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Müller Thomas · Nationalrat · 2017-11-30

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-30

Wortprotokoll

Ich beginne mit den Anträgen der Minderheit Carobbio Guscetti zum EDA: Nachdem die Mehrheit der Finanzkommission den Transferaufwand beim EDA um 100 Millionen Franken gekürzt hatte, wurden von Kollegin Carobbio Guscetti Anträge gestellt, um die Kürzungen bei Einzelpositionen rückgängig zu machen. Dies betrifft die Positionen "Finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen", "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit", "Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit" und "Osthilfe". Die Finanzkommission hat die Anträge Carobbio Guscetti jeweils mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Im Namen der Mehrheit der Finanzkommission ersuche ich Sie, diese Minderheitsanträge nun ebenfalls abzulehnen, und zwar erst recht dann, wenn der Transferaufwand nicht gemäss dem Antrag der Minderheit Keller Peter gekürzt wird; dann hätten die Anträge der Minderheit Carobbio Guscetti eine Budgeterhöhung zur Folge.

Ich fahre weiter mit den Minderheitsanträgen beim WBF: Der Antrag der Minderheit Vitali beim Seco hängt mit der Umwandlung des Bundesdarlehens an die Sifem AG in Aktienkapital zusammen. Das Parlament hatte den Grundsatzentscheid in der Sommersession 2017 getroffen. In der Finanzkommission wurde die Zweckmässigkeit des Grundsatzentscheides infrage gestellt und der Befürchtung Ausdruck gegeben, dass mit der Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital alle Risiken zum Bund verschoben würden. Die Mehrheit der Finanzkommission folgte diesen Bedenken mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Minderheit Vitali will am Grundsatzentscheid der Sommersession 2017 festhalten und gemäss Entwurf des Bundesrates mit dem Voranschlag 2018 die finanziellen Voraussetzungen für die Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital schaffen.

Beim Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti geht es um eine Aufstockung der Mittel für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Die Mehrheit der Finanzkommission ist bei dem vom Bundesrat eingestellten Betrag geblieben. Der Antrag Carobbio Guscetti wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Der Antrag der Minderheit Hausammann zum Nachtrag II zum Voranschlag 2017 betrifft die Zahlung von 32 Millionen Franken aus dem Erweiterungsbeitrag an die EU. Die Beträge wurden bereits früher bewilligt, werden aber wegen Projektverzögerungen erst jetzt zur Zahlung fällig. Die Finanzkommission hat dem Nachtragskredit mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt. Die Minderheit Hausammann stört sich daran, dass der Schweiz durch die zeitliche Verzögerung ein Nachteil entsteht, weil der Schweizerfranken im Jahre 2016 noch stärker war.

Im Voranschlag des Bakom will die Minderheit Hadorn den Bundesbeitrag an das Auslandangebot der SRG erhöhen. Dieser Beitrag war in den letzten Jahren mehrmals Thema in der Finanzkommission. Er ist nicht mit Gebühren vergleichbar, sondern es geht um die hälftige Abgeltung eines Leistungsauftrages. Die Mehrheit der Finanzkommission hält die vom Bundesrat vorgenommene Kürzung für sachgerecht. Der Antrag Hadorn wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Grund für die Kürzung sind Kostenoptimierungen.