Schmid Martin · Ständerat · 2017-12-05
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Wenn ich gerade noch ein paar Ausführungen machen darf, im Nachgang zu dem, was der Bundesrat gesagt hat: Bei Artikel 2 sehen Sie, wie der Mechanismus funktioniert, sobald der Bundesrat einen Prüfbericht gemacht hat. Dieser Bericht wird dann, wie das Artikel 2 Absatz 1 vorsieht, den parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet. Es ist nicht nur eine Information der parlamentarischen Kommissionen, sondern auch eine Konsultation vorgesehen. Zugleich hat ja der Nationalrat darauf hingewiesen - und das ist eine Änderung -, dass die Empfehlungen der Kommissionen dann eben auch zu berücksichtigen sind.
Bevor Herr Föhn seinen Antrag im Nachgang zu meinem kurzen Votum formulieren kann, vielleicht noch dies: Neu eingefügt hat unsere Kommission bei Absatz 3 die Änderung gegenüber dem Nationalrat, dass der Bundesrat periodisch und risikobasiert die massgebenden Voraussetzungen zu prüfen hat. Herr Bundesrat Maurer hat darauf hingewiesen, dass in der Kommission eine gewisse Skepsis gegenüber den OECD-Kontrollen bestehe. Ich kann das bestätigen: Dass "Skepsis" gegenüber gewissen Ländern bestanden habe, ist noch ein wohlwollender Ausdruck. Wir haben dann auch festgestellt, dass es eben nicht darum geht, nur einmal bei der Aktivierung eines AIA zu kontrollieren, denn in gewissen Staaten können sich auch die Regimes ändern, es können sich die politischen Zustände ändern. Deshalb braucht es auch später einen Mechanismus, der dann eben greifen kann.
Wir sind aber mit dem Bundesrat einig: Es braucht nicht eine Heerschar von Mitarbeitern des EFD, die jetzt in aller Herren Länder strömen, um dann vor Ort solche Kontrollen durchzuführen. Diese sollen risikobasiert vorgenommen werden. Wir verlangen nicht eine Bürokratie in dem Sinne, dass man mit denjenigen Staaten, die überhaupt nicht auf dem Radar sind, grossen Aufwand macht, sondern man soll dort genau hinschauen, wo eben Menschenrechtsverletzungen bestehen, wo eben Korruptionsfälle auftreten, wo eben dann vielleicht auch aus der schweizerischen Praxis, von den Finanzdienstleistern her Bedenken geäussert werden. Deshalb liegt der Fokus auch darauf, dass diese Kontrollen risikobasiert und periodisch vorgenommen werden.
Wenn ich jetzt schon das Wort habe, dann würde ich gerade auch zum Einzelantrag Föhn Stellung nehmen; der Bundesrat hat auch schon auf diesen Antrag hingewiesen. Herr Kollege Föhn möchte nochmals dem Argument zum Durchbruch verhelfen, dass beim Datenaustausch mit Staaten, in denen Korruption herrscht, dieser Zustand noch stärker gewichtet wird. Der Bundesrat soll keine Aktivierung des AIA vornehmen dürfen, sofern solche Korruptionsfälle vorliegen. Herr Bundesrat Maurer hat auch klar darauf hingewiesen, warum wir in der Kommission letztlich diesem Anliegen nicht gefolgt sind. Das erste Element ist, dass hier eben kein staatsvertraglicher Index und kein staatsvertragliches Kontrollinstrument bestehen, sondern dass man sich nur auf Nichtregierungsorganisationen oder auf private Organisationen, die eine Beurteilung vornehmen, abstützen müsste. Das ist das erste Element. Für eine Gesetzgebung im völkerrechtlichen Sinne würden wir eine staatsvertragliche Grundlage benötigen - das war mindestens die Meinung der Mehrheit der Kommission.
Das zweite Element ist, dass ein solcher Antrag schon durch den Prüfbericht inhaltlich aufgenommen werden kann. Gibt es in der Praxis solche Fälle, dann dürfen wir, wie das auch Bundesrat Maurer dargelegt hat, den automatischen Informationsaustausch gar nicht aktivieren. Inhaltlich ist das Anliegen, sofern Korruptionsfälle im Zusammenhang mit dem Datenaustausch geschehen, mit dem Prüfmechanismus in Artikel 1 aufgenommen worden; da haben wir keinen Unterschied. Herr Kollege Föhn würde einfach noch weiter gehen und dem Bundesrat hier die Aktivierung eines AIA verbieten; das ist eine Tatsache. Wir sind aber der Meinung, dass wir diese Prüfung durch die Konsultation in den Kommissionen dann immer noch vornehmen können.
Es geht natürlich nur um Steuern, und das ist doch das weitere Argument. Wir können bei Korruptionsfällen nur in Bezug auf das Steuerrecht schauen, wo die Daten im Steuerbereich missbräuchlich verwendet werden. Bundesrat Maurer hat hier das Beispiel des Occasionshändlers vorgebracht, welches dies zum Ausdruck bringen sollte.
Aus diesen Gründen hat unsere Kommission davon abgesehen, eine weitere Gesetzesnorm aufzunehmen, auch wenn sie dem Anliegen von Kollege Föhn inhaltlich sehr viel Verständnis entgegengebracht hat.