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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-11

Wortprotokoll

Zu Ihrer ersten und zweiten Frage: Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes kann ich diese Frage nicht beantworten.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Beantwortung der Frage nach Strafmass und Gericht liegt nicht in der Zuständigkeit meines Departementes. Gemäss Medienberichten wurde H. im Mai 2016 durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt.

Zu Ihrer vierten Frage: Im Asylverfahren stützt sich das Staatssekretariat für Migration auf die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen. Dasselbe galt auch bei der Beurteilung des Asylgesuchs von H. Von Erpressung kann keine Rede sein.