Gysi Barbara · Nationalrat · 2017-12-04
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle am ursprünglichen Antrag, der vom Bundesrat kommt und den auch der Ständerat unterstützt hat, festzuhalten.
Zur Begründung möchte ich einen Blick zurückwerfen: 2014 beantragte die Finanzkontrolle eine Aufstockung des Personalaufwands um rund zwei Millionen Franken, was etwa zwölf Stellen entspricht. Damals wollte die Finanzdelegation nicht alles auf einmal, sondern in Etappen aufstocken, was dann in den Voranschlägen 2015 und 2016 auch geschah. Diese Aufstockung wurde damals damit begründet, dass die Prüflisten der Finanzkontrolle umfassender geworden seien, weil sie auch vermehrt IKT-Schlüsselprojekte zu prüfen habe. Die Finanzkontrolle hatte 2014 dargelegt, dass es auch darum [PAGE 1894] geht, die bundesnahen Betriebe und andere externe Betriebe, die Bundesaufgaben wahrnehmen, zu prüfen, unter anderen Swissgrid, Billag, Serv, Fipoi, Ruag, Sifem, Skyguide, Post und SBB. Das ist eine Reihe von zusätzlichen Institutionen, die geprüft werden sollten und auch geprüft wurden.
In der Zwischenzeit liegen uns zahlreiche Prüfberichte vor, die auch immer wieder Mängel aufgedeckt haben. Wir sind sehr froh um diese Berichte und brauchen sie auch für unsere Aufsichtsarbeit. Ich könnte auch den Bericht über die Mängel bei der Hochseeschifffahrt nennen, die bei uns unlängst zu reden gaben. Auch bei der Aufarbeitung von Insieme konnten wir auf diese Berichte zurückgreifen. Damals erkannten wir auch, dass es für die Finanzkontrolle mehr Mittel braucht.
Wenn man jetzt diese Kredite wieder zu kürzen beginnt, ist das falsch. Wir gaben ursprünglich den Auftrag, mehr und breiter zu prüfen. Kürzen wir jetzt die Mittel, ist das nicht wahnsinnig sinnvoll, dann sind wir mit unseren Aussagen auch nicht kohärent: Wir verlangten einmal mehr und nehmen dieses Mehr plötzlich wieder zurück, wie es uns gerade passt.
Es ist klar, die Kürzung wurde von der Mehrheit auch damit begründet, dass eben auch die Finanzkontrolle sich an diesen 3 Prozent Teuerungskorrektur beteiligen müsse. Ich denke aber, es ist richtig, wenn wir da eine Ausnahme machen. Es ist übrigens nicht die einzige Ausnahme. Auch in anderen Bereichen ist keine Teuerungskorrektur vorgesehen, zum Beispiel bei der Bundesanwaltschaft. Dort hat man vonseiten der Kommissionsmehrheit keinen Kürzungsantrag gestellt. Ich werde darum auch den Eindruck nicht ganz los, dass es durchaus auch eine politische Sache ist, weil das Tun und Handeln der Finanzkontrolle nicht ganz immer allen passt.
Ich fände es falsch, hier diese Kürzung jetzt durchzudrücken. Wir haben sehr motivierte und sehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Finanzkontrolle, die uns sehr gute Berichte und wertvolle Grundlagen liefern. Ich bitte Sie darum, meine Minderheit zu unterstützen, die, wie gesagt, beim Betrag vom Voranschlag 2017 bleiben will. Es ist der gleiche Betrag. Der Ständerat hat das auch so gesehen.
Ich bitte Sie, mit mir zusammen, Bundesrat und Ständerat zu unterstützen, die das eben auch so sehen.