Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-07
Wortprotokoll
Sie beraten jetzt über diese Gesetzgebung zur Digitalisierung im Grundbuch seit dreieinhalb Jahren. In einem ersten Schritt hatte der Nationalrat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, anstelle der AHV-Nummer als Identifikator eine andere Lösung vorzuschlagen, einen sektoriellen Personenidentifikator. Der Bundesrat hat das geprüft. Sie haben es nachher auch geprüft und haben sich dann dafür entschieden, einen sektoriellen Personenidentifikator vorzusehen. Sie haben sich damals auch darauf berufen und gesagt, wenn man es beim Handelsregister so gemacht habe, könne man es beim Grundbuch auch so machen. Es war von Ihrer Seite, so habe ich es zumindest wahrgenommen, auch ein Entgegenkommen in Bezug auf den grundsätzlichen Widerstand im Nationalrat. Beim Wort AHV-Nummer hatte man das Gefühl, da gebe es keine Diskussionsmöglichkeit mehr. Aber man wollte ja die Digitalisierung im Grundbuch nicht wegen dieser Frage einfach stoppen, sondern vorwärtskommen.
Das Geschäft ging dann an den Nationalrat zurück, und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich entschieden, die Frage noch einmal genau anzuschauen. Sie hat ein Gutachten bestellt. Dieses Gutachten wurde vom Bundesamt für Justiz zusammen mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten bei Herrn Professor Basin von der ETH Zürich in Auftrag gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat dann aufgrund dieses Rechtsgutachtens die Frage noch einmal intensiv diskutiert.
Was für Aussagen macht dieses Rechtsgutachten? Ich muss kurz darauf zu sprechen kommen, weil die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates deswegen die Meinung geändert hat. Die Hauptaussage dieses Gutachtens ist, dass die Datenschutzrisiken nicht dort liegen, wo man sie erwartet hatte, nämlich beim Personenidentifikator, sondern bei der Art der Datenhaltung. Nicht die Frage "AHV-Nummer oder sektorieller Identifikator?" steht bei den Risiken im Vordergrund, sondern die Art der Datenhaltung.
Das heisst für die heutige Vorlage Folgendes - ich sage es so, wie es im Gutachten steht -: Wenn man mit den Daten weiterhin umgeht wie heute, dann führt die Einführung der AHV-Nummer im Grundbuch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Risikosituation. Und die Einführung eines sektoriellen Identifikators verbessert die Datenschutzsituation nicht wesentlich. Das ist jetzt vielleicht etwas unangenehm für all diejenigen, die gedacht haben, die AHV-Nummer sei in Bezug auf das Datenschutzrisiko schlecht, ein sektorieller Identifikator jedoch gut. Es ist einfach etwas komplizierter; das Problem ist auch etwas differenzierter anzuschauen. Das Gutachten sagt, dass man die Art der Datenhaltung anschauen muss, wenn man über die Datenschutzrisiken spricht. Dort stellen sich die Risikofragen. Deshalb empfiehlt dann das Gutachten in Bezug auf die Datenhaltung, dass in Zukunft die Verknüpfung von Personenidentifikatoren mit Personen im Rahmen von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen im Einzelfall überdacht werden müsse, und zwar risikobasiert. Das sind Empfehlungen, die nicht kurzfristig umzusetzen sind.
Deshalb habe ich gestern Ihrer Kommission auch sagen müssen, dass das Postulat des Nationalrates, das verlangt, die Datenschutzrisiken seien jetzt anzuschauen, noch nicht im Bundesrat diskutiert wurde. Ich kann deshalb nicht dazu Stellung nehmen, ob der Bundesrat dieses Postulat annimmt oder nicht. Klar ist aber, dass das Postulat verlangt, dass der Bundesrat diese gesamten Datenschutzrisiken bis Ende der Legislatur überprüfen muss - einfach, damit Sie hier auch ein bisschen die Dimensionen kennen. Ich musste Ihrer Kommission gestern auch sagen: Selbst wenn der Bundesrat das Postulat jetzt umsetzt und diesen Bericht erstellt, geht es voraussichtlich in Bezug auf die Risiken auch hier am Schluss nicht um Schwarz oder Weiss - AHV-Nummer schlecht, sektorieller Personenidentifikator gut. Vielleicht muss hier der Fokus grundsätzlich auf etwas anderes gelegt werden, nämlich auf die Datenhaltung, und zwar bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Da teile ich die Überlegungen des Nationalrates wie auch Ihrer Kommission und bin der Meinung, dass das sicher etwas ist, bei dem man genauer hinschauen kann.
Eine zweite Erkenntnis, die im Nationalrat aufgrund der Konsultation der Kantone gewonnen wurde, hat dann dazu geführt, dass sich der Nationalrat schliesslich dem Bundesrat angeschlossen hat. Jetzt haben wir heute vom Sprecher der Minderheit gehört, es sei vielleicht etwas gar schnell gegangen bei den Kantonen. Ich muss Ihnen einfach sagen, die kantonalen Finanzdirektoren haben schon vor Jahren dem Bund gesagt, sie hätten das Anliegen, die AHV-Nummer breiter einzusetzen. Das ist also jetzt nicht etwas ganz Neues. Deshalb war der Widerstand der Kantone mit Blick auf einen sektoriellen Personenidentifikator aus meiner Sicht nicht ein Schnellschuss. Vielmehr haben die Kantone schon vor Jahren gesagt, sie möchten hier die AHV-Nummer breiter einsetzen können.
Es gibt noch einen wesentlichen Unterschied, der vielleicht in Ihrem Rat auch zu wenig bekannt war, nämlich dass beim Handelsregister bereits eine nationale Datenbank für den sektoriellen Personenidentifikator bestand. Beim Grundbuch eine solche Datenbank aber zuerst noch erstellt werden. Das war sicher auch eine Überlegung, die bei den Kantonen dann dazu geführt hat, dass sie die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates gebeten haben - und zwar waren sich die Kantone mit Ausnahme eines Kantons einig -, sie solle sich dem Bundesrat anschliessen und hier die AHV-Nummer als Identifikator für das Grundbuch einsetzen. [PAGE 909]
Ich sage es einfach, damit das auch noch geklärt ist: Damit wäre die AHV-Nummer dann nicht ein Passwort, mit dem man einfach überall Zugang hätte. Sie ist ausschliesslich dafür vorgesehen, um z. B. festzustellen, ob Herr Kuprecht - ich sage jetzt Herr Kuprecht, weil er gerade neben mir sitzt - wirklich der Herr Kuprecht ist, der diese Anfrage für das Grundbuch stellt. Da haben Sie dann mit der AHV-Nummer einen klaren Identifikator und die Gewissheit, dass eben nicht sonst irgendjemand die Anfrage stellt, sondern dieser Herr Kuprecht. Aber es ist nicht ein Passwort, mit dem Sie dann einfach überall im Grundbuch herumwühlen können, wenn ich es so sagen darf.
Zusammengefasst: Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen und dann auch der Nationalrat haben sich aufgrund dieser Erkenntnisse, dieser Überlegungen und der differenzierten Haltung, wie sie eben auch im Gutachten zum Ausdruck gekommen ist, entschieden, und zwar mit deutlicher Mehrheit, sich dem Bundesrat anzuschliessen. Ich gebe aber den Sprechern der Minderheit Recht: Die Frage wird bei der elektronischen Identifikation wieder kommen. Wir werden sie dort wieder genau anschauen. Ich bin eben der Meinung, und das ist auch die Aussage des Gutachtens, dass man das in jedem Einzelfall wieder anschauen muss, dass man es risikobasiert anschauen muss. Es wird wahrscheinlich hier keine generelle Lösung geben, die Sie von all diesen schwierigen Fragen erlöst.
In diesem Sinne bitte ich Sie, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und in dieser Frage Bundesrat und Nationalrat zu folgen.