Müller Philipp · Ständerat · 2017-11-28
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Hiermit sind wir wieder in den Niederungen der einfachen Formulierungen und Zahlen.
Ich nehme kurz Stellung zum Budget der Bundesversammlung. Das Budget 2018 ist identisch mit dem Budget 2017. Auffälligkeiten gibt es hier keine.
Zum Bundesrat: Zu Budget und Finanzplan des Bundesrates gibt es nichts zu bemerken. Die Zahlen liegen im gleichen Rahmen wie im Vorjahr. Im Globalbudget hat es also keine Verschiebungen gegeben.
Zur Bundeskanzlei: Das Budget 2018 liegt mit 89 Millionen Franken leicht unter demjenigen des Vorjahres. Anzumerken ist, dass die Erfolgs- und Investitionsrechnung stark durch das Programm Gever Bund, das heisst die elektronische Geschäftsverwaltung, geprägt ist. Hier haben wir eine Kreditübertragung. Beim Programm Gever wird eine Kreditübertragung von 8,5 Millionen Franken beantragt. Dieser Kreditrest aus dem letztjährigen Budget ist aufgrund eines Beschwerdeverfahrens entstanden, das dazu führte, dass die Arbeiten im Jahr 2016 nicht wie geplant vorangetrieben werden konnten. Diese Mittel sollen nun im laufenden Jahr eingesetzt werden.
Zum Bundesgericht: Die im Dezember 2016 vom Parlament verfügten linearen Kürzungen werden zur Hälfte auch im Budget 2018 fortgesetzt. Die weiteren in Aussicht gestellten Sparmassnahmen des Bundes von 140 bis 160 Millionen Franken, die bisher nicht konkretisiert worden sind, sind dagegen noch nicht berücksichtigt. Mit Einnahmen von 13,2 Millionen Franken sowie Ausgaben von 96,5 Millionen liegen die Zahlen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Davon entfallen auf Personal und Richter 81,5 Prozent.
Zum Bundesstrafgericht: Das Budget des Bundesstrafgerichtes für 2018 weist keinerlei Besonderheiten auf. Einnahmen und Ausgaben liegen im Rahmen der Finanzpläne und des letztjährigen Budgets.
Zum Bundesverwaltungsgericht: Die Einnahmen liegen im Bereich des letztjährigen Budgets und der Finanzplanung. Der Aufwand steigt zwar um 5,3 Prozent, dies hauptsächlich - der Finanzminister hat uns ja in die Pflicht genommen - aufgrund des zusätzlichen, vom Parlament bewilligten Personals im Asylbereich sowie aufgrund des neuen Nachrichtendienstgesetzes.
Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Das Budget 2018 entspricht weitgehend demjenigen von 2017. Hier gibt es auch keine Auffälligkeiten.
Zur Bundesanwaltschaft selbst: Der Aufwand der Bundesanwaltschaft steigt gegenüber dem Budget 2017 um 2,5 Millionen Franken. Im Wesentlichen geht es dabei um den Personalaufwand zur Bewältigung der grossen Arbeitslast, mit der das strafprozessual geforderte Beschleunigungsgebot eingehalten werden kann.
Als Letztes - es ist nicht das Letzte, wie Sie das jetzt verstanden haben - zum Bundespatentgericht: Das Budget 2018 ist gegenüber demjenigen von 2017 praktisch unverändert. Das gilt auch für den Personalaufwand.