Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-12-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-12-11
Wortprotokoll
Aus Sicht des Konsumenten ist es grundsätzlich wünschenswert, wenn für die Mobilität verschiedene Angebote da sind. Ein bisschen Wettbewerb schadet auch im öffentlichen Verkehr durchaus nicht, und insofern haben wir mit den Konzessionen ein System, das eben nicht ein geschlossener Markt ist, sondern das eigentlich offen ist. Wichtig sind die gleich langen Spiesse, die Spielregeln.
So, wie sich Uber neu etabliert und Taxis logischerweise nicht nur Freude haben, dass sie von Uber konkurrenziert werden, so ist es auch im Busmarkt, den wir schon früher kannten, z. B. durch Neckermann Reisen. Auf lange Distanzen war das für viele Familien das einzige bezahlbare und günstige Angebot. Heute haben wir solche Angebote halt auch zunehmend im nationalen Bereich.
Wir behandeln solche Fragestellungen nicht zum ersten Mal, Herr Ständerat Engler. Gerade im Hotelbereich haben wir auch innerhalb der Schweiz - von Davos oder vom Bündnerland - Hotelbusse, die ihre Gäste direkt am Flughafen Zürich abholen. Auch hier gibt es eine Konkurrenz für die Rhätische Bahn, wenn Sie so wollen. Wir haben immer gesagt: Deshalb braucht es für Unternehmen, die hier ihre Leistungen anbieten wollen, zwei Bedingungen, nämlich eine Bewilligung für den gewerbsmässigen Personentransport und eine Konzession für die einzelne Linie. Die Konzession hat schon ihre Berechtigung, weil sie dafür sorgt, dass wir einen geregelten, sicheren und verlässlichen Markt haben. Die Konzession schützt vor allem Kunden, denn mit der Personenbeförderungskonzession haben sie eine Sicherstellung, dass die Transportpflicht, die Fahrplanpflicht und die Fahrgastrechte gewährleistet sind. Das ist ein ganz wichtiges Element, und deshalb ist die Motion Nantermod sicher nicht zu stützen.
Wir haben aber auch die Verlässlichkeit, die wichtig ist. Wenn wir von den Rahmenbedingungen sprechen, so denkt der Bundesrat vor allem, dass die Einbindung in das Tarif- und Distributionssystem wichtig ist. Das ist quasi der gemeinsame Nenner. Damit verbunden ist auch die Anerkennung von General- und Halbtaxabonnement, damit die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eingebunden sind. Schlussendlich ermöglicht die Konzessionierung natürlich auch die Aufsicht des Bundes, womit wir die Sicherheit auf hohem Stand gewährleisten.
All das ist aber auch im heutigen System möglich. Im heutigen System ist es deshalb denkbar, dass unter diesen Voraussetzungen nationale Fernbuslinien in das Angebot des öffentlichen Verkehrs aufgenommen werden können. Wichtig ist, das wurde gesagt, dass das BAV gemäss den heutigen Bestimmungen prüfen muss, ob von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Verkehrsangebote nicht wesentlich konkurrenziert werden und ob Angebote des öffentlichen Verkehrs, die nicht vom Staat unterstützt werden, nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Die schweizerischen arbeitsrechtlichen Bedingungen müssen eingehalten werden, die branchenüblichen Anstellungsbedingungen, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes usw.
Wenn das erfüllt ist, dann darf auch ein Fernbusunternehmen hier seine Leistungen erbringen. Dann scheint uns das eine willkommene Ergänzung im Angebot des öffentlichen Verkehrs zu sein. Ein Postauto zahlt ja auch keine Trassengebühr. Das wäre insofern ein Vergleich, der nur teilweise richtig ist.
Selbstverständlich müssen, das ist für uns hier sehr wichtig, die Bedingungen zur Bewilligung einer Konzession erfüllt werden. Selbstverständlich nehmen wir mit den betroffenen Kantonen Kontakt auf, weil es, das an die Adresse von Frau Ständerätin Savary, wenn solche Gesuche kommen, auch - das ist unser Problem im Moment - um die Haltestellen in den Städten oder dort, wo das Gesuch gestellt wird, geht. Dabei geht es natürlich auch um Sicherheit, um sanitäre Anlagen für die Passagiere usw. Sehr oft sind die Bedingungen in den Städten oder Gemeinden, in denen in Absprache mit uns solche Gesuche gestellt werden, nicht optimal.
Domo Reisen ist, das wurde richtig gesagt, ein Unternehmen, das Unterlagen für einen nationalen Fernbusbetrieb eingereicht hat. Das Unternehmen hat Ende November auch noch aktualisierte Unterlagen eingereicht. Hier muss man jetzt wirklich prüfen, was der Begriff "wesentliche Konkurrenzierung" bedeutet. Dieser ist auslegebedürftig. Es braucht vor [PAGE 932] allem die verbindlichen Zusicherungen auf Ebene Gemeinde, Stadt oder Gemeinwesen zur Nutzung aller gewünschten Haltestellen, damit die Spiesse gleich lang sind.
Das ist zum Teil Neuland, aber wir meinen, man sollte dem grundsätzlich offen gegenüberstehen. Die Konzession und die Bewilligung des gewerbsmässigen Transports geben genügend Rechtssicherheit, dass Gleichbehandlung und der Miteinbezug der Angebote des öffentlichen Verkehrs sichergestellt sind. Dann sollten wir aber auch nicht neue Mobilitätsangebote abwehren, die auf dem Markt etabliert werden.