Haering Barbara · Nationalrat · 2000-03-14
Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-14
Wortprotokoll
Die Behandlung dieses Artikels und der insgesamt fünf Anträge, die dazu gemacht worden sind, macht Mehrfaches deutlich:
1. Die Unzulänglichkeit der bundesrätlichen Formulierung: Wenn zur Frage der Bewaffnung und des Waffeneinsatzes Anträge von mir (SP), Teuscher (GP), Hess Walter (CVP), Wasserfallen (FDP) und Maspoli (Lega) als Begründung für die Rückweisung vorliegen, dann ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass die bundesrätliche Formulierung Fragen offen lässt; Fragen, welche materiell geklärt werden müssen; Fragen aber auch, welche Konsenslösungen bedürfen, wenn diese Vorlage in der Volksabstimmung eine Mehrheit finden soll.
2. Die Unzulänglichkeit der Kommissionsarbeit: Wir führen hier eine Plenumsdebatte zu sechs verschiedenen Formulierungen. Dies zeigt, dass die Kommission die Tragweite der Frage der Bewaffnung und des Waffeneinsatzes nicht erkannt und das Problem zu wenig vertieft behandelt hat. Es würde mich nicht überraschen, wenn diese Plenumsdebatte heute nicht zu einem befriedigenden und differenzierten Ergebnis führen würde. Dem Ständerat würde es dannzumal obliegen, die verschiedenen Formulierungen nochmals zu beraten und dabei insbesondere den präzisen Unterschied zwischen friedensunterstützend, friedensfördernd und friedenserhaltend zu finden und zu definieren, so wie es die UN-Charta auch vorsieht.
3. Die Sorge um einen sinnvollen Umgang mit Bewaffnung und mit Waffeneinsatz: Die Vielfalt der Anträge zeigt mir, dass die SP und die Friedensbewegung mit ihrer Sorge um den Umgang mit Bewaffnung und mit Waffeneinsätzen nicht alleine sind. Dies sowohl aus materiellen Gründen als auch im Hinblick auf das Verabschieden einer in der Volksabstimmung tragfähigen Vorlage.
Gemeinsam ist uns allen die Sorge, den Waffeneinsatz der Schweizer Truppen so zu gestalten, dass er im Konfliktfall nicht eskalierend, sondern deeskalierend, also Gewalt dämmend wirkt. Wir sind uns alle bewusst, dass dies in der Praxis, im Feld, schwierig sein wird. Umso wichtiger ist es, die entsprechenden gesetzlichen Aufträge präzise zu formulieren, präzise zu fassen, denn nur dann geben wir den Truppen im Feld klare Richtlinien für ihre schwierige Aufgabe.
Gemeinsam ist uns auch das Ziel, Schweizer Truppen nur in friedenserhaltenden Operationen einzusetzen. Bewaffnete Schweizer Truppen sollen nicht zum Einsatz kommen, wenn es darum geht, Friedensabkommen zu erzwingen. Sie kommen erst dann zum Einsatz, wenn entsprechende Abkommen verabschiedet sind und es um die Umsetzung und die Sicherung des Friedens im Alltag geht. Die meisten Anträge versuchen, diese beiden Zielsetzungen zu erreichen, indem sie ausschliessen, was nicht sein soll. Mein Antrag verfolgt eine andere Strategie. Er formuliert und definiert positiv, was sein soll. Und das ist eigentlich klar:
1. Wir wollen eine Bewaffnung und einen Waffeneinsatz zum Selbstschutz unserer Truppen, aber auch zum Schutz der uns anvertrauten Menschen und Anlagen.
Selbstverständlich werden wir im Gewaltfall nicht nur uns selber schützen, sondern ebenso beispielsweise die uns anvertrauten Kinder oder das uns anvertraute Spital. Bildlich gesprochen: Wir wollen das Haus und seine Bewohner schützen und nicht Brandpfeile schiessen. Wir wollen Gewalt eindämmen und auf jeden Fall verhindern, dass wir zur Eskalation von Gewalt beitragen.
2. Wir wollen den Einsatz bewaffneter Schweizer Truppen nur für friedenserhaltende und nicht für offensiv friedenserzwingende Operationen. Auf die Uno-Charta bezogen bedeutet dies: Wir wollen ein "peace keeping" nach Kapitel VI und kein "peace enforcement" nach Kapitel VII der Uno-Charta.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen. Er öffnet den Weg aus der Sackgasse der verschiedenen Negativformulierungen, wie sie in den anderen Anträgen in der einen oder anderen Form festgehalten sind.
Ich möchte zum Schluss eine kurze Bemerkung zur französischen Übersetzung meines Antrages machen: Es geht selbstverständlich nicht um die "marchandises à charge", sondern um die "biens à charge", die geschützt werden sollen.