvolle Entwicklung angekündigt. Die Hauseigentümerseite hat schon in unserem Rat das relativ fein ausbalancierte System zuungunsten der Mieterseite und zum Vorteil der Vermieter zu verschieben versucht und auch einen kleinen Erfolg in dieser Hinsicht verbucht.

Der Ständerat seinerseits hat dann aber in geradezu unanständiger Weise mit dem Modell Dettling die vorher noch einigermassen vorhandene Balance zwischen der Vermieter- und der Mieterseite zugunsten der Hauseigentümer verschoben, beispielsweise mit der Erhöhung der Indexierung von 80 auf 100 Prozent oder mit der Möglichkeit der jährlichen Mietzinserhöhung. Ein einigermassen fairer Ausgleich der Interessen ist nach dem befremdlichen Entscheid des Ständerates nicht mehr gegeben. Unser Rat muss korrigierend eingreifen. Die Lösung des Ständerates würde die schon von unserem Rat ermöglichte unheilvolle Wirkung der Preisspirale noch verstärken.

Nun hat im Rahmen der Differenzbereinigung die Kommission für Rechtsfragen versucht, mit dem Kompromissvorschlag Cina die Gewichte wieder einigermassen ins Lot zu bringen. Dafür habe auch ich mich in der Kommission engagiert und die entsprechenden Anträge zunächst mitgetragen.

Allerdings kam dann, wirklich im allerletzten Moment, der Accord romand in der Kommission auf den Tisch. Für eine auch nur annähernd seriöse Auseinandersetzung mit diesem neuen Vorschlag fehlte den Kommissionsmitgliedern und der Kommission selbst ganz einfach die Zeit. Allein schon deswegen konnte ich mich damals für den neuen Vorschlag nicht begeistern. Ich war aber froh und engagierte mich auch dafür, dass in der letzten Session im Rat ein Antrag eingebracht wurde, nach welchem wir die Gelegenheit erhielten, nochmals in der Kommission zu beraten und den Vorschlag aus der Romandie seriös zu diskutieren. Dabei hat sich für mich zweierlei gezeigt und ergeben:

1. Bei einem genauen Vergleich aller zur Diskussion stehenden Lösungsvorschläge schneidet der Accord doch klar besser ab als die Lösung des Ständerates, aber auch besser als der Kompromissvorschlag Cina.

2. Es hat sich gezeigt, dass die Seite der Hauseigentümer mit dem Vorschlag Cina nicht einverstanden ist. Mit entsprechenden Anträgen schon in der Kommission, aber auch heute versucht die Seite der Hauseigentümer, auch hier wieder weitere Positionen für sich zu gewinnen und erneut die Gewichte in Richtung der Vermieter- und Eigentümerseite zu verschieben. Ich bin nicht sicher, ob der Ständerat diese Verschiebung nicht noch weiter vorantreiben würde, wenn wir beim Modell Cina blieben.

In dieser Situation hat sich die grosse Mehrheit unserer Fraktion entschlossen, den Accord romand zu unterstützen, und ich habe in der Kommission auch auf diese Seite gewechselt. Die Vorteile des Accord sind schon mehrfach dargelegt worden. Ich möchte nur noch kurz auf fünf Punkte zurückkommen:

Das Hauptanliegen, nämlich die Loslösung der Mieten vom Hypothekarzins, ist erfüllt. Der Accord baut weitgehend auf dem bisherigen Recht auf, was bedeutet, dass Rechtssicherheit in höherem Masse gegeben ist. Die Praxis der Gerichte ist bekannt, sie ist eingestellt, und es muss nicht über Jahre hinweg eine völlig neue Praxis gefunden und aufgebaut werden. Der Accord vereinfacht gegenüber dem heutigen Recht auch einige wenige Punkte, wenn auch zugegebenermassen nicht allzu viele. Er balanciert die Interessen fair und fein aus, und vor allem schaltet er die Mietzinsspirale, die die Lösung des Ständerates, aber auch der Vorschlag Cina zur Folge gehabt hätten, aus. Für mich kommt dann auch das Element dazu, dass er von Mieterseite und von einem ansehnlichen Teil der Eigentümer mitgetragen wird, und schliesslich ist auch das Argument zu nennen, dass wir mit dem Accord mindestens eine Chance bekommen, den Mietfrieden zu erhalten und zu festigen.

Noch eine letzte Bemerkung von meiner Seite: Wenn ich die ganze Entwicklung über die Kommissionsarbeit, über die erste Beratung in unserem Rat und dann im Zweitrat ansehe, dann muss ich sagen, dass ich ein gewisses Misstrauen gegenüber der Seite der Hauseigentümer nicht verleugnen kann. Wenn man mit der Lösung des Kompromisses Cina fahren würde, wäre nämlich nicht auszuschliessen, dass der Ständerat an diesem austarierten Vorschlag doch wieder - wie schon bei seiner Erstberatung - eine zusätzliche Verschiebung der Gewichte vornehmen würde. Mit dem Accord wissen wir dagegen, wo wir stehen und was wir haben.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, dem Accord zuzustimmen.