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Graf Maya · Nationalrat · 2017-12-11

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Das Bundesgericht untersagte 2009 neurowissenschaftliche Tierversuche an Primaten, an der ETH und an der Universität Zürich, weil diese Tiere durch stundenlanges Fixiertsein im Primatenstuhl und den vorgängigen, teils mehrere Tage andauernden Flüssigkeitsentzug zu stark belastet seien. Nun hat das Verwaltungsgericht in Zürich im Jahre 2015 dem praktisch identischen Versuch zugestimmt. Können Sie mir sagen: Welchen Stellenwert hatten hier unser Tierschutzgesetz, das eine Güterabwägung vorschreibt, und unsere Bundesverfassung, die die Würde der Kreatur festschreibt, bei diesem Entscheid oder überhaupt in dieser Frage?