Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2017-12-04
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-12-04
Wortprotokoll
Mein erster Minderheitsantrag betrifft die Eidgenössische Steuerverwaltung, Seite A10 der Fahne. Die Mehrheit der Finanzkommission will beim Funktionsaufwand 3 Millionen Franken kürzen; das wollen wir nicht. Wir wollen den Betrag so festlegen, wie es Bundesrat und Ständerat beschlossen haben. Es handelt sich hier um eine weitere Kürzung nach Rasenmähermethode. Um diese Kürzung umzusetzen, müsste bei der Steuerverwaltung auch Personal abgebaut werden. Das würde dann bedeuten, dass wir beim Steuerertrag einen noch weit grösseren Betrag streichen müssten. Wenn die Steuerverwaltung weniger Mittel hat, kann sie ihre Aufgaben nicht mehr zeitgerecht und richtig erfüllen. Eine Kürzung, die mehr Schaden anrichtet, als irgendetwas bringt, wollen wir nicht.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft das Bundesamt für Verkehr, Seite A16 der Fahne. Er betrifft die Nachmeldung des Bundesrates zur Verwendung von 440 Millionen Franken; aufgrund der abgelehnten AHV-Reform 2020 wurde der Voranschlag um diesen Betrag entlastet. Es fehlt uns im Rahmen der Finanzpolitik immer wieder an Spielraum; 60 Prozent sind gebundene Ausgaben. Mit einer normalen Budgetdebatte lässt sich da normalerweise nichts verändern. Nun haben wir aber 440 Millionen Franken freie Mittel, mit denen wir etwas Spielraum schaffen könnten. Wie macht man das am besten? Nach unserer Meinung ist der Vorschlag des Bundesrates am nachhaltigsten. Mit der Einzahlung in den Bahninfrastrukturfonds haben wir die Möglichkeit, jetzt Vorauszahlungen zu machen, ähnlich, wie das Betriebe machen, wenn sie in guten Jahren Vorauszahlungen in die berufliche Vorsorge tätigen und diese später, wenn es nötig wird, wieder kompensieren können. Dazu sind beim Bahninfrastrukturfonds die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorhanden, was beim Schwesterfonds, dem NAF, eben nicht der Fall ist.
Die Mittel einfach nur in den Schuldenabbau zu stecken bringt kaum etwas, weil die Zinsbelastungen sehr tief sind. Viel wichtiger ist die Schuldenbremse. Wir können nicht in einem Jahr Schulden zurückzahlen und dann in einem Jahr, in dem wir Geld nötig haben, einfach wieder Schulden aufnehmen. Da greift dann die Schuldenbremse. Wenn wir wirklich Spielraum schaffen wollen, für die Zukunft, für die Armee, für die Fliegerbeschaffung, für die Landwirtschaft, für die Bildung usw., besteht der einzige Weg darin, diese Mittel vorsorglich beiseitezulegen, um sie dann später zu nutzen. Völlig falsch ist es - wie wir schon debattiert haben -, die Mittel via Gesetzesänderung wieder fest zu binden.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.