Gross Jost · Nationalrat · 2002-06-06
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag Raggenbass zu unterstützen und das Gesetz für dringlich zu erklären. Vieles ist schon gesagt, ich kann mich kurz fassen.
Es braucht ein für dringlich erklärtes Bundesgesetz, das sofort zur Wirkung kommen kann. Alles andere wäre eine Einladung an gewisse Versicherer, das Referendum zu ergreifen. Ein grosser Versicherer, das wissen wir, der die Urteile des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes erwirkt hat, ist schon in den Startlöchern. Damit würde dieser sehr wohl vertretbare Kompromiss, den wir jetzt im Grundsatz gebilligt haben, gefährdet. Das Gesetz wäre ohne Dringlicherklärung tot, bevor es aus der Taufe gehoben wäre. Damit würde auch - es ist gesagt worden - eine zusätzliche Differenz zum Ständerat geschaffen. Das Inkrafttreten würde sich zusätzlich verzögern. Damit würde auch die rückwirkende Anwendung für 2002 infrage gestellt oder prekär. Schon eine halbjährige Rückwirkung ist prekär, ist nicht unbedenklich, ritzt das Prinzip des Gesetzesvorbehaltes. Wenn wir jetzt hingehen und das Ganze durch diese Differenz noch zusätzlich verzögern, die Rückwirkung noch länger wird, wäre das rechtsstaatlich bedenklich; deshalb ist der Schönheitsfehler, auf den Herr Raggenbass hingewiesen hat, dass dieses für dringlich erklärte Gesetz länger als ein Jahr in Wirkung wäre, rechtsstaatlich weniger bedenklich, als wenn die Rückwirkung neun, zehn, elf Monate andauern würde.
Wir befinden uns in einer ausserordentlichen Situation. Es ist ein Gesetz für einen gesetzgeberischen Notstand, der aufgrund dieser EVG-Urteile entstanden ist; deshalb ist diese Dringlicherklärung sehr wohl vertretbar und absolut notwendig, damit das Gesetz überhaupt in Wirkung treten kann, und zwar sofort.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Antrag Raggenbass.