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Rickli Natalie · Nationalrat · 2017-12-04

Rickli Natalie · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-04

Wortprotokoll

Ich stelle fest, dass Sie Herrn Rutz mit dem Fussballtrainer nur ein Beispiel genannt haben, wobei zu sagen ist: Wenn er wirklich Trainer war, stellt sich ja wahrscheinlich auch die Frage, ob er am richtigen Ort war.

Ich möchte zurückkommen auf Ihr Beispiel mit der Kioskfrau. Ich verstehe nicht, warum Sie das immer noch ins Feld führen. Sie haben es auch in der Kommission für Rechtsfragen [PAGE 1918] getan. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass Sie auf meine entsprechende Frage in der Fragestunde (15.5300) hier sogar selber geantwortet haben, dass es keinen solchen Fall gibt. Denn bei dem Fall, den Sie angesprochen haben - ich glaube, er passierte in St. Gallen -, wurde diese Frau vom Gericht nicht verurteilt. Wenn es kein Urteil gibt, kann es ja auch kein Tätigkeitsverbot geben. Es kommt dazu, dass sich Jugendliche heute Pornos im Internet anschauen und nicht Pornohefte am Kiosk kaufen. Konkret: Was ist das zweite Beispiel, das Sie auf die Frage von Herrn Rutz noch anführen können?