Hegglin Peter · Ständerat · 2017-11-28
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Gerne vertrete ich die Meinung der Minderheit Hegglin Peter. Sie beantragt Ihnen, auf die Streichung dieser Mittel zu verzichten und einen Betrag in der Grössenordnung des Vorjahres vorzusehen.
Gerne gebe ich meine Interessenbindung bekannt. Die Präsidentin der Finanzkommission hat es schon angetönt: Ich bin Präsident der Branchenorganisation Milch. Hier möchte ich einfach betonen: Das ist keine bäuerliche Organisation in diesem Sinne, sondern dort sind die Bauern dabei, dort ist die ganze Verarbeitung dabei, und dort ist der Handel eingeschlossen. Ich möchte noch ergänzend erwähnen, dass wir weder mit Milch handeln noch Milch verarbeiten; wir definieren nur den Richtpreis und die Segmentierung und versuchen, allgemeinverbindliche Regelungen aufzustellen, die dann am Schluss der Bundesrat genehmigt, so wie er das gerade kürzlich mit dem Milchkaufvertrag gemacht hat. Sie sehen: Wir diskutieren und regeln nur allgemeinverbindliche Sachen und definieren nicht zum Beispiel den Milchkaufpreis, den die Abnehmer den Bauern zu bezahlen haben. Dies als Vorbemerkung.
Jetzt zu meiner Argumentation: Beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen waren in der Rechnung 2016 noch fast 4 Millionen Franken ausgewiesen. Im Voranschlag 2017 wurde dieser Betrag dann um fast eine Million auf rund 3 Millionen Franken gekürzt. Diese Kürzungsvorgabe wurde im letzten Jahr von der Branche ohne parlamentarische Diskussion akzeptiert und durch Rationalisierungen und einen Restkostenbeitrag von 32 Franken pro Bauer in der Grössenordnung von 660 000 Franken kompensiert. Schon letztes Jahr haben die Bauernbetriebe also einen Teil mitgetragen.
Nun schlägt der Bundesrat im Budget 2018 sowie für den Finanzplan 2019-2021 eine vollständige Eliminierung des Bundesbeitrages an die Qualitätssicherung vor; dies, obwohl in der Milchprüfungsverordnung eine Kostenbeteiligung vorgesehen ist. Konkret geht es dabei um die Laborkosten der staatlich vorgeschriebenen Milchprüfung. Das Vorhaben und das Vorgehen sind aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt und - so empfehle ich Ihnen - abzulehnen.
Für die Milchprüfung gibt es nämlich grundsätzlich einen gesetzlichen Auftrag. Es geht dabei insbesondere um die Prüfung der Gesundheitsaspekte der Milch wie auch um die Prüfung von Qualitätsmerkmalen der Milch. Dabei ist die Prüfung der Gesundheitsaspekte eine staatliche Aufgabe, das heisst, das wären gebundene Ausgaben. Aber auch das Monitoring von Tierseuchen und Fremdstoffen ist eine staatliche Aufgabe, und die behördliche Sicherstellung der Einhaltung des Äquivalenzabkommens mit der EU ebenfalls. Dies ist eine behördliche Aufgabe als Folge der bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der EU, und sie betrifft sämtliche Milch von Kühen, Ziegen, Schafen und Büffeln. Diese Verantwortung ist für den Bund nicht delegierbar. Es sind also drei Punkte, für die es eine gesetzliche Pflicht gibt.
Mit der gleichen Milchprobe werden also Analyseergebnisse bereitgestellt, welche öffentliche Bedürfnisse abdecken. Es ist daher sachlich korrekt, wenn der Bund seinen Beitrag weiterhin leistet und sich nicht aus der Verantwortung zieht. Zudem gibt es ein öffentliches Interesse an einem hohen Qualitätsniveau in der gesamten Wertschöpfungskette Milch.
Die Branche ist bei der Durchführung dieser Milchprüfung nicht frei. Es handelt sich notabene um eine staatlich verordnete Kontrolle. Nach Artikel 11 der Milchprüfungsverordnung entscheidet der Bund mit, welche Prüflaboratorien mit der Aufgabe betraut werden sollen. Die Argumentation des Bundesrates, mit der die Finanzierung einzig unter dem Aspekt der Lebensmittelgesetzgebung vollständig an die Branche abgeschoben wird, ist deshalb einseitig und greift zu kurz. Faktisch hätte der Entwurf des Bundesrates die direkte Folge, dass 2018 jeder Milchproduzent, wie es Frau Fetz vorhin gesagt hat, rund 150 Franken, neben den aktuellen 32 Franken, zu tragen hätte, soweit der Verarbeiter diese nicht mittragen würde.
Die Botschaft zum Budget mit dem erwähnten Antrag des Bundesrates auf vollständige Streichung hat die gesamte Branche dann doch sehr überrascht. Die Ankündigung dieses gezielten Radikalschnittes ist mit einer Vorlaufzeit von nur drei Monaten mit dem Prinzip von Treu und Glauben nicht vereinbar. Dass die Analysen der Milchproben auf einer nationalen und neutralen, einheitlichen Basis effizient weitergeführt werden können, liegt im Interesse aller Beteiligten. Mit einem Wegfall des Bundesbeitrags droht die Gefahr, dass sich verschiedene Handelspartner auf eigene, dezentrale und uneinheitliche Systeme der Milchprüfung einigen, vielleicht auch, um Kosten zu sparen. Dies würde dann zu einer unübersichtlichen Situation bei den Prüfsystemen und allenfalls zu einem Qualitätsverlust führen. [PAGE 785]
Sehr bemerkenswert ist das konkrete Faktum, dass der Bund im Fleischsektor eine neutrale Qualitätseinstufung beim Schlachtvieh unterhält und damit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz leistet. Unter diesem Aspekt sind einheitliche Analysen bei den Milchproben auch für den Milchsektor von zentraler Bedeutung. Die Milchbranche fordert deshalb - mein Antrag ist übrigens von der gesamten Milchbranche getragen -, dass sie gleichwertig behandelt wird wie andere Sektoren der Landwirtschaft.
Zum Schluss vielleicht noch dies: Beim Erlass der neuen Milchprüfungsverordnung, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, ging man davon aus, dass sich der Bund vorerst wie anhin an den Kosten beteiligen soll. Eine allfällige Reduktion der finanziellen Unterstützung sollte also sukzessive erfolgen und nicht einfach mit einem Radikalschnitt.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und den Betrag von 3,045 Millionen Franken ins Budget zu schreiben.