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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-11-29

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-11-29

Wortprotokoll

Die WBK hat die Motion 17.3272 der Schwesterkommission, "Mit einer Regulierungsreduktion die Nahrungsmittelverschwendung vermeiden", am 12. Oktober 2017 vorberaten und empfiehlt Ihnen einstimmig die Ablehnung dieser Motion. Sie wurde vom Nationalrat am 7. Juni 2017 klar angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die massgebenden Gesetzesgrundlagen mittels Regulierungsreduktion so zu vereinfachen, dass die Lebensmittelverluste in der Lebensmittelindustrie verringert werden können. In der Begründung zur Motion ist zu lesen, dass zu vermuten sei, dass vermeidbare Verluste auch deshalb entstünden, weil gesetzliche Auflagen dies erforderlich machen bzw. dazu führen.

Unsere Kommission ist sich der Problematik der Nahrungsmittelverluste bewusst und möchte diese Verluste ebenfalls vermeiden. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Vermeidung von Nahrungsmittelverschwendung weder über strengere Vorgaben für die Hersteller, die Verteiler und die Gastronomie noch über eine Deregulierung oder eine Lockerung der Gesetzgebung erreicht werden kann. Die Kommission hat auch Kenntnis genommen von den Initiativen, die die Produzenten, der Detailhandel und die Behörden schon ergriffen haben. Das Motionsanliegen wird nach Meinung der Kommission jedoch bereits im Rahmen der Agenda 2030, der der Bund beigetreten ist, umgesetzt. Im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft und mit der Verabschiedung der Agenda 2030 hat sich die Schweiz bereiterklärt, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

Ziel 12 sieht unter anderem vor, dass bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren ist und dass die entlang der Produktions- und Lieferkette entstandenen Nahrungsmittelverluste, einschliesslich Nachernteverlusten, zu verringern sind. Eine Deregulierungsmöglichkeit bestünde einzig in einer Lockerung der Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Dies würde aber den Gesundheitsschutz der Bevölkerung erheblich vermindern. Zudem würde dies Importe von in der EU nicht konformen Lebensmitteln, zum Beispiel bei zu hohen Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, in die Schweiz ermöglichen. Auch die Deregulierung der Datierungsvorschriften zöge eine gefährliche Lücke im Gesundheitsschutz nach sich. Um Lebensmittelverluste zu vermeiden, gilt es, die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren, wie sie solche Verluste verhindern können, und die Lebensmittelindustrie bei der Umsetzung des Lebensmittelrechts zu unterstützen sowie zusammen mit der Industrie Empfehlungen zur Umsetzung der Datierungsvorgaben zu entwickeln.

Unsere Kommission möchte die Entwicklung aufmerksam verfolgen und hat deshalb mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ein Postulat mit dem Titel "Zwischenbilanz Agenda 2030" (17.3966) einzureichen. Dieses verlangt, bis spätestens in fünf Jahren einen Bericht über die Massnahmen vorzulegen, die zur Erreichung von Ziel 12 mit dem Titel "Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen" dieser Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ergriffen wurden. Dieses Postulat ist für den 30. November hier in unserem Rat traktandiert.[GZ]

Ich bitte Sie, die Motion aus den genannten Gründen abzulehnen.