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Eder Joachim · Ständerat · 2017-11-29

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-11-29

Wortprotokoll

Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation beginnt vielversprechend: "Die sinnvolle Erbringung sowie die angemessene Vergütung von Präventionsleistungen sind dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen", heisst es im ersten Satz. Leider geht es nicht in diesem positiven Stil weiter.

So geht der Bundesrat in seiner Antwort auf das Kernanliegen meines Vorstosses nicht oder zumindest zu wenig ein. Für mich ist die ärztliche Präventionsleistung nämlich integraler Bestandteil einer Grundkonsultation. Mit der durch die Anpassung des Tarmed per 1. Januar 2018 verfügten Zeitlimitation für alle Ärzte wird die Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt, weil die Zeit für den Dialog und das wichtige Gespräch über präventive Massnahmen knapp wird oder gänzlich fehlt. Zu dieser Problematik und den eigentlichen Fragen zur Präventionsleistung in der ärztlichen Grundversorgung in den Ziffern 1 und 3 äussert sich der Bundesrat leider zu wenig konkret.

Für mich bleibt der Widerspruch zwischen den Zielen der Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten, der sogenannten NCD-Strategie, und den limitierten Konsultationen jedenfalls bestehen. Daran ändert auch nichts, dass bei Kindern unter sechs Jahren und bei Personen über 75 Jahren eine Limitation von dreissig Minuten gilt und bei komplexen Fällen die Limitation nach vorgängiger Absprache mit den Versicherern auf dreissig Minuten erhöht werden kann.

Lassen Sie mich dies kurz ergänzen: Erfahrungsgemäss kommt ein Patient bzw. eine Patientin ab 50 Jahren mit durchschnittlich drei bis fünf klärungsbedürftigen Anliegen in die Sprechstunde. Bei einer limitierten Konsultationszeit von zwanzig Minuten müssen in erster Priorität diagnostische und therapeutische Fragen geklärt werden. Für präventive Fragestellungen, für die Gesamtsicht fehlt die Zeit.

Eine zielführende Präventionsleistung im Sinne der Information und Aufklärung kann bei einer Zeitbegrenzung nicht mehr gewährleistet werden. De facto werden die ärztlichen Präventionsleistungen, das ist meine Schlussfolgerung, ab 1. Januar 2018 also rationiert, dies in erster Linie in der Grundversorgung und in der Hausarztmedizin. Diese Rationierung tangiert nicht nur die NCD-Strategie, sondern auch weitere nationale Strategien wie die Strategie Antibiotikaresistenzen, die Demenzstrategie, die Strategie zu Impfungen. Rationiert werden bedauerlicherweise die im Verhältnis günstigen Grundkonsultationen. Das kann, das darf nicht das Ergebnis einer koordinierten Gesundheitsversorgung sein. Meines Erachtens wird damit auch die Förderung der Hausarztmedizin, wie sie in Artikel 117a der Bundesverfassung verlangt wird, behindert.

Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundesrat in seiner Antwort diese grundlegende Problematik thematisiert hätte. Ich bin Ihnen, Herr Gesundheitsminister, dankbar, wenn Sie dies hier und heute allenfalls nachholen, allenfalls nachholen wollen. Für mich bleibt jedenfalls klar: Eine limitierte Grundkonsultation führt zu verminderten Präventionsleistungen. Dies finde ich nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch ökonomisch falsch.