Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-11
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-11
Wortprotokoll
1. Die Provenienzforschung ist eine ureigene Aufgabe aller Museen und Sammlungen, weshalb die Abklärung der Provenienzen in deren Eigenverantwortung liegt. Dies betrifft sowohl private wie auch öffentliche Museen und Sammlungen auf Bundes-, Kantons-, Stadt- oder Gemeindeebene. In diesem Sinne kann Provenienzforschung als eine nationale Aufgabe betrachtet werden. Wie der Bundesrat in der Kulturbotschaft 2016-2020 festhält, birgt eine nicht einwandfrei durchgeführte Provenienzforschung ein erhebliches Risiko für den guten Ruf eines Staates. Die Provenienzforschung in vielen kantonalen, städtischen und privaten Museen der Schweiz befindet sich im Vergleich zu derjenigen auf Bundesebene im Rückstand. Deshalb äussert der Bundesrat in der Kulturbotschaft den Wunsch, dass sie die Provenienzforschung intensivieren.
2. Der Bund hat in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt rund 900 000 Franken für Provenienzforschungsprojekte Dritter gesprochen.
3. Der Bund wird für die Jahre 2018 bis 2020 weitere rund 1,1 Millionen Franken für die Provenienzforschung Dritter zur Verfügung stellen. Damit sind für die Periode 2016-2020 insgesamt 2 Millionen Franken vorgesehen. Weiterhin wird der Bund Dritten, wie z. B. Erben von Holocaust-Opfern, Museen und Sammlungen und dem Kunsthandel, unterstützende Dienstleistungen zur Verfügung stellen.