Nabholz Lili · Nationalrat · 2002-06-06
Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Vor bald zwei Jahren habe ich vor dem Hintergrund einer erstmals hergestellten Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der möglichen Zweckentfremdung von Spendengeldern durch die Schweizer Paraplegiker-Stiftung die Frage an das zuständige Departement gerichtet, ob die Eidgenössische Stiftungsaufsicht überhaupt in der Lage sei, ihre Aufgabe als Aufsichtsorgan wirksam wahrzunehmen. Leider muss festgestellt werden, dass innerhalb dieser zwei Jahre nun derart viele Fakten ans Tageslicht kamen - Strafverfahren sind eingeleitet worden -, dass sich meine Frage heute mit noch mehr Berechtigung stellt als damals.
Ich danke Frau Bundesrätin Dreifuss für die Antwort, kann mich aber nur teilweise damit zufrieden geben. Ich bin der Auffassung, dass die Stiftungsaufsicht sehr formaljuristisch argumentiert, warum in einer Konstruktion, wo auf der einen Seite eine Stiftung tätig ist und auf der anderen Seite die Mittelbeschaffung durch öffentliche Spendenaufrufe über eine Vereinsstruktur erfolgt, ein Durchgriff und eine Kontrolle nur bedingt möglich seien. Das hat - rein rechtlich gesehen - vielleicht etwas an sich, aber es zielt völlig an den Realitäten vorbei, und vielleicht ist die Situation auch deshalb entglitten. Ich möchte betonen, dass es hier nicht nur um eine Diskussion über den Casus Paraplegiker-Stiftung geht. Es geht um ein grundsätzliches Problem, das auch andere gemeinnützige Organisationen, namentlich solche, die im Behindertenwesen tätig sind, zutiefst beunruhigt. Wenn nämlich Stiftungen oder Gremien über öffentliche Spendenaufrufe Mittel in Millionenhöhe entgegennehmen und dann mit der Zeit durchsickert, dass erhebliche Zweifel an der zweckgerichteten Investition dieser Mittel bestehen, kann es nicht dabei bleiben, dass man sich stur auf formaljuristische Argumente versteift.
Ich glaube, dass in einem solchen Fall nun auch die Aufsichtsbehörde gefordert ist, und zwar erheblich mehr, als sie das bis jetzt wahrzunehmen bereit war. Spendengelder werden vom Spender für einen bestimmten Zweck gegeben, und das Publikum orientiert sich nicht an juristischen Strukturen und Konstruktionen. Vielmehr geht das Publikum, das Geld für einen Zweck spendet, zu Recht davon aus, dass der eingesetzte Spendenfranken auch wirklich jenem Ziel und jenem Zweck zukommt, der deklariert worden ist.
Wenn sich nun der Bundesrat oder die Stiftungsaufsicht auf den Standpunkt stellen, dass sie, da dieses Geld durch den Kanal eines Vereins fliesst, hier nur bedingt kontrollieren könnten, liegt eben genau eine solche Situation vor, in der im grossen Stil Mittel zweckentfremdet werden können. Das führt zu einer grossen Problematik in Bezug auf den Vertrauensschutz, den Spender verdienen. Dieser Vertrauensschutz ist ja letztlich auch der Hintergrund, warum wir eine Stiftungsaufsicht haben.
Wenn wir ein Konstrukt von Gönnervereinigung und Stiftung haben, die derart eng miteinander verflochten sind - zudem auch noch personell -, glaube ich nicht, dass man einfach das eine vom anderen trennen kann. Hier sind eigentlich vielmehr das Ziel, der Sinn und der Zweck des Stiftungsaufsichtsartikels vonnöten, der besagt, die Aufsichtsbehörde habe dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird, und das eben in der vollen Breite, auch mit einem Durchgriff und einer Durchleuchtung der Gremien, die für die Mittelbeschaffung zeichnen.
Gerade die Entwicklungen in den letzten Wochen mögen zeigen, dass nur auf diese Weise eine vorbeugende Wirkung erzielt werden kann. Ich möchte Sie bitten, Frau Bundesrätin, dieses unrühmliche Beispiel, das jetzt wahrscheinlich auch den Weg in die Gerichtssäle finden wird, wirklich als Einzelbeispiel in der Landschaft stehen und ihm nicht weitere folgen zu lassen - dies, indem die Stiftungsaufsicht hier nun wirklich den Durchgriff macht. Denn nur so kann auch das Publikum davor geschützt werden, zu glauben, für einen guten Zweck zu spenden, und dann zu erfahren, dass die Mittel für ganz andere Ziele verwendet worden sind.