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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-11-28

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-11-28

Wortprotokoll

Zu Artikel 314c Absatz 1: Wenn Sie sich wundern, dass hier kein Antrag gestellt wird, dem Ständerat zu folgen, dann ist dies auf den Kompromiss zurückzuführen, den wir geschmiedet haben.

Zur Unterscheidung zwischen "gefährdet erscheint" und "gefährdet ist", die auch Artikel 314d Absatz 1 betrifft: Für eine beliebige private Person oder auch eine Fachperson ist es schwierig festzustellen, ob eine strafbare Handlung vorliegt oder nicht. Sie ist in der Regel keine Juristin oder kein Jurist. Wenn man die Formulierung "gefährdet ist" wählen würde, würde man die Schwelle für den Zeitpunkt, wann etwas gemeldet werden muss, viel zu hoch ansetzen. Es wäre nicht im Sinne dieser Vorlage, die Anzahl der Meldungen womöglich sogar noch zu senken. Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Zur Möglichkeit der Kantone in Artikel 314d Absatz 2 und Artikel 443 Absatz 2, weiter gehende Melderechte zu definieren: Es gibt heute Kantone, die bereits Regelungen haben, die weiter gehen als die Regelungen dieser Vorlage. Der BDP-Fraktion ist es wichtig, dass diese Vorlage letztendlich auch etwas nützt und die Kantone, die bereits weiter gehende Regelungen haben, in diesen nicht noch beschnitten werden. Das soll nicht passieren.

In Artikel 314f geht es um die Prävention. Viel besser noch, als Meldung über bereits vorgefallene Kindsmisshandlungen zu erstatten, worum es in der ganzen übrigen Vorlage geht, ist es nämlich, Misshandlungen von Kindern zu verhindern. Verhindern kann man sie beispielsweise, indem man den Personen, die in der Arbeit mit Kindern oder auch nebenberuflich bereits straffällig geworden sind und ein entsprechendes Arbeitsverbot haben, wie es die Pädophilen-Initiative verlangt, gar nicht erst die Möglichkeit gibt, mit Kindern zu arbeiten.

Mir ist klar, dass dieser Absatz 314f spät in diese Vorlage hineingekommen ist. Es gibt ja die separate Vorlage über die Umsetzung der Pädophilen-Initiative, über die wir in dieser Session noch beraten werden. Dort gilt es, das auch umzusetzen. Ich bin der Meinung, dass man das auch in dieser Vorlage, in der es um den Kindesschutz geht, einbauen könnte und sollte.

Zusammenfassend: Ich bitte Sie, bei Artikel 314f mit der Minderheit zu stimmen. Bei allen anderen Punkten bitte ich Sie, für die Anträge der Mehrheit zu stimmen.