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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2017-11-27

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-11-27

Wortprotokoll

Unser Rat entscheidet heute als Zweitrat über die Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament, die seit 2014 bestehende Schweizer Lösung als Ersatz des EU-Bildungsprogramms Erasmus plus drei weitere Jahre fortzuführen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zu sprechen. Die Förderung der Mobilität in der Aus- und Weiterbildung auf internationaler wie auch auf nationaler Ebene ist ein zentrales Element der Bildungspolitik des Bundes. Daher soll der Austausch von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen im europäischen Ausland weiterhin möglich sein.

Gleichzeitig mit dieser Botschaft behandeln wir auch die Motion der WBK-SR, "Vollassoziierung an Erasmus plus ab 2021". Dieser Kommissionsvorstoss soll den Bundesrat beauftragen, mit der EU so rasch wie möglich über eine Schweizer Assoziierung an das Nachfolgeprogramm von Erasmus plus zu verhandeln.

Als Erstes werde ich kurz den Kontext der uns vorliegenden Botschaft in Erinnerung rufen. Wie viele von Ihnen wissen, entschieden wir hier in diesem Saal im Herbst 2013 über eine Schweizer Assoziierung an das europäischen Bildungsprogramm Erasmus plus für die Jahre 2014 bis 2020. Zu dieser Assoziierung ist es aber nie gekommen: Die Verhandlungen zwischen dem Bund und der EU wurden nicht abgeschlossen. Der Grund: Die Verhandlungspartner konnten sich nicht über den finanziellen Rahmen der Schweizer Beteiligung einigen. Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 sistierte Brüssel schliesslich die Verhandlungen über eine Assoziierung der Schweiz an das Erasmus-Programm.

In der Folge stellte der Bundesrat die bis heute laufende Lösung für eine indirekte Schweizer Beteiligung am europäischen Bildungsaustausch auf die Beine. Seither nimmt die Schweiz im Status eines Drittlandes an Erasmus teil. Dabei hat die Bildungsmobilität auf allen Stufen Priorität. Dank Hunderten von bilateralen Abkommen zwischen den Hochschulen können Schweizer im Ausland studieren. Umgekehrt können Studierende aus europäischen Staaten für einen Austausch in die Schweiz kommen. Das SBFI finanziert sämtliche Austausche direkt.

Diese Übergangslösung funktionierte in den vergangenen drei Jahren relativ gut. Nach einem Einbruch der geförderten Mobilitäten im Jahre 2014 haben sich die Zahlen stabilisiert. 2014 zählte die Schweiz alles in allem 8681 Austausche, Incoming- und Outgoing-Mobilität zusammengezählt. Im Folgejahr 2015 stiegen die Mobilitäten dann auf 9628, im Jahr 2016 waren es 10 875. Die meisten dieser Austausche erfolgten auf der Tertiärstufe.

Neben dem Austausch umfasst das Erasmus-Programm der EU aber auch internationale Zusammenarbeitsprojekte sowie Aktivitäten für politische Reformen in der Bildung. Davon ist die Schweiz nach wie vor ausgeschlossen. Schweizer Institutionen können sich nur beschränkt an internationaler Zusammenarbeit beteiligen, eine politische Mitgestaltung des europäischen Bildungsraums ist gänzlich verunmöglicht.

Gleichwohl haben wir hier im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten eine praktikable Lösung vor uns, mit der die internationale Mobilität in der Bildung im Grossen und Ganzen gewährleistet werden kann. Diese Lösung soll nun mit der uns vorliegenden Botschaft bis zum Ende des EU-Programms im Jahre 2020 verlängert werden.

Eine Minderheit der WBK will die Botschaft aus finanziellen Gründen an den Bundesrat zurückweisen. Eine Minderheit der Finanzkommission beantragt derweil aus denselben Gründen Nichteintreten. Im Namen der WBK bitte ich Sie aber, diesen Anträgen nicht zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.

Für die dreijährige Periode 2018-2020 beantragt der Bundesrat einen Kredit in der Höhe von 114,5 Millionen Franken. Dieser Gesamtkredit ist in drei Verpflichtungskredite aufgeteilt. Der Grossteil, nämlich 93,8 Millionen Franken, dient der Förderung der internationalen Mobilität sowie, zu einem kleinen Teil, Kooperationsaktivitäten. 11,1 Millionen Franken sind für die Betriebskosten der nationalen Agentur Movetia vorgesehen, welche für die Organisation der Austausche verantwortlich ist. Weitere 9,6 Millionen Franken stehen für Begleitmassnahmen bereit.

Mit den finanziellen Aspekten der Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität befasste sich auch unsere Finanzkommission im Rahmen eines Mitberichtes. Aus der Finanzkommission wurden ein Mehrheits- sowie ein Minderheitsantrag eingereicht. Diese Anträge verlangen Kürzungen der finanziellen Mittel.

Die Mehrheit der Finanzkommission sowie die Minderheit Keller Peter der WBK wollen den Verpflichtungskredit in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesbeschlusses um 9,3 Millionen Franken kürzen. Es handelt sich dabei um die finanziellen Mittel, die der Bundesrat für die Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bildungsorganisationen vorgesehen hat, also um nichts Neues. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass wir auf Zusammenarbeitsprojekte im Bildungsbereich verzichten können. Die WBK ist hier anderer Meinung und lehnt diese Kürzung mit 16 zu 9 Stimmen ab. Die Hochschulen profitieren von der internationalen Vernetzung. Schliesslich geht es bei diesen Projekten nicht zuletzt um die Sichtbarkeit der guten Schweizer Bildung in unseren Nachbarländern.

Der zweite Antrag kommt von einer knappen Minderheit der Finanzkommission. Diese will den Bundesbeitrag von 11,1 Millionen Franken an die Betriebskosten der Agentur Movetia streichen. Auch diesen Antrag lehnt unsere Kommission ab, und zwar mit 15 zu 9 Stimmen. Die Agentur wurde gerade erst per 2017 gegründet. Sie ist eine effiziente und schlanke Organisation, die absolut notwendig ist, um die Austausche in der Bildung abwickeln zu können. Movetia ist essenziell, wenn wir weiterhin Mobilität fördern wollen.

Obwohl die Schweizer Lösung im Vergleich zu einer vollständigen Assoziierung an Erasmus plus mit den erwähnten Nachteilen behaftet ist, haben sich die betroffenen Kreise - dazu zählen unter anderem die Erziehungsdirektorenkonferenz, der ETH-Rat, die Schweizerische Rektorenkonferenz Swissuniversities, der Verband der Schweizer Studierendenschaften und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) - für deren Fortführung ausgesprochen.

Im Rahmen der Vorberatung hat unsere Kommission auch die Petition 17.2017, "Für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus plus", zur Kenntnis genommen, welche am 29. August 2017 von der SAJV eingereicht wurde. Die Petition wurde gestützt auf Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes beraten und wird ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, sobald das Geschäft erledigt ist.

In der Herbstsession hat der Ständerat die Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020 behandelt. Die Kleine Kammer stimmte der Vorlage mit 38 Jastimmen bei 3 Enthaltungen deutlich zu. Diesem Entscheid schliesst sich die WBK an. Sie beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu folgen und die Schweizer Lösung bis 2020 zu verlängern. [PAGE 1751]

Trotz dieser Zustimmung zur Vorlage anerkennt die Kommission, dass die Schweizer Lösung gegenüber einer Assoziierung an Erasmus plus gewisse Nachteile für den Wissensplatz Schweiz hat. Der Bundesrat sollte daher mittelfristig eine gleichwertige Beteiligung am EU-Programm anstreben. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen Ihre WBK mit 16 zu 9 Stimmen, der Kommissionsmotion 17.3630, "Vollassoziierung an Erasmus plus ab 2021", zuzustimmen. Dieser Vorstoss unserer Schwesterkommission verlangt vom Bundesrat, so bald wie möglich Verhandlungen über eine mögliche Schweizer Assoziierung an das Nachfolgeprogramm von Erasmus plus ab dem Jahr 2021 aufzunehmen. Eine frühzeitige Aufnahme der Verhandlungen ist vorteilhaft für die Schweiz. Dadurch wäre es nämlich möglich, die Frage einer Assoziierung sowie die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen zusammen mit der BFI-Botschaft 2021-2024 anzugehen, was im Sinne einer Gesamtschau sinnvoll wäre. Der Ständerat stimmte dem Vorstoss mit 28 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Ich bitte Sie, diesem Kommissionsbegehren im Wissen, dass es sich erst um einen Verhandlungsauftrag handelt, ebenfalls zuzustimmen.