Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-12-06
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-06
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft verbleiben uns in drei Bundesbeschlüssen vier Differenzen zum Ständerat.
Die WAK-NR hat heute früh beraten und Folgendes beschlossen: In Vorlage 42 mit dem Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs hatten wir in Artikel 1 Absatz 1bis Buchstabe a einen Zusatz eingefügt, der besagte, dass in Bezug auf das Korruptionsniveau bzw. die Korruptionsverhinderung zufriedenstellende Zustände bestehen müssten. Der Ständerat hat diesen Zusatz gestrichen. Absatz 1bis Buchstabe a endet jetzt mit dem Satz, dass dem Spezialitätsprinzip Rechnung getragen werden müsse; "zufriedenstellende Zustände hinsichtlich der Korruptionsverhinderung" soll also gestrichen werden. In der Diskussion in der WAK gab es einen Kompromissantrag, der den Bundesrat in die Pflicht nehmen wollte; er müsse sich bewusst sein, dass ein hohes Korruptionsniveau ein Hinweis darauf sei, dass das Spezialitätsprinzip nicht eingehalten werde. Herr Bundesrat Maurer hat erklärt, dass er sich sehr wohl bewusst ist, dass dem so ist. Nach dieser Diskussion wurde dann dieser Minderheitsantrag zurückgezogen, und die WAK-NR beantragt Ihnen nun einstimmig, dem Ständerat zu folgen.
Bei Artikel 2 hat der Ständerat einen neuen Absatz 3 aufgenommen. Und zwar verlangt dieser neue Absatz, dass die Risikoüberprüfung, die Überprüfung der Voraussetzungen der standardkonformen Umsetzung, periodisch und risikobasiert erfolgen müsse. Das heisst, dass der Bundesrat im Zeitablauf immer wieder überprüft, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Bundesrat Maurer hat in der Kommission erstens festgehalten, dass "periodisch" bedeutet, dass diese Überprüfung nicht jährlich erfolgt, sondern innerhalb eines bestimmten längeren Zeitraums. Dies gilt es zuhanden der Materialien festzuhalten. Zweitens bedeute "risikobasiert", dass diese Überprüfung nur bei einzelnen Ländern erfolgt; Herr Maurer hat in der Kommission von ungefähr zehn Staaten gesprochen, bei welchen eine solche Überprüfung erfolge. Die WAK stimmt Absatz 3 ebenfalls zu. Wir haben auch hier keine Differenz mehr zum Ständerat.
Die dritte Differenz betrifft den Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Neuseeland. Der Nationalrat hatte bei der Erstberatung mit 104 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung die Rückweisung beschlossen. Der Ständerat ist auf die Vorlage eingetreten, hat die Rückweisung abgelehnt und dem Bundesbeschluss zugestimmt. Es liegt dazu jetzt noch ein Antrag der Minderheit Matter vor. Sie haben seine Begründung gehört.
Die WAK ersucht Sie mit 15 zu 8 Stimmen, die Rückweisung abzulehnen. Die Begründung war die folgende: Die Verknüpfung mit dem Sozialversicherungsabkommen ist in diesem Zusammenhang sachfremd, und wie gesagt - Herr Bundesrat Maurer hat darauf hingewiesen -, die Rechtsetzungskompetenz für das Sozialversicherungsrecht obliegt Neuseeland. Dieses Abkommen soll an dieser Kompetenzordnung nichts ändern. Wir ersuchen Sie deshalb mehrheitlich, den Minderheitsantrag Matter abzulehnen. [PAGE 1972]
Damit verbleibt eine letzte Differenz, und zwar bei Vorlage 36 über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Saudi-Arabien. Der Nationalrat war seinerzeit mit 95 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen nicht auf den Bundesbeschluss eingetreten. Der Ständerat ist eingetreten und hat dem Bundesbeschluss zugestimmt. Die WAK ersucht Sie jetzt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den Bundesbeschluss einzutreten. Sie hat keine Bemerkungen zu Details und ersucht Sie, ihn dann auch zu genehmigen. Die Argumente waren die folgenden: Saudi-Arabien ist ein wichtiger Handelspartner der Schweiz. Saudi-Arabien gehört zu den G-20-Staaten. Die Schweiz vertritt im Übrigen die Interessen von Iran in Saudi-Arabien. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass der Nichteintretensbeschluss dazu geführt hat, dass vorerst die Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Saudi-Arabien sistiert worden ist.
Summa summarum bitten wir Sie auch hier, dem Ständerat zu folgen.