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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-06-05

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Bei der Minderheit Cina handelt es sich um ein reines Indexmodell ohne das so genannte Notventil, das heisst ohne die Möglichkeit des Mieters oder des Vermieters, irgendwann Anpassungen zu verlangen, die über die blosse Indexierung hinausgehen. Ich erachte dieses Modell als untauglich; es geht sogar hinter den Istzustand zurück und hinter die Nationalrats- oder Ständeratslösung. Wir sollten aber im Rahmen der Differenzbereinigung eine Lösung suchen, die zwischen den beiden Modellen liegt und nicht weit ausserhalb.

Ein Modell ohne jegliche Anpassungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis wäre nach meinem Dafürhalten auch nicht verfassungskonform. Diese Frage ist hingegen nicht geklärt worden. Ich kann mich aber im Grundsatz voll der Argumentation in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom letzten Freitag anschliessen und zitiere sie auch gerne: Die Indexmiete würde das Mietrecht zwar stark vereinfachen, doch zwänge sie, ähnlich wie der Accord, die Zinsgestaltung in ein enges Korsett, was mit einigen Nachteilen verbunden wäre.

So dürfte es einen Preisschub bei den Anfangsmieten geben, denn der Vermieter wird praktisch genötigt, den Zins zu Beginn möglichst hoch anzusetzen, da anschliessende, über die Teuerung hinausgehende Anpassungen ausgeschlossen sind. Verpasst er dies, kann er den Zins einzig über einen Mieterwechsel an das Marktniveau heranführen. Für die Mieter hat das zur Folge, dass die Suche nach gutem und erschwinglichem Wohnraum schwieriger wird, und wer eine günstige Bleibe gefunden hat, für den wird das Risiko der Kündigung höher, namentlich in Fällen, wo der Vermieter mit einem grösseren Kostenschub - also beispielsweise Erhöhung der Hypothekarzinsen - konfrontiert ist.

Auch von CVP-Seite wurde in der Kommission erklärt, dass der Index zwar das einfachste Mittel für Mietzinsanpassungen sei, dass der Index alleine aber nicht ausreiche, um auch den Markt in dieses System integrieren zu können. Es wurde auch auf die seinerzeit von beiden Räten überwiesene Motion Baumberger 92.3576 hingewiesen, die das Marktelement betonen wollte. Jetzt gehe es eigentlich nur darum, ein Marktelement zu finden, das dem Mieter die Sicherheit gebe, dass die Miete nicht ins Uferlose steige, das aber auch verhindere, dass der ganze Immobilienmarkt austrockne und das Ganze insofern zu einem Bumerang werde, als niemand mehr in den Wohnungsmarkt investiere. Das wäre auch für die Mieter die schlechteste Lösung. Der Preis für das Wohnen sei für die Mieter immer noch dann am besten, wenn ein Überangebot bestehe und der Vermieter unter Druck sei, seine Miete vernünftig und marktgerecht anzusetzen.

[PAGE 703] Ich bitte Sie, diesen richtigen Überlegungen - auch innerhalb der CVP wurden sie geäussert - zu folgen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, der dem Beschluss des Ständerates folgen will. Eine Überprüfung des Mietzinses kann dabei von Mieter und Vermieter erstmals nach Ablauf von fünf Jahren nach Mietbeginn und dann noch jeweils nach Ablauf von fünf weiteren Jahren verlangt werden. Diese Regelung ist vernünftig - in der nationalrätlichen Lösung sind vier Jahre beschlossen -, und sie stellt für beide Seite gleich lange Spiesse dar und bietet für beide Seiten auch die gleiche Sicherheit.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag und zum Modell Ständerat.