Fasel Hugo · Nationalrat · 2002-06-06
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Man könnte natürlich gerade bei dem anknüpfen, was zuletzt gesagt wurde. Man öffnet nur für die Privatkliniken, die auch auf der Liste der Kantone stehen, mit dem Resultat, dass man einen Tag später beklagen wird - mit dem Argument der Konkurrenzgleichheit und mit dem Argument der gleich langen Spiesse -, dass die einen Privatkliniken Beiträge bekommen und die anderen nicht. Damit hat man eigentlich doch nichts anderes gezeigt, als dass hier ein grosses Problem vorliegt.
Nun zuerst einige allgemeine Bemerkungen. Das Gesundheitswesen und dessen Kosten stehen heute, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes befragen würden, ganz weit oben auf der Traktandenliste, auf dem Sorgenbarometer, weil nicht alle Leute ihre Krankenkassenprämien gleich gut bezahlen können. Deshalb könnte man eigentlich jedes Mal, wenn das KVG in diesem Saal traktandiert wird, eine ganz breite Auslegeordnung des gesamten Gesundheitswesens machen und alle hängigen Probleme auflisten, eine offene Frage nach der anderen ebenfalls zur Debatte stellen. Dazu würde dann die Frage gehören, wie man tragbare Prämien für tiefere Einkommensschichten schafft, die Frage des Sozialziels, wir würden die ganze Spitalfinanzierung in ihrer Gesamtheit diskutieren, wir würden die einkommensabhängigen Franchisen diskutieren, den Kontrahierungszwang, den Risikoausgleich usw.
Vor diesem sehr breiten Hintergrund, den ich deshalb auch erwähnt habe, ist die Vorlage, die wir heute zu behandeln haben, ein auf einen ganz engen Bereich beschränktes Geschäft. Deshalb will ich mich auch auf diesen Bereich konzentrieren. Es geht ja um nichts anderes, als dass wir den Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, der im letzten November gefällt wurde, jetzt in einer dringlichen Vorlage umsetzen. Die Folgen dieses Entscheids bedeuten für die Kantone Mehrkosten in Schritten von 380, 500 und 630 Millionen Franken, dies bis ins Jahr 2004.
Daraus sollten - dies die zweite Schlussfolgerung - tiefere Prämien für Halbprivat- und für Privatversicherte resultieren. Allerdings wird es dann zu prüfen sein, ob diese Prämien auch tatsächlich sinken. Einmal mehr wird dann das Bundesamt für Privatversicherungen gefordert sein und einen Blick darauf werfen müssen. Wir haben mit diesem Bundesamt in anderen Bereichen allerdings nicht immer die besten Erfahrungen gemacht.
Wenn wir die Vorlage auch unter sozialpolitischen Kriterien beurteilen, können wir sagen, dass mit diesem Entscheid eine soziale Verschlechterung verbunden ist, da Privat- und Halbprivatversicherte, in der Mehrzahl Gutverdienende, entlastet werden. Die grüne Fraktion wird in dieser Vorlage ganz dem Ständerat folgen, der nichts anderes gemacht hat, als sich eng an den Bundesgerichtsentscheid zu halten. Wir werden deshalb den Einbezug der Privatspitäler, wie er von einer Mehrheit der Kommission vorgeschlagen wird, klar und deutlich ablehnen, weil wir es als falsch erachten, Artikel 49 des KVG jetzt im Rahmen einer Übergangslösung, im Rahmen von Dringlichkeitsrecht ändern zu wollen.
Es ist auch deshalb notwendig, keine Differenzen zum Ständerat zu schaffen und dieses Geschäft noch in dieser Session zu bereinigen, weil wir damit Ordnung in das Abrechnungswesen zwischen Versicherungen und Spitälern bringen. Es wäre eine ausserordentlich dramatische Situation, wenn wir die Privatspitäler hier auch aufnehmen würden, weil wir dann befürchten müssten, dass das Abrechnungschaos durch ein Referendum total würde. Das steht uns nicht an, das wäre schlechte parlamentarische Arbeit. Deshalb denke ich, wir sollten das, was wir jetzt regeln können, im Einverständnis mit dem Ständerat tun und umsetzen, sodass wir bei der Revision oder Teilrevision des KVG wiederum einen Schritt weiter sind.
Namens der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten und anschliessend Zustimmung zum Antrag der Minderheit Baumann Stephanie.