Kuprecht Alex · Ständerat · 2017-12-05
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-05
Wortprotokoll
Es steht hier kein Minderheitsantrag zur Diskussion. Ich erlaube mir aber trotzdem, im Hinblick auf die weitere Diskussion im Rahmen der Budgetdebatte hier eine Anmerkung zu machen. Gestatten Sie mir, zuerst etwas auf den geschichtlichen Hintergrund einzugehen.
Diese 17 Prozent sind Bestandteil eines Demografieprozents. Die Rechtsgrundlage für das Demografieprozent in der AHV wurde im Rahmen der Volksabstimmung vom 28. November 1993 eingeführt. In der damaligen Debatte war klar, dass man in Bezug auf die Alterung unserer Bevölkerung künftig dringend mehr Geld haben musste. Aufgrund dieser Tatsache hat das Parlament dann dieses Prozent eingeführt. Im Bundesbüchlein vom 28. November 1993 heisst es: "Mit einem Ja geben Sie dem Parlament die Kompetenz, den Steuersatz der Mehrwertsteuer um höchstens einen Prozentpunkt zu erhöhen, um einen Beitrag an die Finanzierung der AHV zu leisten. Diese Kompetenz kann nur ausgeübt werden, wenn auch die erste Frage bejaht wird." Diese Vorlage wurde vom Volk angenommen.
Daraufhin hat das Parlament einen entsprechenden Bundesbeschluss zur Einführung dieses Demografieprozents gemacht. Der Bundesbeschluss über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV datiert vom 20. März 1998. In diesem Bundesbeschluss heisst es unter Artikel 1, "Anhebung der Steuersätze": "Zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angehoben ..." Dann kommt die Anhebung der verschiedenen Steuersätze, die wir haben. In Artikel 2 Absatz 2 dieses Bundesbeschlusses heisst es: "17 Prozent des Ertrags aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze werden laufend der Rückstellung des Bundes für die Alters- und Hinterlassenenversicherung gutgeschrieben. Diese Rückstellung wird nicht verzinst." Diese 17 Prozent können deshalb meines Erachtens nicht für den öffentlichen Verkehr und nicht für bildungspolitische Massnahmen verwendet werden. Der Bundesbeschluss ist hier relativ klar. [PAGE 886]
Das war auch der Grund, aus dem dieser Punkt im Rahmen der Altersvorsorge 2020 wiederaufgenommen wurde, nämlich man künftig das volle Demografieprozent der AHV-Kasse zufliessen lassen wollte. In diesem Punkt bestand keine Differenz: Alle in der Kommission unseres Rates waren mit dieser Zuweisung einverstanden. Ich glaube, das ist nicht mehr und nicht weniger als das, was wir den Bürgerinnen und Bürgern auch schuldig sind.
Jetzt, in dieser Budgetdebatte, werden diese nicht mehr benötigten 17 Prozent plötzlich für andere Zuweisungen verwendet: Der öffentliche Verkehr soll etwas erhalten, der Bereich Bildung soll etwas erhalten. Ich habe vorhin aus diesem Bundesbeschluss zitiert. Ich bin der Auffassung, dass eine andere Zuweisung, wie sie jetzt dieser Rat gemacht hat, rechtlich nicht zulässig ist, sondern diese 17 Prozent sind für die Ausgaben des Bundes zugunsten der AHV-Finanzierung zu reservieren. Diese 17 Prozent kommen nicht von ungefähr: Sie entsprachen 1998 nämlich dem damaligen Anteil, den der Bund zur Finanzierung des Bundesanteils für sich beanspruchte. Wenn man jetzt darüber diskutiert, ob diese 17 Prozent nun verteilt werden können, weil sie ja nicht benötigt werden, da die AHV-Vorlage abgelehnt wurde, so ist das meines Erachtens rechtlich nicht haltbar und auch nicht zielführend. Wir würden diese Gelder so oder so benötigt haben, in welcher Vorlage der Altersvorsorge auch immer.
Darum möchte ich Sie und vor allem die Mitglieder der Finanzkommission bitten, darauf zu achten, dass bei der weiteren Behandlung dieser Vorlage diesem Bundesbeschluss, den ich vorhin zitiert habe, Rechnung getragen wird. Es kann nicht sein, dass diese Gelder einfach anderweitig verwendet werden - das einfach zur Rechtsgrundlage und zum geschichtlichen Hintergrund, dazu, wie es seinerzeit war und heute noch gilt. Meine Argumentation würde dann wahrscheinlich bedeuten, dass man diese Rechtsgrundlage verändern müsste: Der Bundesbeschluss müsste in diesem Absatz 2 aufgehoben werden, weil die Mittel dann nicht mehr zugunsten des Bundes zur Reservierung verwendet werden könnten, sondern direkt in den AHV-Fonds eingespiesen werden müssen.
Ich bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Finanzkommission, diesem Bundesbeschluss vom 20. März 1998 bei der künftigen Kommissionsberatung Rechnung zu tragen. Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Geschäft noch mindestens einmal bei sich behandeln müssen.