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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2017-12-05

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2017-12-05

Wortprotokoll

Ich konzentriere mich auf die Position 708.A231.0234, "Direktzahlungen Landwirtschaft". Anlässlich der diesjährigen Olma-Eröffnung hat Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard ein klares und überzeugendes Statement zugunsten der produzierenden Landwirtschaft abgegeben. Sie redete dabei unter anderem einer Landwirtschaft das Wort, welche qualitativ hochstehende Produkte herstellt und welche sich unternehmerisch ausrichtet und dadurch einen eminent wichtigen Auftrag für unsere Bevölkerung, ja für unser Land erfüllt. In diesem Kontext kam Frau Leuthard sodann auch auf die äusserst wichtige Rolle des Bauers respektive der Bäuerin als Unternehmer respektive Unternehmerin im jeweiligen Landwirtschaftsbetrieb zu sprechen.

Auf dieses Thema angesprochen, äusserten sich die Präsidentin des Bäuerinnen- und der Präsident des Bauernverbands unseres Kantons zusammenfassend wie folgt: "Die Bauernfamilien bei uns in Innerrhoden betreiben einen arbeitsintensiven Futterbau, das heisst einen Betrieb mit Mutterkuhhaltung, mit Vieh- und Milchwirtschaft. Rein topografisch und klimatisch aber sind uns dabei sehr, sehr enge Grenzen gesetzt. Was uns ausserdem tagtäglich extrem zu schaffen macht, ist, dass der Arbeitseinsatz der ganzen Familie nicht mehr genügt. Die Preise für unsere Produkte decken zurzeit nicht einmal die Produktionskosten, vor allem bei der Milch. Zudem werden uns laufend weitere Auflagen gemacht und unsere Einkünfte in der Gesamtheit stark geschmälert. Darunter fallen speziell bei uns die Direktzahlungen. Wenn diese auch nur leicht gekürzt werden, so bedeutet dieses Wenige für uns doch viel, denn es bedeutet einen Teil unserer Existenz mit Familie und Hof." Diese Aussagen bestätigte auch unser Landwirtschaftsdirektor.

Die Beurteilung zur Einbettung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen der Betriebe in unserem Kanton zeigt folgende Faktenlage: Appenzell Innerrhoden hat im Jahre 2016 rund 21 Millionen Franken an Direktzahlungen ausbezahlt. Das Einkommen pro Familienarbeitskraft beträgt - also im Voralpen-, im Alpengürtel mit den Berggebieten - gemäss Auswertung von Agroscope rund 30 000 Franken. Rechnet man nun bei unseren rund 450 Landwirtschaftsbetrieben mit 1,5 Familienarbeitskräften das Arbeitseinkommen aus, so resultieren daraus rund 20 Millionen Franken für den ganzen Kanton. Das heisst in der Konsequenz, in der Realität schlicht und ergreifend Folgendes: Ohne die Direktzahlungen können unsere Landwirtschaftsbetriebe ihre Kosten für Vorleistungen, fremde Arbeit und Abschreibungen mit dem Produkterlös gerade noch knapp decken. Die Rechnung ginge plus/minus gerechnet gerade noch mehr schlecht als recht auf. Ein Arbeitsverdienst aber wäre, ja ist ohne Direktzahlungen gar nicht möglich. Umso mehr gilt hier Artikel 104 der Bundesverfassung, welcher stipuliert, dass hinter jedem Direktzahlungsinstrument eine effektive Leistung erbracht wird. Es handelt sich somit also um Entgelte einer durch den Staat definierten öffentlichen Aufgabe.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist es sicher mit Blick in die Zukunft ohne Zweifel unsere Pflicht, die kommende Agrarpolitik 22 plus in den diesbezüglichen Schwerpunkten zu korrigieren. Gleichzeitig aber ist es jetzt ein Gebot der Stunde, die Direktzahlungen in diesem Budget auch entsprechend hoch auszustatten.

Demzufolge bitte ich Sie, die taktischen Spiele jetzt aufzugeben und dem Antrag der Minderheit Hegglin Peter respektive dem Nationalrat zu folgen.