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Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-04

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-04

Wortprotokoll

Aus Sicht des Bundesrates ist zur Bekämpfung der Familienarmut ein weites Spektrum an Instrumenten verfügbar. Diese reichen von Massnahmen zur Existenzsicherung und finanziellen Entlastung von Familien über solche zugunsten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis zu Qualifizierungsstrategien und Massnahmen zur Herstellung von Chancengerechtigkeit. Bislang haben vier Kantone Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt. Die ersten Erfahrungen und Evaluationen führen zu einer positiven Beurteilung dieses Instruments. Die Prävention von Familienarmut liegt in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Der Bund leistet Unterstützung im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut. Er hat dazu einen Bericht mit Empfehlungen publiziert. Für die langfristige Verbesserung der Situation von armutsbetroffenen oder -gefährdeten Familien sind Massnahmen notwendig, die auf eine Erhöhung der elterlichen Erwerbschancen zielen und die Eltern bei ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben unterstützen, ebenso wie Fördermassnahmen für Kinder, die möglichst früh ansetzen und die bedarfsgerecht und erschwinglich sind.

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