Flach Beat · Nationalrat · 2017-11-28
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion, alle Minderheitsanträge in Block 2 abzulehnen.
Sie haben es eingangs gehört: Die Kommission hat über diese Anträge gar nicht diskutiert. Es könnte jetzt der [PAGE 1788] Eindruck entstehen, dass die Kommission hier keinen Diskussionsbedarf erkannt hat, und da muss ich Ihnen sagen: Das stimmt nicht. Es ist vielmehr so, dass alle Fragen zu diesem Bereich aufgeworfen wurden, nämlich wie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit Meldungen umgehen, wie sie Massnahmen erlassen, wie die Anhörung, aber auch der Einbezug der Angehörigen, die aufschiebenden Wirkungen usw. in den verschiedenen Kantonen funktionieren. All diese Fragen werden in einem umfassenden Bericht erörtert, an dem auch die Kantone, die das Gesetz umsetzen, beteiligt sind und der 2018 veröffentlicht wird. Dann haben wir die Basis, um aufgrund der gemachten Erfahrungen feststellen zu können, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Es ist eine grosse Gefahr, dass wir bis dahin, so ein bisschen getrieben durch die mediale Aufmerksamkeit aufgrund von Einzelfällen, das Gefühl haben, wir müssten das ganze Gesetz, das ja notabene erst seit 2013 in Kraft ist, jetzt sofort wieder umschreiben. Das ist wirklich der falsche Weg.
Ich bitte Sie, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es ein bisschen zur Mode geworden ist, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in die Pfanne zu hauen. Warum kann man das einfach so machen? Ich kann es Ihnen sagen: Es sind Einzelfälle, die medial immer sehr aufwühlend sind und den Menschen nahegehen - und man hört immer nur eine Seite. Die Seite hingegen, die eine Massnahme verfügt hat und die Schutzinteressen aller anderen Personen wahren muss, auch jener, die von der Massnahme nicht direkt betroffen sind, kommt dabei nicht zu Wort.
Das Mitwirkungsrecht beispielsweise der nahen Verwandten ist so ein typisches Beispiel. Es wurde ausgeführt, dass nahe Verwandte häufig nicht in Erwägung gezogen würden, beispielsweise, wenn eine Fremdplatzierung infrage komme. Es ist tatsächlich so, dass das in Einzelfällen geschehen ist. Wenn man dann aber solchen Einzelfällen nachgeht, stellt man fest, dass beispielsweise eine Grossmutter, die 65 oder 70 ist, tatsächlich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gesagt hat, dass sie das Enkelkind eigentlich nicht zu sich nehmen wolle, weil sie sich dem nicht gewachsen fühle - aber man solle das bitte ihrer Schwiegertochter nicht sagen! Das ist ihr gutes Recht. Dann muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine bessere Lösung finden. Sie kann sich dann nicht in den "20 Minuten" oder im "Blick" oder sonst irgendwo dazu äussern, warum sie so entschieden hat, weil sie eben Schutzinteressen wahrzunehmen hat. Darum hat auch die Kommission gesagt: Wir diskutieren jetzt gar nicht darüber, wir werden verschiedene solche Fragen aufnehmen.
Ich gehe auch nicht auf die einzelnen Fragen ein, sondern mache bloss ein paar Anmerkungen zu Artikel 446. Artikel 446 regelt die Verfahrensgrundsätze. Die Minderheit Schwander will hier, dass der Wahrheitsgehalt einer Meldung vorab geprüft wird und die Behörde dann über die Fortsetzung oder die Einstellung des Verfahrens entscheidet. Das ist nichts anderes als das, was sie sowieso tun muss. Eine Behörde muss der Sache nachgehen, wenn Sie ihr etwas melden, wenn etwas schiefläuft, etwas, bei dem Sie das Gefühl haben, dass es nicht dem Gesetz entspricht. Der Sachverhalt muss von Amtes wegen ermittelt werden. Das ist gar nichts anderes.
Dann will die Minderheit in Absatz 2bis Folgendes: "Danach zieht sie die erforderlichen Erkundigungen bei den Betroffenen ein und erhebt die notwendigen Beweise." Sie können das nicht zweistufig machen und sagen: Zuerst einmal prüfe ich, ohne Erkundigungen einzuholen. So funktioniert das nicht. Wenn wir eine solche Gesetzgebung machen, dann schütten wir das Kind mit dem Bade aus.
Es mag Handlungsbedarf geben. Die Kantone haben das teilweise auch schon erkannt. Sie sind in einem laufenden Verbesserungsprozess und vor allen Dingen auch daran, die einzelnen Verfahren einander anzugleichen. Es besteht ein enger Kontakt zwischen diesen Behörden, damit die gleichen Verfahrensschritte in der ganzen Schweiz auch gleich gemacht werden, damit das funktioniert und damit wir Rechtssicherheit haben.
Ich bitte Sie, alle diese Minderheitsanträge abzulehnen. Wenn wir 2018 den Bericht haben, werden wir sehen, wo Handlungsbedarf besteht.