preparatory:AB 222657
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-04
Wortprotokoll
2015 und 2016 konnte keine Überprüfung stattfinden, da die Verordnungsbestimmungen aufgrund eines Bundesgerichtsurteils revidiert wurden. Der Bundesrat schätzt, dass dies zu entgangenen Kosteneinsparungen von jährlich rund 100 Millionen Franken geführt hat. Per 1. Februar 2017 hat der Bundesrat die Verordnung revidiert und damit auch den Empfehlungen der GPK-SR aus dem Jahr 2014 Rechnung getragen. Im Rahmen der 2017 wieder aufgenommenen Überprüfung wird das Kriterium der Wirtschaftlichkeit neu anhand von je hälftig gewichtetem Auslandpreis- und therapeutischem Quervergleich geprüft. Mit der Überprüfung aller Arzneimittel der Spezialitätenliste zwischen 2012 und 2014 wurden Einsparungen von insgesamt 600 Millionen Franken erreicht. Der Bundesrat schätzt das Einsparpotenzial im Medikamentenbereich in der aktuellen Überprüfungsrunde 2017-2019 auf zusätzlich insgesamt 180 Millionen Franken. Der Betrag ist tiefer, weil der Wechselkurseffekt im Vergleich zur damaligen Überprüfung geringer ist und weil beim therapeutischen Quervergleich die aktuellen Preise in der Schweiz berücksichtigt werden. Diese liegen mehrheitlich über denjenigen in den Referenzländern. Diese Einsparungen sind aber nachhaltig, da das Preisniveau somit jährlich wiederkehrend tiefer liegt.