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Egloff Hans · Nationalrat · 2017-12-05

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-05

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" verlangt die Ausrichtung der Agrarpolitik auf eine kleinbäuerliche, auf die regionale Versorgung ausgerichtete Landwirtschaft. Dies soll mit umfangreichen staatlichen Eingriffen erreicht werden. Die Forderung der Initianten entspricht einem absoluten Schutz der Kulturland- und Fruchtfolgeflächen auf Bundesebene. Dadurch würden die Kantone ihren Ermessensspielraum bei der Raumplanung verlieren. Als Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz äussere ich mich nur zu denjenigen Aspekten, welche die Raumplanung und somit die Interessen der Grundeigentümer betreffen.

Der Schutz der Kulturland- und Fruchtfolgeflächen ist durch Artikel 75 der Bundesverfassung sowie durch das Raumplanungsgesetz und den Sachplan Fruchtfolgeflächen auf Bundesebene gewährleistet. Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes im Bereich Siedlung von 2014 wurden die Vorgaben für die Richtplanung der Kantone zur Beschränkung der Siedlungsfläche konkretisiert. Der Schutz des Kulturlandes wurde dadurch erheblich verstärkt. Durch die laufende Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen soll die Zuteilung der besten Böden zu den Fruchtfolgeflächen nochmals verbessert werden. Das Kulturland wird daher aus meiner Sicht ausreichend geschützt.

Die Raumplanung liegt hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone. Diese kennen die regionalen Gegebenheiten besser als der Bund und können ihre kantonalen Gesetze daran anpassen. Durch die Revision des Raumplanungsgesetzes, erste Etappe, hat der Bund bereits weitreichende Kontroll- und Steuerungsfunktionen erhalten, indem er die Richtpläne der Kantone überprüfen und genehmigen kann bzw. muss. Die Forderung, das Kulturland und die Fruchtfolgeflächen seien auf Bundesebene auf dem heutigen Stand einzufrieren, widerspricht den allgemeinen Grundsätzen der [PAGE 1957] Raumplanung, welche eine gewisse Abwägung der verschiedenen öffentlichen Interessen gewährleisten muss. Die von den Initianten geforderte absolute Unterschutzstellung ist zu radikal und würde die Schweiz in ihrer Entwicklung immens hemmen. Zudem würde damit die kantonale Planungshoheit auf unzumutbare Weise eingeschränkt.

Aus diesen Gründen kann ich diese Volksinitiative keinesfalls unterstützen.