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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-11-28

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-11-28

Wortprotokoll

Ich bedanke mich für die spannende Diskussion, die Sie hier geführt haben. Auch in den [PAGE 773] Kommissionen waren es durchaus grundsätzliche Diskussionen. Diese müssen wir in Anbetracht der Finanzlage führen. Ich denke, dass wir hier durchaus Fortschritte erzielen können. Vorab möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie die Budgethoheit haben. Wenn Sie etwas beklagen, dann fällt das eigentlich auch wieder auf Sie zurück. Das ändert aber nichts daran, dass wir zusammen für ordentliche Bundesfinanzen zu sorgen haben.

Ich blende zurück: Beim Start des Budgets hatten wir einen Betrag von etwa einer Milliarde Franken, der umgeschichtet werden musste. Ich spreche nicht gerne von Sparprogrammen oder von Stabilisierungsprogrammen, weil es neue Ausgabenbeschlüsse waren, die zur Folge hatten, dass wir umschichten mussten. Wir hatten beispielsweise die Einlage in den Nationalstrassenfonds von 0,8 Milliarden Franken, wir hatten um 0,2 Milliarden Franken höhere Asylausgaben. Zum Zeitpunkt des Budgets kam die AHV-Vorlage mit Mehrausgaben von 500 Millionen Franken dazu. Diese Mehrausgaben, die beschlossen wurden, machten es nötig, dass wir andere Ausgaben kürzten.

"Sparprogramm" ist eigentlich das falsche Wort. Aufgrund aktueller Beschlüsse waren Umschichtungen mit Blick auf den Finanzplan notwendig, um die Schuldenbremse einzuhalten. Das wird auch in Zukunft zu unseren Aufgaben gehören. Wir versuchen, eine Finanzplanung über vier Jahre zu machen. Je näher das kommt, desto eher müssen neue Beschlüsse umgesetzt werden. Das wird immer wieder Umschichtungen bei den Ausgaben ergeben. Umschichtungen bei den Ausgaben sind nötig, weil wir insgesamt die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten haben. Das war die Ausgangslage. Es waren Umschichtungen von einer Milliarde Franken notwendig, um die Schuldenbremse einzuhalten.

Wir haben die Motion Dittli zum Anlass genommen, die Teuerung herauszunehmen. Wir haben die Teuerung für die letzten Jahre auf 3 Prozent festgelegt. Das hat zu Umschichtungen bzw. Minderausgaben von rund 500 Millionen Franken geführt. Wir haben dann gezielte Ausgabenkürzungen vorgenommen. Diese waren zum Teil möglich oder bedingt durch tiefere Ausgaben bei den Kantonen. Ein Beispiel: Wenn die Kantone ihre Budgets beim Hochwasserschutz kürzen, beanspruchen sie weniger Subventionen, was bei uns die entsprechende Position reduziert. Am Schluss haben wir das gemacht, was Herr Dittli soeben beklagt hat: Wir mussten bei den nichtgebundenen Ausgaben zusätzliche Kürzungen vornehmen. Das waren insbesondere in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit noch einmal 100 Millionen Franken.

Das hat insbesondere auch Herr Müller beklagt. Ich muss Sie einfach daran erinnern, dass wir diese 0,5 Prozent für APD umzusetzen haben; diese Idee und dieser Beschluss sind hier im Ständerat geboren. Wenn Sie das korrigieren wollen, empfange ich Sie mit offenen Armen, denn diese 0,5 Prozent binden uns natürlich immer wieder. Gerade in solchen Zeiten sieht man auch, was das dann heisst: Je mehr Ausgaben man an ein Ausgabenziel bindet, je weniger Handlungsspielraum hat man dann entsprechend beim Budget.

Mit diesen Umschichtungen bei den Ausgaben haben wir die Schuldenbremse eingehalten, das heisst, wir haben Ihnen ein Budget mit 103 Millionen Franken Überschuss unterbreitet, also mit 103 Millionen, die Sie quasi noch brauchen können, wenn Sie wollen - Sie müssen aber nicht.

Interessant sind in diesem Zusammenhang jetzt die Nachmeldungen, die wir Ihnen gemacht haben. Die Nachmeldungen waren notwendig aufgrund der abgelehnten AHV-Vorlage. Dadurch entstand ein zusätzlicher Überschuss von 442 Millionen Franken. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese 442 Millionen nicht für zusätzlichen Konsum gebraucht werden dürfen.

Wir haben aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten nur die Variante vorgesehen, den grösstmöglichen Betrag in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu legen; das sind 295 Millionen Franken. Diese vorzeitige Einlage würde es ermöglichen, in Zukunft weniger hohe Einlagen in den BIF zu tätigen und damit allfällige künftige Umschichtungen etwas flexibler zu gestalten. Sie haben das ebenfalls in der Kommission so übernommen. Die Alternative wäre, nichts in den BIF einzulegen, den Überschuss anwachsen zu lassen und damit Schulden abzubauen. Das ist eine Variante, die in der Kommission diskutiert wurde. Das war die eine Nachmeldung, die wir aufgrund der abgelehnten AHV-Vorlage machten, mit der Variante, den grösstmöglichen Betrag in den BIF zu legen.

Die zweite Nachmeldung betrifft das Personal. Hier schlagen wir Ihnen vor, auf die Teuerungszulage, die wir in der Planrechnung einmal vorgeschlagen hatten, zu verzichten und dafür die Abfederung der Rentenkürzung bei der Pensionskasse zu berücksichtigen. Wir schlagen Ihnen vor, insgesamt 160 Millionen Franken zur Abfederung der Rentenkürzung einzusetzen. Anstelle der eingesetzten Teuerungszulage soll diese Abfederung mit 160 Millionen finanziert werden. Wir verzichten auf die Teuerungszulage und würden den dafür vorgesehenen Betrag für die Abfederung der Rentenkürzung, die durch den neuen Umwandlungssatz bzw. technischen Zinssatz entsteht, verwenden. Diese 160 Millionen Franken finden Sie zweimal bzw. dreimal. Einmal ist es ein Nachtragskredit von 60 Millionen Franken zulasten der Rechnung 2017, dann schlagen wir 64 Millionen im Budget 2018 und 26 Millionen im Budget 2019 vor. Das ergibt 160 Millionen Franken.

Gestatten Sie mir, bei dieser Gelegenheit etwas zu den Personalkosten zu sagen. Es wird aufgrund der Umfragen immer ausgeführt, dass die Personalkosten seit 2001 um 16 Prozent gestiegen sind, bei einer Teuerung, die nicht so hoch ist. Das ist richtig. Aber beachten Sie auch, dass im gleichen Zeitraum die Löhne in der Privatwirtschaft um 25 Prozent gestiegen sind. Ich beziehe mich hier auf die Umfrage der UBS, die eigentlich das breiteste Spektrum umfasst. Es ist zwar so, dass die Löhne beim Staatspersonal gewachsen sind, aber sie sind in der Privatwirtschaft noch um 9 Prozent stärker gewachsen.

Auch wenn Sie jetzt das Massnahmenpaket beurteilen, das wir Ihnen im Budget vorschlagen, dann stellen Sie fest, dass wir Ihnen zum dritten Mal vorschlagen, mit einer Nullrunde bezüglich der Teuerung einzusteigen. Das war in den letzten Jahren klar. Dieses Jahr haben wir wahrscheinlich eine Teuerung von 0,6 Prozent. Da kann es immer noch vertreten werden, dass wir keine Teuerungszulage ausrichten, weil wir in den letzten Jahren auch keine Negativteuerung berücksichtigt haben. Die Motion Dittli 16.3705 würde eigentlich, streng ausgelegt, verlangen, dass wir auch Löhne senken, wenn wir eine negative Teuerung haben. Das haben wir nicht gemacht. Das Personal ist damit immer noch auf der guten Seite. Wir sind aber wahrscheinlich der einzige grössere Arbeitgeber, der mit einer Nullrunde in das nächste Budget steigt.

Die öffentliche Hand insgesamt hat gemäss den heutigen Umfragen eine Lohnverbesserung von etwa 1 Prozent; dabei ist eingerechnet, dass der Bund 0 Prozent ausweist. In der ganzen Schweiz sieht es im Moment so aus, dass insgesamt im Durchschnitt Lohnmassnahmen von knapp 1 Prozent ausgerichtet werden. Wir sind hier also nicht bei den Krösussen, wenn Sie so wollen, sondern wir sind am Ende dieser Rangliste, auch wenn Sie diese Einlage in die Pensionskasse berücksichtigen; es sind 160 Millionen Franken insgesamt. Wir haben das auch auf dem Platz Bern verglichen. Wenn wir uns mit anderen grossen Arbeitgebern vergleichen, mit der Post, den SBB, der Maschinenindustrie oder anderen, dann sehen wir: Die 160 Millionen, die wir Ihnen zur Abfederung vorschlagen, sind etwa 20 oder 30 Prozent dessen, was andere machen. Ich weiss, wenn Sie dann mit KMU vergleichen, sind wir wieder auf der anderen Seite. Aber auch hier kann man nicht sagen, dass der Bund übertreibt. Mit dieser Einlage in die Publica würden dann die Renten für die über 45-Jährigen statt um 10 um etwa 5 Prozent gesenkt werden.

Das ist der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten. Wir haben ihn mit den Personalverbänden so ausgehandelt, gegen heftige Widerstände und gegen Proteste, weil das Personal damit grundsätzlich nicht zufrieden ist. Aber ich glaube, man kann den Vorschlag des Bundesrates so beurteilen, dass er sich im Vergleich zu anderen Arbeitgebern eher am Ende der Rangliste bewegt und nicht im vorderen Teil. Das ist das, was ich bei dieser Gelegenheit zum Personal sagen möchte. Das ist eben diese zweite Nachmeldung für das Budget 2018 und bezogen auf den Finanzplan 2019-2021. Dort finden Sie [PAGE 774] diesen Betrag. Damit haben wir eine ausgeglichene Rechnung, und die Schuldenbremse kann eingehalten werden.

Wenn wir den Blick noch etwas auf die nächsten Jahre öffnen, dann stellen wir fest, dass wir auch in den nächsten Jahren unter grossem Spardruck stehen werden. Wir werden Ihnen ja nächstes Jahr eine revidierte Vorlage zur Unternehmensbesteuerung unterbreiten, die Steuervorlage 17. Sie ist zurzeit noch nicht ganz finanziert. Dann kommt, ebenfalls von Ihnen gefordert, die Abschaffung der Heiratsstrafe. Sie kostet etwa 1,1 Milliarden Franken. Wenn wir Ihnen diese Vorlage unterbreiten, sind wieder Umschichtungen notwendig. Und dann wird ja wieder mal eine Vorlage für die AHV kommen. Also bedingt alles, was an Mehrausgaben noch kommt, dass wir bei anderen Ausgabenpositionen weiterhin den Rotstift ansetzen, um die Schuldenbremse insgesamt einzuhalten.

Wir werden dieses Budget noch mehrmals beraten. Im Nationalrat sind inzwischen etwa hundert Minderheits- und Einzelanträge gestellt worden. Sie können also den Schlafsack einpacken; wir werden uns hier immer wieder treffen.

Ich komme noch zu einigen Punkten, die Sie aufgeführt haben: Herr Philipp Müller hat insbesondere die Zinsen angesprochen. Es ist so, dass wir in den letzten fünfzehn Jahren relativ viel Spielraum hatten, einerseits durch die Friedensdividende in der Armee, weil wir die Armeeausgaben nicht mehr erhöht haben. Wenn wir die Armeeausgaben so erhöht hätten wie die anderen Ausgaben, wären sie heute bei etwa 10 Milliarden. Wir haben hier also 5 Milliarden, wenn Sie so wollen, eingespart, weil wir das Armeebudget nicht erhöht haben. Bei den Zinsen sind es etwa 3 bis 4 Milliarden. Wir hatten also 10 Milliarden Franken für neue Ausgaben zur Verfügung. Das holt uns jetzt etwas ein. Die Zinsen dürften zwar nicht so massiv steigen, aber es zeichnet sich doch eine leichte Erhöhung ab. Natürlich haben wir langfristig finanziert, aber das wird wieder kommen.

Auch die Armeeausgaben stehen ja zur Diskussion. Wir erhöhen sie sukzessive, so, wie Sie das gesagt haben, auf 20 Milliarden, auf 5 Milliarden Franken in einem Jahr. Wenn wir den Fächer noch öffnen würden für eine Flugzeugbeschaffung - da sind vom Bundesrat ja im Moment einmal 8 Milliarden beschlossen -, würde das heissen, dass die Ausgaben für die Armee real um 1,4 Prozent steigen müssten. Wir hinterlegen ein Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent. Also würden, trotz des Kaufs der Flugzeuge, die Ausgaben für die Armee nicht im gleichen Ausmass wachsen wie die Wirtschaft; das Wachstum der Armeeausgaben wäre immer noch darunter. Aus dieser Sicht ist der Bundesrat auch der Meinung, dass das längerfristig finanziert werden könnte. Das ist einfach der Ausblick; ich sage das, weil Herr Dittli es angesprochen hat.

Herr Hösli hat das neue Führungsmodell beklagt. Ich bin auch nicht zufrieden damit, überhaupt nicht. Denn es erfüllt die hohen Erwartungen, die wir hatten, eigentlich nicht. Es ist ein Instrument, mit dem offensichtlich das Parlament nicht arbeiten will und auch nicht arbeiten kann. Es ist sehr schwierig, diese Instrumente einzusetzen. Ich habe intern den Auftrag gegeben, dass wir das zu verbessern versuchen, denn es müsste ein Instrument sein, das uns etwas mehr Sicherheit ermöglicht, auch längerfristig. Das ist im Moment zweifellos noch nicht der Fall.

Herr Hösli hat auch noch das enorme Wachstum der Bundesausgaben angesprochen. Das ist schon etwas zu relativieren - Sie haben es allerdings angetönt -: Wir haben nur im Budget, das wir Ihnen hier vorlegen, 2 Milliarden Franken zusätzliche Einnahmen und Ausgaben, die einfach durch neue Verbuchungen entstehen. Da ist einmal das CO2-Programm. Dann ist die Alkoholverwaltung privatisiert worden; sie erscheint jetzt in der Bundesrechnung, vorher war sie ausserhalb. Sifem, Herr Philipp Müller hat ihn angesprochen, macht 374 Millionen Franken Einnahmen und Ausgaben gleichzeitig aus. Es gab in der Vergangenheit verschiedene solche Umbuchungen, was dazu geführt hat, dass auf den ersten Blick das Wachstum sehr stark ist, aber wenn man es relativiert, sieht man: Es ist weniger stark als beim BIP. Wir sind zwar mit der Schuldenbremse im Rahmen des BIP, wir haben in den letzten Jahren aber 25 Milliarden Franken Überschüsse erzielt. Also haben wir hier ein kleineres Wachstum als beim BIP.

Hier ist immerhin auch zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung jährlich um 60 000 Personen wächst. Die Unternehmen wachsen um etwa 20 000 Personen im Jahr. Die Aufgaben, die entsprechend neu zu erfüllen sind, zeigen eigentlich, dass die Verwaltung doch einen relativ hohen Effizienzgewinn hat. Sie erfüllt diese neuen Aufgaben mehr oder weniger mit dem gleichen Personal. Und das Personal wächst dort, wo Sie das bestellen. In den letzten Jahren war das insbesondere bei der Sicherheit und im Asylwesen der Fall. Aber die ordentlichen Verwaltungsaufgaben, die auch steigen, werden weiterhin mit dem gleichen Personal bewältigt. Das zeigt doch eine gewisse Effizienz innerhalb der Verwaltung.

Das waren einige Bemerkungen zum Budget. Es befindet sich insgesamt im Rahmen der Vorgaben der Schuldenbremse. Ich bitte Sie also, dieses Budget dann auch entsprechend den Anträgen des Bundesrates zu genehmigen. [GZ]

[VS][GZ]

[VS][GZ]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu