Müller Leo · Nationalrat · 2017-12-07
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-07
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat an der Sitzung vom 15. und 16. Mai 2017 beschlossen, betreffend die Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen ein Postulat einzureichen. Damit will sie den Bundesrat beauftragen, einen Bericht über die Situation bei der Besteuerung von Grundstücken mit unterschiedlicher Eigentümerschaft zu erstellen. Es geht um die Frage, ob die Grundstücke im Eigentum einer natürlichen Person und im Eigentum einer juristischen Person gleich besteuert werden. Gleichzeitig sollen im Bericht Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, sofern eben Unterschiede bestehen würden.
In diesem Bericht ist gemäss Postulat Folgendes darzulegen:
1. Es ist die geltende Rechtslage der Besteuerung von Grundstückgewinnen bei Grundstücken im Geschäftsvermögen darzustellen, die sich einerseits im Eigentum von natürlichen Personen und andererseits im Eigentum von juristischen Personen befinden.
2. Es ist die heutige Belastung mit Steuern und Sozialabgaben für gleiche Grundstückveräusserungen je nach Steuersubjekt darzustellen, und zwar auf allen Stufen - Bund, Kantone und Gemeinden - und für beide Fälle, wenn sich ein Grundstück im Eigentum einer natürlichen Person und wenn sich ein Grundstück im Eigentum einer juristischen Person befindet.
3. Im Bericht ist ebenfalls aufzuzeigen, wie die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben auf allen Staatsebenen bei Grundstückgewinnsteuern vergleichbar gestaltet werden kann.
4. Es ist aufzuzeigen, wie die finanziellen Konsequenzen der Lösungsansätze für den Bund und die Kantone aussehen könnten.
Die Kommission hat dieses Anliegen, wie eingangs erwähnt, diskutiert und mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dieses Anliegen als Kommissionspostulat einzureichen. Die Kommission sieht es als eine Notwendigkeit an, diese Besteuerung darzulegen und zu diskutieren. Insbesondere geht es um die Frage, ob bei der Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen in Abhängigkeit davon, ob sie sich im Eigentum einer natürlichen oder einer juristischen Person befinden, Unterschiede bestehen und, wenn ja, wie gross diese sind.
Die Gegner dieses Postulates sahen keinen Grund, diese Besteuerungsarten in einem Bericht aufzuzeigen. Sie beantragen Ihnen deshalb, dieses Postulat abzulehnen.
Ich erlaube mir noch zu erwähnen, dass sich anlässlich der Debatte über die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken am 14. Juni 2017 hier im Rat Herr Bundesrat Ueli Maurer dahingehend geäussert hat, dass das Postulat zu einer Lösung führen könnte. Die Fragen, die das Bundesgericht damals in seinem Urteil aufgeworfen habe, sagte er, müssten genereller geprüft werden. Vielleicht entstünde dann daraus aufgrund des Berichtes, den der Bundesrat erarbeiten würde, eine neue Lösung, die generell für Selbstständigerwerbende gelten würde. Damit könnte das Anliegen des Bundesgerichtes und der Bundesverfassung aufgenommen und die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Bundesrat Ueli Maurer betonte damals, dass ein solches Postulat die Möglichkeit schaffen würde, das Problem grundsätzlicher anzugehen.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, wie gesagt, dieses Postulat anzunehmen, und ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag zu folgen.