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Zäch Guido · Nationalrat · 2002-06-06

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-06

Wortprotokoll

Das vorliegende Bundesgesetz beinhaltet einen ungerechten politischen Handel: Die Bürgerinnen und Bürger, die sich eine Zusatzversicherung leisten, werden einmal mehr ungleich behandelt. Allen Geburtshelfern des KVG war immer klar, dass der so genannte Sockelbeitrag nicht nur den Grundversicherten, sondern auch den Zusatzversicherten zusteht. In einem ersten ungerechten Handel mit den Kantonen haben die Kassen in ein zweifelhaftes Stillhalteabkommen eingewilligt, und man hat das Problem damit einfach schubladisiert. Bezahlt haben dies die zusatzversicherten Prämienzahlerinnen und Prämienzahler - volle sechs Jahre lang.

Vor einem Jahr wurde endlich ein Gericht angerufen, um den rechtlichen Sachverhalt festzustellen, und niemand ist erstaunt, dass es zu jenem Schluss gekommen ist, den alle erwartet haben: Die Zusatzversicherten haben zu Recht Anspruch auf den Sockelbeitrag. Statt den Gerichtsentscheid umzusetzen, entwirft der Ständerat nun eine weitere rechtsungleiche Lösung auf Kosten der Zusatzversicherten.

Zusatzversichert sind vor allem mittelständische Personen, die sich besser absichern wollen. Während mittels Prämienverbilligung für die finanziell Schwächeren vorgesorgt wird, verweigert man dem Mittelstand, was ihm zusteht. Viele Zusatzversicherte haben jahrelang zu hohe Prämien einbezahlt und können sich nun im Alter die teure Versicherung nicht mehr leisten. Unser Gesundheitssystem braucht gerade aus finanziellen Gründen Versicherte, die bereit sind, für ihre Gesundheit mehr zu bezahlen. Die Entwicklung zu immer mehr Allgemeinversicherten und weniger Zusatzversicherten gefährdet das ganze System. Auch die Grundversorgung ist davon betroffen.

Stossend ist auch die Ungleichbehandlung von öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern auf der einen und den privaten Listenspitälern auf der anderen Seite. Machen wir uns nichts vor: Hier spielen die Kantone einmal mehr ihre Doppelrolle als Spitalfinanzierer und Spitalbetreiber aus - Spitalbetreiber, die es natürlich schmerzt, ihren privaten Partnern im Gesundheitswettbewerb die gleichen Chancen zuzugestehen. Durch die vorgeschlagene Ungleichbehandlung werden die privaten Leistungserbringer bis 2005 benachteiligt, obwohl die in Arbeit befindliche Revision der Spitalfinanzierung schon jetzt gleich lange Spiesse vorsieht.

Mit dem dringlichen Bundesgesetz sollen nach der Version des Ständerates - das muss hier klar festgehalten werden - die Kantone in diesem und im nächsten Jahr um total 300 Millionen Franken entlastet werden, und das auf Kosten der Zusatzversicherten. Mit ihrem Geld wird ein Problem rechtswidrig gelöst, das die Kantone selber verursacht haben und bei welchem die Politik viel zu lange zugeschaut hat.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates und jene unseres Rates haben bereits dem Grundsatz der gleich langen Spiesse für öffentliche und öffentlich subventionierte Spitäler sowie für private Listenspitäler zugestimmt.

Ich ziehe deshalb den Nichteintretensantrag im Namen der Minderheit zurück, zähle aber auf die gemachten Versprechen, wenn es im Rahmen der Spitalfinanzierung darum gehen wird, die Gleichbehandlung endlich zu verwirklichen.