Engler Stefan · Ständerat · 2017-11-30
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-11-30
Wortprotokoll
Ich bin Präsident der Stiftung Schweiz Mobil, die sich mit Langsamverkehr befasst; Sie werden deshalb Verständnis haben, dass ich meine drei Hauptargumente für den direkten Gegenentwurf nenne. An und für sich wurde dazu bereits alles gesagt.
Die Gleichstellung des Fuss- und Veloverkehrs, wie sie der Gegenentwurf des Bundesrates vorsieht, verbessert die Rahmenbedingungen für die Bewältigung des heutigen und künftigen Gesamtverkehrsaufkommens. Auch die [PAGE 830] Gesamtverkehrssicht spricht für die Verankerung des Veloverkehrs in der Bundesverfassung. Der Gegenentwurf ermöglicht es damit dem Bundesrat, im Rahmen einer einfachen Grundsatzgesetzgebung zu erreichen, dass die freie Verkehrsmittelwahl, also die Wahl zwischen den drei Mobilitätssäulen - dem motorisierten Individualverkehr, dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr -, ausbalanciert wird.
Meine zweite Überlegung: Der Gegenentwurf gibt Impulse zur Förderung der Verkehrssicherheit. Sicherheit ist für den Langsamverkehr ein wichtiges Thema. Zuständig bleiben indessen immer noch die Kantone und Gemeinden; sie bestimmen, was geplant, was gebaut und wie ein Velowegnetz betrieben wird.
Das dritte Argument, das ich noch nennen möchte: Der Veloverkehr entlastet die CO2-Bilanz der Schweiz, und dies ohne Einbussen bei der Lebensqualität der Schweizerinnen und Schweizer, ganz im Gegenteil: Ich denke an die damit verbundene Lärmreduktion vor allem in den Siedlungsräumen.
Deshalb tun wir gut daran, dem Gegenentwurf zuzustimmen, in der berechtigten Hoffnung, dass die Initiative dann auch zurückgezogen wird.