Lexipedia

Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-12-04

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-12-04

Wortprotokoll

Wir sprechen bei dieser Vorlage über die Umsetzung der Pädophilen-Initiative, welche vom Volk mit 63,4 Prozent und von allen Ständen angenommen wurde - ein sehr deutlicher Entscheid des Volkes. Es hat entschieden, dass Personen, welche verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, endgültig das Recht verlieren sollen, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern oder Abhängigen auszuüben. Über diesen Grundsatz müssen wir also nicht mehr diskutieren.

Die BDP hatte sich im Abstimmungskampf vehement für die Initiative eingesetzt, und sie wird sich jetzt auch entschieden für die Umsetzung entsprechend diesem klaren Volkswillen einsetzen.

Bei dieser Vorlage diskutieren wir nicht über das Strafmass für die eigentliche Tat, sondern über das Berufsverbot für den Täter. Beim eigentlichen Strafmass ist die Verhältnismässigkeit gegeben, welche in der Argumentation bei der Auseinandersetzung über diese Initiative und die Umsetzung oftmals erwähnt wird. Nachdem Herr Tschäppät das Argument der Verhältnismässigkeit jetzt derart deutlich angeführt hat: Die Verhältnismässigkeit beim eigentlichen Urteil ist gegeben, das Berufsverbot ist nur eine Folge der eigentlichen Verurteilung. Die Verhältnismässigkeit wird hier mit Bezug auf die EMRK diskutiert. Sie ist beim eigentlichen Urteil, beim Strafmass, und auch entsprechend der Umsetzung, wie wir sie wollen, gegeben.

Das Berufsverbot sehen wir auch nicht als Strafe, sondern vielmehr als präventive Massnahme. Das Ziel dieser Vorlage ist es nicht, unmenschliche Strafen für die Täter auszusprechen, sondern vielmehr zu verhindern, dass verurteilte Täter wieder neue Opfer finden, dass sie sich an ihrer Arbeitsstelle oder bei ihrem Hobby neue Opfer aussuchen können. Unser Ziel und das Ziel der Initiative ist es also, dass die Täter nicht allzu leicht an neue potenzielle Opfer herankommen können und sie sich Opfer zum Beispiel in einem Verein über lange Zeit sozusagen aussuchen und damit überhaupt Opfer finden können.

Verurteilte Täter mit Berufs- und Tätigkeitsverbot werden einen neuen Job finden und können auch dort sehr erfolgreich einer Tätigkeit nachgehen - dies einfach, ohne mit Kindern oder Abhängigen zu arbeiten. Der BDP-Fraktion ist der Schutz der Kinder wesentlich wichtiger als die Erfüllung des Berufswunsches eines verurteilten Straftäters.

In der Kommissionsberatung hat sich eindeutig gezeigt, dass der Verfassungsartikel nicht direkt umsetzbar ist. Das ist der Hauptgrund, weshalb man auf diese Vorlage eintreten soll und muss.