Hösli Werner · Ständerat · 2017-11-30
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-30
Wortprotokoll
Ich äussere mich nicht zur Standesinitiative, sondern nur zum Postulat. Ich bitte Sie, dieses gemäss Antrag des Bundesrates abzulehnen. Ich will Ihnen gerne kurz meine Gründe dafür erklären.
Als Ersatzmitglied durfte ich bei den Kommissionsberatungen im schönen Kanton Thurgau unter sehr guter Leitung bei einer sympathischen Präsidentin mit dabei sein. Von daher gäbe es wirklich keine Gründe, jetzt als Nestbeschmutzer in die Offensive zu gehen, im Gegenteil. Das Ansinnen des Postulates habe ich schon damals abgelehnt, jedoch im Lichte meiner positiven Grundstimmung auf die Einreichung eines Minderheitsantrages verzichtet.
Das Thema Lebensmittelabfälle ist grundsätzlich ein bitteres und speziell mit Blick auf immer noch hungernde Bevölkerungsteile auf dieser Welt ein sehr trauriges. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Am meisten kann jedoch jeder und jede von uns selbst dazu beitragen, die Abfälle zu reduzieren: wohlüberlegte Einkäufe; keine Überreaktionen, wenn eine Frucht oder ein Gemüse optisch aufzeigt, dass es natürlich gewachsen und somit wie der Mensch nicht perfekt ist; eine im wahrsten Sinne des Wortes gesunde Bewertung von Lebensmitteln durch den Konsumenten, ungeachtet ihres Ablaufdatums.
Im regulatorischen oder deregulatorischen Bereich ist kaum mehr etwas auszurichten. Die Situation ist, wie sie ist. Der Staat hat auf die Volksgesundheit zu achten, und der Produzent hat seine Waren in einer Qualität anzubieten, in der sie auch gekauft, also vom Konsumenten gefordert wird. Niemand hat bei der Zubereitung von Produkten gerne viele Abfälle, weil das ja sofort den Ertrag mindert. Aber es kann sich auch niemand erlauben, die Menge der Abfälle oder die Grenzen der Haltbarkeit zu eng auszuloten. Denn das wird vom Konsumenten letztlich abgestraft. Dass wir Wohlstandsmenschen zudem oftmals zu viel auf dem Teller zurücklassen, ist wohl mit Regulierung oder Deregulierung kaum zu beeinflussen. Also bewegen wir uns da in einem selbstverschuldeten Teufelskreis.
Dem Bundesrat ist das vollauf bewusst. Trotzdem lässt ihn diese Frage richtigerweise nicht kalt. Im Rahmen der erwähnten Agenda 2030, mit der bis 2030 in 17 Bereichen [PAGE 841] weltweit soziale, wirtschaftliche und umweltpolitische Meilensteine erreicht werden sollen, gibt es das Ziel 12, das heisst: "Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen". In diesem Zusammenhang lesen wir dann Folgendes, die Frau Bundespräsidentin hat darauf hingewiesen: "Zur Umsetzung der Agenda 2030 hat der Bund Anfang 2016 einen interdepartementalen Prozess begonnen. Bis Frühjahr 2018 wird geklärt, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen und wie die Umsetzungsarbeiten koordiniert werden." Unter dem Titel "Arbeiten des Bundes" lese ich: "Ein zentraler Schritt ist die Ermittlung des Handlungsbedarfs, der in der Schweiz in Bezug auf die Zielerreichung vorliegt. Weiter wird eine Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und nichtstaatlichen Akteuren angestrebt, damit die bestehenden Lücken zur Zielerreichung ermittelt und wirkungsvoll angegangen werden können. Zudem wird das Indikatorensystem Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung (Monet) des Bundes erweitert, um den Fortschritt bei der Zielerreichung beobachten zu können ... Im Frühjahr 2018 wird der Bundesrat einen Bericht zum Stand der Zielerreichung veröffentlichen und über das weitere Vorgehen entscheiden."
Im Betrieb würde ich also, einmal ganz ehrlich gesagt, sagen: Ja, Himmel noch einmal, was wollt ihr denn noch mehr! Aber, die Frau Bundespräsidentin hat es ja vorhin gesagt, wir müssen sachlich bleiben. Sachlich heisst aber, dass die Kommission will, dass die vorliegende Standesinitiative nicht einfach so abgelehnt wird. Deshalb hat man die Idee zur Einreichung eines Postulates entwickelt und sich letztlich auch dafür entschieden. Aber das ist jetzt bei aller Nachsicht wirklich ein Unding, auch sachlich gesehen. Warten wir doch das Frühjahr 2018 ab! Wenn dann das weitere Vorgehen - ich habe Ihnen zitiert, wie der Bundesrat die Sache angehen will - tatsächlich missfällt, ist noch Zeit genug da, um Vorstösse einzureichen. Einen Bericht für 2022/23 können Sie locker auch in einem halben Jahr noch verlangen.
Bitte folgen Sie dem Bundesrat, und lehnen Sie dieses Postulat ab!