Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-11-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-11-28
Wortprotokoll
Ihr Rat hat im Juni 2016 die Rückweisung dieser Vorlage beschlossen. Sie haben zuerst den Bundesrat und dann den Ständerat beauftragt, die Frage der Personenidentifikation noch einmal anzuschauen. Der Ständerat hat sich dann für die Einführung eines sektoriellen Personenidentifikators entschieden, und zwar nach dem Modell des Handelsregisters, nachdem der Ständerat gesehen hat, dass im Nationalrat die Vorbehalte gegenüber der Verwendung der AHV-Versichertennummer sehr gross sind.
Damals war vielleicht nicht oder zu wenig bekannt, dass es beim Modell, an dem sich der Ständerat orientiert hat, nämlich beim Modell des Handelsregisters, einen beträchtlichen Unterschied gibt, weil es beim Handelsregister bereits eine zentrale Personendatenbank gibt. Im Bereich des Grundbuchs müsste man eine solche Datenbank zuerst neu erstellen.
Ihre Kommission hat sich dann an ihrer letzten Sitzung noch einmal vertieft mit dieser Frage befasst. Sie konnte sich auf zwei wichtige neue, sage ich einmal, Erkenntnisquellen stützen, die dem Ständerat damals bei seinem Entscheid noch nicht vorgelegen hatten.
1. Ihre Kommission hat die Kantonsregierungen direkt zur Frage des Identifikators konsultiert. Diese Konsultationen haben gezeigt, dass sich die Kantone ganz klar für die Verwendung der AHV-Versichertennummer aussprechen und dass es einen, ich würde sagen, geschlossenen Widerstand der Kantone gegen den sektoriellen Identifikator gibt. Der Grund dafür ist, dass es als technische Voraussetzung für die sektorielle Lösung des Ständerates im Grundbuch zuerst eben noch eine nationale, eine zentrale Personendatenbank bräuchte; diese müsste zuerst noch aufgebaut werden. Es wurde erwähnt, dass das auch mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.
2. Ich denke, ein weiterer Punkt war in Ihrer Kommission auch sehr wichtig. Ihre Kommission konnte sich auf eine Risikofolgenabschätzung abstützen, die das Bundesamt für Justiz zusammen mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten im Sommer eingeholt hatte, und zwar bei Professor Basin von der ETH Zürich. Gemäss dieser Risikofolgenabschätzung müssen zwei Risiken gegeneinander abgewogen werden:
Wenn man die AHV-Versichertennummer wählt, dann kann diese dezentral in den Systemen der Kantone geführt werden. Das ist meines Erachtens wichtig, denn Sie haben vielleicht ursprünglich beim Wort "AHV" immer an eine zentrale Datenbank gedacht. Das Gegenteil ist der Fall: Diese AHV-Versichertennummern sind dezentral in den Systemen der Kantone geführt. Wir sprechen heute im Bereich des Grundbuchs von etwa 200 Applikationen, was Folgendes heisst: Bei einem Angriff könnte zwar so die AHV-Versichertennummer zusammen mit den Personenangaben in die Hände eines Hackers oder eines Angreifers fallen, zuerst müsste ein Angreifer aber rund 200 dezentrale Systeme hacken. Ich denke, diese Information ist wichtig.
Wählt man hingegen eine sektorielle Nummer, dann müsste aus technischen Gründen wie gesagt zuerst eine zentrale Personendatenbank "Grundbuch" erstellt werden. Auch wenn diese nach den neuesten Erkenntnissen der Technik gesichert wäre, bestünde folgendes Risiko: Würde einem Angreifer der Zugang zu dieser zentralen Datenbank gelingen - es ist eben eine zentrale Datenbank -, dann hätte er Zugang zu sämtlichen Daten, die in dieser zentralen Datenbank erfasst sind. Wie gesagt kommen bei dieser Lösung dann auch noch die beträchtlichen Investitions- und Betriebskosten für diese neu zu erstellende zentrale Datenbank dazu.
Ihre Kommission musste hier also eine Abwägung treffen. Es stimmt, es gibt die Vorbehalte der kantonalen Datenschützer. Es gibt auch nach wie vor, ich sage einmal, die kritische Haltung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gegenüber der Verwendung der AHV-Versichertennummer. Die Frage, die Ihre Kommission auch beantworten musste, war aber, ob die Alternative besser ist. Man kann schon kritisch sein gegenüber der Verwendung der AHV-Versichertennummer, man müsste dann aber sagen können, dass die Alternative eindeutig besser ist. Wie ich Ihnen ausgeführt habe, handelt es sich dort um eine zentrale Datenbank. Da ist Ihre Kommission in ihrer Mehrheit zum Schluss gekommen, dass die Risiken mit der Verwendung der AHV-Versichertennummer tragbar sind und dass die Alternative gerade in Bezug auf die Datenschutzrisiken gar nicht besser ist.
Nun, im Wissen darum, dass es bei IT-Systemen das Nullrisiko nicht gibt, hat dann die Mehrheit Ihrer Kommission, wie gesagt, schliesslich dem Entwurf des Bundesrates - die Lösung mit der AHV-Versichertennummer ist ja der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates - den Vorzug gegeben. Sie hat das aber, wie gesagt, auch deshalb getan, weil die Kantone geschlossen hinter der Verwendung der AHV-Versichertennummer stehen und weil die Mehrheit der Kommission auch die anstehenden Digitalisierungsschritte im Grundbuch nicht bremsen will.
Dieser Entscheid ist keine Carte blanche für die weitere Ausbreitung der AHV-Versichertennummer. Sie werden sich schon bald wieder mit dieser Frage auseinandersetzen, ich muss Sie darauf aufmerksam machen: Viele von Ihnen warten ja sehnsüchtig auf die E-ID, also auf die elektronischen Identifizierungsdienste, auf das betreffende Gesetz, das für die Digitalisierung eine ganz entscheidende Grundlage ist. Sie werden sich dort wieder mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Von daher ist es sicher richtig, wenn mit einem Postulat jetzt noch einmal versucht wird, Fragen zu klären. Das Eidgenössische Departement des Innern hat sich aber bereits im Auftrag des Bundesrates darangemacht, zu den Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung der AHV-Versichertennummer weitere Abklärungen vorzunehmen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.