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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10

Wortprotokoll

Gerade in einer Milizarmee ist die Ausbildung, und zwar die Grundausbildung, von zentraler Bedeutung. Was später gemacht wird, ist zweifellos sehr wertvoll, aber das sind, wie der Name sagt, Wiederholungskurse. Jetzt hat das Parlament eigentlich zu entscheiden, was man will, das heisst, welchen Standard man anstrebt. Es ist dann selbstverständlich Aufgabe der Armee, innerhalb dieses Standards das Optimum zu bieten. Aber auch produzierende Betriebe wissen, dass da ganz natürliche Grenzen gesetzt sind.

Ich hatte in den letzten Monaten gelegentlich den Eindruck, man erwarte von der Armee jetzt etwas, was man sonst - insbesondere in der Wirtschaft - nie akzeptiert: Man bestimmt den Preis, das ist verfassungsmässig, und zwar jährlich über das Budget - in den letzten zwölf Jahren ist er permanent gesunken -; man bestimmt den Auftrag, das ist verfassungsmässig, absolut korrekt; aber jetzt sagt man auch gleich noch, wie man ihn erfüllen soll. Und da muss ich Ihnen schon sagen, das ist mir jetzt neu. Jede derartige Kautel hat bestimmte Konsequenzen. Und hier - gerade wenn man von einem Controlling spricht - nimmt man sich die Möglichkeit, die Armee selber unter den entsprechenden Erfolgsdruck zu zwingen, weil man ihr noch genaue Bedingungen auferlegt, hinter denen sie sich später wird verstecken können.

Deshalb vertrete ich die Auffassung, dass man dieses Problem grundsätzlich in die Verantwortung des Bundesrates legen sollte. Weil das politisch nicht unproblematisch ist und ich dies erkenne, habe ich bereits in der Kommission des Ständerates vom Departement aus, vom Bundesrat her, einen Artikel vorgeschlagen, der dem Parlament gestattet, diese Prozesse zu begleiten. Artikel 149b, der nach meinem Dafürhalten von Ihrer Kommission noch präziser gefasst wurde, sagt in Ziffer 1, dass der Bundesrat periodisch überprüft, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden. In Ziffer 2 wird festgehalten, dass der Bundesrat - ähnlich wie in der Aussenpolitik - die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert, "bevor er grundlegende Änderungen in den Bereichen der Ausbildung, des Einsatzes oder der Organisation der Armee einführt".

Eine derartige Veränderung der Rekrutenschule wäre Gegenstand einer derartigen Konsultation. Sie bleiben also begleitend dabei; die Verantwortung bleibt aber klar beim Bundesrat. Vom Moment an, in dem Sie eingreifen, übernehmen Sie einen Teil der Verantwortung, definieren gleichzeitig den Auftrag, werden möglicherweise weiter das Budget kürzen - mit den entsprechenden Konsequenzen.

Kommen wir zurück zu den Armeeaufträgen. Es wurde richtig ausgeführt und bereits in der Diskussion um das Armeeleitbild erläutert: Die Aufträge für das Sicherheitsinstrument Armee sind umfangreicher geworden, die Mittel knapper. Die Bestände müssen deshalb reduziert werden. Wenn dem so ist, dann muss der einzelne Mann, die einzelne Frau besser ausgebildet werden. Dann können Sie das kompensieren. Bisher hatten wir im Reparaturbereich zehn oder zwölf Disziplinen, die einzeln ausgebildet wurden; inskünftig werden es noch etwa vier Disziplinen sein. Aber es wird noch das gleiche Pflichtenheft bestehen. Der einzelne Mann, die einzelne Frau muss also besser ausgebildet sein. Jetzt hat das Konsequenzen in Bezug auf die Dauer der Ausbildung.

Zu den beiden Hauptaufträgen Raumsicherung und Verteidigung: Ich sagte heute bereits, dass wir in der Raumsicherung die Truppe betreffend Bereitschaft auszubilden haben. Das ist entweder örtlich, räumlich beschränkt, oder es ist grossflächig die Sicherung des Raumes im Land, eine Sicherung, die nur von der Armee wahrgenommen werden kann. Das ist allenfalls subsidiär; dort, wo die Lage es erfordert und die Truppe verlangt wird, ist es ein subsidiärer Einsatz. Das ist eine klassische Aufgabe, die von der Spezialität her heute von den Territorialregimentern erfüllt wird.

Aber jetzt hat die gleiche Truppe einen zweiten Auftrag: Sie hat ein Waffensystem zu beherrschen, um die Kampfkompetenz für den Verteidigungsauftrag zu erhalten. Also hat der gleiche Füsilier - der im Übrigen kein Füsilier mehr ist, sondern ein mechanisierter Infanterist - nebst seinem Schutzauftrag auch einen Verteidigungsauftrag zu erfüllen.

Jetzt bin ich gerne bereit, Berechnungen in Bezug auf den Vergleich mit der Rekrutenschule von 17 Wochen zu machen. Wenn Sie 17 Wochen nehmen und den Samstag dazuzählen, dann erhalten Sie 20,5 Wochen. Bei diesen 17 Wochen hatten wir nicht zwei Aufträge, wir hatten einen Auftrag zu erfüllen; der zweite Auftrag wurde von anderen erfüllt. Das Äquivalent zu 17 wären 21 Wochen. In diesen 21 Wochen muss noch der zweite Armeeauftrag ausgebildet werden.

Ausgangspunkt sind nicht die 15 Wochen. Die 15-wöchige RS hat aber mindestens eines gezeigt, nämlich dass die Verbandsausbildung, die wir bei 17 Wochen hatten, nicht mehr durchgeführt werden kann.

Jetzt habe ich die Forderung insbesondere seitens der Industrie erhalten - ich bin auch der Auffassung, dass es eine richtige Forderung ist -, die Leute wieder führen zu lehren. Wenn wir sie führen lehren wollen, müssen sie die Verbandsausbildung im "Meccano" der modernen Einheit, der verstärkten Kompanie im Zusammenwirken verschiedener Elemente machen. Aber eine Verbandsausbildung können sie nur machen, wenn sie die entsprechende Grundausbildung absolviert haben.

Zum Zweiten ist jetzt zusätzlich noch der Raumsicherungsauftrag zu erfüllen. Deshalb habe ich mir x-mal "bottom up" berechnen lassen, wie sich das mit diesen Lektionen verhält. Die Darstellung, wonach wir in der militärischen Ausbildung praktisch auf einer 45- oder 42-Stunden-Woche sind, ist mindestens insoweit nicht korrekt, als dort von reinen Ausbildungslektionen, aber nicht von den zusätzlich ebenfalls notwendigen Dienstleistungszeiten gesprochen wird. Wenn Sie den "Picasso" einer Rekrutenschule sehen, dann ist das absolut vergleichbar mit dem, was wir seinerzeit erlebt haben. Wenn Sie die Ausbildungszeit jetzt beschränken, dann führt das dazu, dass wir mit Sicherheit den Raumsicherungsauftrag immer werden erfüllen müssen, weil er im Moment wahrscheinlicher ist. Das heisst mit anderen Worten: Gestraft oder abgebaut wird der Verteidigungsauftrag. Das Risiko besteht, dass wir diesen zeitlich nicht mehr im gleichen Umfang realisieren können. Aber dann sollten Sie im Parlament nicht mehr davon sprechen, wir hätten die Kompetenz, ein bewaffneter neutraler Staat zu sein. Wenn wir diese Anforderung haben, dann bin ich gezwungen, mindestens die Armee zu zwingen, eine gewisse Verteidigungsautonomie aufzubauen. Wenn ich das aber machen will, brauche ich die entsprechende Grundausbildung.

Sie sehen also: Das System ist nicht zu komplex, aber immerhin hängt sehr vieles miteinander zusammen.

Und so einfach, so ohne Konsequenzen lässt sich die Ausbildungszeit nicht reduzieren, weil die kritische Grenze irgendwo erreicht ist, wie das in anderen Systemen ebenfalls der Fall ist.

Ein Weiteres: Sie wissen, dass wir die Ausbildung - insbesondere der Unteroffiziere, aber auch der Offiziere - zertifizieren wollen, um ihnen einen Trumpf in die Finger zu geben, wenn sie sich mit zwanzig Jahren der Armeeausbildung zur Verfügung stellen, damit sie, genau wie in der Industrie, ihre Führungserfahrung beweisen können. Ein junger Mann oder eine Frau, die zehn Leute geführt hat, ein Leutnant, der dreissig Leute geführt hat, möglicherweise zweisprachig, und das in komplexen Verhältnissen und erfolgreich: sie sind auch in der Wirtschaft und Verwaltung etwas wert. Das wird [PAGE 829] mit der entsprechenden Zertifizierung, die wir zusammen mit der Wirtschaft machen werden, ein Vorteil sein.

Die Milizverträglichkeit wird höher, wenn wir die Grundausbildung erhöhen. Alles, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans eben nimmermehr. Was er in der Grundausbildung versäumt, kann er später kaum mehr nachholen. Und wenn er es nachholen müsste, dann müsste er es mit der Miliz nachholen, von der aber eine zusätzliche zeitliche Investition verlangt wird.

Genau hier, gerade um der Miliz die Kaderfunktion zu erleichtern, wollen wir entlasten. Also auch hier: Die Verkürzung der Grundausbildung hätte Konsequenzen, die nach bisherigen Erfahrungen - ich habe es bereits gesagt - nicht auszugleichen wären.

Ein Weiteres: Die gesamte Dienstleistungszeit wird wesentlich kürzer - ein Soldat leistet 30 Tage weniger Dienst, ein Wachtmeister leistet 60 Tage weniger Dienst, ein Fourier 120 Tage, ein Feldweibel 140 Tage, ein Stabsadjutant 140 Tage, ein Leutnant 180 Tage usw. Der Kommissionspräsident hat Ihnen diese Liste eröffnet. Der Kommission war sie auch bekannt. Die Wirtschaft wird durch diese Reform also ganz tüchtig entlastet.

Es kommt dazu, dass der Rekrut mit zwanzig Jahren zwei Drittel seiner Dienstleistung erbracht hat. Bisher war ich der Auffassung, dass diese Zeit, gerade für den produzierenden Betrieb, weniger kostbar ist als die Zeit, die jemand mit dreissig oder mehr Jahren einsetzen muss.

Also auch hier bitte ich zu beachten, dass es eine bessere Grundausbildung braucht, die Gesamtdienstleistungszeit aber wesentlich kürzer wird.

Schliesslich ein Letztes zu den Studierenden: Wir haben mit den Universitäten mehrfach Gespräche geführt. In einem Brief der Erziehungsdirektorenkonferenz wird gesagt, dass 21 Wochen vertretbar sind, wenn sie fraktioniert werden können. Fraktionieren konnte man schon heute, das wird man auch inskünftig tun können.

Im Übrigen sind die Stellungnahmen, die ich während der ganzen Diskussionszeit von den übrigen Verbänden und der Wirtschaft erhalten habe, mindestens nicht so klar, wie sie hier dargestellt wurden. Die Economiesuisse hat mir beispielsweise ursprünglich 24 Wochen vorgeschlagen. Später, das ist so, kam man dann auf diese 18 Wochen. Sie sehen also, noch in der Vernehmlassung hat hier auch ein anderer Wille vorgeherrscht. Das kann durchaus vorkommen, da bin ich auch weit davon entfernt, dies zu kritisieren. Aber wir haben dann mit der Fraktionierungsmöglichkeit diesen Bedenken Rechnung getragen.

Noch zu den einzelnen Anträgen: Der Antrag Müller Erich sieht für Spezialisten 24 Wochen vor, sagt aber dann ausdrücklich, dieser mechanisierte Infanterist sei nicht Spezialist. Da muss ich Ihnen sagen: Gerade für die Spezialisten, die nur einen Auftrag haben, kommen wir wahrscheinlich mit 18 Wochen aus. Hingegen ist dort, wo zwei Aufträge plus die Verbandsausbildung zu vermitteln sind, ein anderes Regime.

Deshalb kommen wir dazu, dass wir bei der Fassung des Ständerates, die 18 Wochen plus Ausnahmen vorsieht, halt doch der Redlichkeit wegen beantragen, auf 21 Wochen zu erhöhen, mit entsprechenden Ausnahmen und auch der Interventionsmöglichkeit des Parlamentes, gestützt auf Artikel 149b, wo Sie das Controlling durchführen können und in der Lage sind, die ganze Entwicklung zu verfolgen.

Ich bitte Sie, beim Antrag der Kommission zu bleiben oder sonst halt Anträge zu unterstützen, die wertfrei diese 18 oder 21 Wochen vorsehen. Dann liegt es in der Kompetenz des Bundesrates, sie vorzuschlagen. Eine gute Lösung ist der Antrag der Minderheit I (Freund), allenfalls auch der Antrag Banga, der 15 bzw. 24 Wochen vorsieht. Das ist soweit wertfrei. Aber überall dort, wo ein Schwergewicht gesetzt wird, greifen Sie in die Verantwortlichkeit des Bundesrates ein und widersprechen nach unserem Dafürhalten dem Auftrag der Armee, der eben von diesen Leuten eine Doppelfunktion verlangt.

Das sind angesichts der fortgeschrittenen Zeit zusammengefasst die Gründe, weshalb ich Sie bitte, sich diesen Entscheid hier sehr gut zu überlegen und in Bezug auf die Glaubwürdigkeit der Armee und die heute bestehende Auftragslage konsequent zu sein und allenfalls dann im Controlling die Bedingungen so zu setzen, dass Sie die Umsetzung entsprechend korrekt verfolgen können.