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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10

Wortprotokoll

Zuerst etwas zum Prinzip der Durchdiener. Wir haben heute mehrfach über die Aufträge der Armee gesprochen. Wir haben über die Bereitschaft der Armee gesprochen und gesehen, dass es eine ganze Reihe von Aufträgen gibt, die sofort zu erfüllen sind. Wenn dem so ist, müssen - auch in einer kleineren Armee, bei kleineren Beständen - Elemente der ersten Stunde permanent und flächendeckend im Jahr verfügbar sein. Das lässt sich erreichen, indem man die Bataillone gestaffelt übers ganze Jahr im Einsatz hat, um sie notfalls in den Einsatz zu bringen. Das heisst aber, dass alle diese Bataillone schwergewichtig Bereitschaftsbataillone sein müssen und gerade in diesem Verteidigungsauftrag, in diesen grossen verlangten Übungen eigentlich kaum zum Einsatz kommen, weil immer ein Hauptauftrag, ein vorbehaltener Hauptauftrag besteht.

Nun, die Konzeption geht dahin, dass eine Schicht Durchdiener in drei Ablösungen immer im letzten Teil ihres Dienstes, wenn sie die entsprechende Ausbildung hat, bereit steht, um in den Einsatz zu kommen. Sie werden dann durch ordentliche WK-Truppen abgelöst, die ohnehin in den WK kommen. Dabei ist zu bedenken, dass es nicht nur um Schutzinfanteristen geht, sondern beispielsweise auch um Rettungstruppen - denken Sie an Gondo oder an die Luftwaffe, denken Sie an Konferenzen, die nicht im Voraus planbar sind und im WK-Tableau berücksichtigt werden können -, also um Elemente, die der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stehen haben, um derartigen ausserordentlichen Aufgaben gewachsen zu sein.

Deshalb brauchen wir die Durchdiener, die in ihrer Rekrutenschule in ihrer Disziplin ausgebildet werden. Sie werden im Übrigen nachher in diesem Schutzauftrag, wenn sie spezialisiert sind, Aufgaben und ein Pflichtenheft haben, das sie auch ausfüllt, wenn sie nicht in spezielle Einsätze kommen.

2. Wenn der Antrag der Minderheit I (Schlüer) durchgeht und es keine Durchdiener gibt, ist die Alternative dazu eben die Verlagerung des permanenten Auftrages auf die anderen WK-Truppenteile. Wir sind uns aber bewusst, dass beispielsweise bei den Rettungstruppen gar nicht genügend Elemente zur Verfügung stehen, um diese flächendeckend, das ganze Jahr hindurch, im WK zu halten. Also muss dort ein Durchdienerelement zur Verfügung stehen.

3. Zur Anzahl: Ich erinnere daran, dass der Durchdienerdienst freiwillig geleistet wird. Niemand wird oder kann gezwungen werden, seinen Dienst am Stück zu absolvieren. Die Frage lautet dann, ob eine Obergrenze sinnvoll ist oder nicht. Hier wurde zu Recht angeführt, dass das Institut der Durchdiener in Bezug auf die Milizqualifikation der ganzen Armee Probleme aufwirft. Die Durchdiener sind Miliz, es ist keine professionelle Truppe, aber immerhin: Wenn die Zahl der Durchdiener zu hoch wird, stellt sich die Verfassungsfrage. Professor Dietrich Schindler sagt in diesem Zusammenhang, dass eine Rate von 40 Prozent an Durchdienern zu hoch wäre. Wir schlagen Ihnen deshalb 15 Prozent vor. Ich bitte Sie auch, dabei zu bleiben. Das entspricht auch dem, was heute als Bedürfnis definiert ist. Ob diese Schulen dann effektiv mit Freiwilligen gefüllt werden können, wird sich weisen. Aber immerhin, die von der Verfassung gesetzte Limite ist damit berücksichtigt, wenn Sie als Gesetzgeber der Formulierung der Kommission zustimmen.

Nun zu den einzelnen Anträgen: Die Minderheit I (Schlüer) bekämpft das Institut an und für sich; dazu habe ich meine Ausführungen gemacht. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I abzulehnen.

Die Minderheit II (Garbani) möchte keine spezielle Beschränkung. Hier habe ich die Verfassungsfrage erläutert. Diese 15 Prozent sind im Rahmen dessen, was heute planbar und voraussehbar ist, genügend. Schliesslich will Herr Schneider ähnlich oder gleich wie der Ständerat, dass zuerst eine ordentliche Rekrutenschule zu absolvieren ist. Die Kommission sagt demgegenüber jetzt: "Wer seine Ausbildungsdienstpflicht ohne Unterbrechung leistet, absolviert eine Rekrutenschule und leistet unmittelbar danach die restlichen Diensttage ...." Das heisst, dass sie zuerst wie Rekruten ausgebildet werden, dass sie aber nicht zwingend in anderen Verbänden integriert sein müssen: dass sie die ordentliche Ausbildung von Rekruten geniessen und dann die restliche Dienstzeit absolvieren. Demgegenüber könnte die Fassung Ständerat mindestens so verstanden werden, dass sie zuerst in anderen Schulen zu integrieren sind.

[PAGE 833] Nun, da muss ich Ihnen sagen, dass es durchaus Verbände geben kann, in denen die Grundausbildung und die Fachausbildung zusammen erfolgen werden, dass aber dann in Bezug auf die Verbandsausbildung wegen eigener Pflichtenhefte eine Trennung erfolgt. So weit als möglich sollen sie das, wie es die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, gemeinsam absolvieren, jedenfalls das Anforderungsprofil analog erfüllen. Es gibt keine Zweiklassenarmee. Wegen der Grösse der Waffenplätze, wegen des Standortmodells der Waffenplätze kann aber an den bisherigen Standorten festgehalten werden.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag, der schon im Ständerat gestellt worden ist, abzulehnen. Denn mit dem Kommissionsantrag zu Artikel 54a Absatz 2 können wir diesen Bedürfnissen Rechnung tragen. Ich bitte Sie, den Antrag Schneider abzulehnen.