Sollberger Sandra · Nationalrat · 2017-11-30
Sollberger Sandra · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-30
Wortprotokoll
Ich spreche zur Position 805.A231.0304, "Programm Energie Schweiz".
Die Finanzierung für diese Anschubprogramme kann jetzt - spätestens nach dem Ja zum Energiegesetz - gestrichen werden. Ansonsten haben wir eine Startfinanzierung, die zu einer Dauerfinanzierung wird. Wir haben alle heute den Jahresbericht "Energie-Vorbild Bund" erhalten. Den hatten wir heute auf dem Pult. Darin sind die unzähligen Erfolge aufgezählt. Ich gratuliere dazu und bin bekräftigt in meinem Antrag der Minderheit I. Es ist eine gelungene Startfinanzierung. Es ist insgesamt aber nicht nachvollziehbar, warum die Beträge für das Programm Energie Schweiz immer noch jährlich steigen.
Vor allem im Bereich Beratung und Werbung werden damit direkt privatwirtschaftliche Angebote konkurrenziert. So ist es auch nicht verständlich, zumindest wenn ich an das Subsidiaritätsprinzip denke, warum der Bund beispielsweise einen Dienst zur Offertenprüfung von Solaranlagen unterhält. Es gibt ein marktwirtschaftliches und unternehmerisches Interesse an solchen Angeboten. Warum sollte man sie dann subventionieren? Es bestehen grosse Gefahren für sogenannte Mitnahmeeffekte. Das heisst, es werden Gelder gesprochen, die Private auch aus eigenem Antrieb selber bezahlt hätten. Eine kritische Offertenprüfung liegt beispielsweise doch im ureigensten finanziellen Interesse der Kunden. Da verwechseln einige Leute Ökonomie mit Politik. Wenn Sie Steuergelder verteilen, werden immer - ich verspreche es Ihnen: immer - Leute da sein, die einen Antrag stellen werden. Die Projektverantwortlichen rechnen ja meist von vornherein damit, dass sie weniger Geld bekommen oder gar keines. Von daher ist der Nutzen der Subvention so oder so vernachlässigbar.
Mich überzeugte auch in der Kommissionsdebatte die Aufzählung von Schlagworten wie "freiwillig" und "liberal" nicht, mit denen diese Subventionsmaschinerie weiter gerechtfertigt wird. Wenn wir wirklich möglichst ohne Staat, mit viel Innovation und Markt vorangehen wollen, dann können wir sehr gut auf diese Programme verzichten.
Letztendlich führt dies alles einfach zu Verzerrungen und intransparenten Ungleichheiten. Der Bund und der Staat sollen doch nur das tun, was die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Individuen, was kleinere Einheiten nicht tun. Das Programm wäre ursprünglich ja so oder so zeitlich befristet gewesen.
In Anbetracht der finanziellen Lage müssen hier Prioritäten gesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen - die Artikel 47, 48 und 50 des Energiegesetzes - lassen mit den offenen und [PAGE 1845] allgemeinen Formulierungen und den diversen Überschneidungen mit anderen staatlichen Aktivitäten und Massnahmen eine Streichung dieser Mittel meines Erachtens zu.