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Thurnherr Walter · 2017-12-12

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-12-12

Wortprotokoll

Zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer haben heute eine doppelte Staatsangehörigkeit. Bei den über 15-Jährigen ist es eine bzw. einer von sechs.

Die Bestimmungen im Bürgerrechtsgesetz über den Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in der Schweiz wurden vor bald dreissig Jahren aufgehoben. Die Kantone könnten zwar eine solche Regelung in ihrer Gesetzgebung vorsehen, aber kein Kanton hat dies getan. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die doppelten Staatsbürgerschaften in der Praxis keine Probleme verursachen.

Im Übrigen entstehen die doppelten Staatsbürgerschaften in manchen Fällen automatisch, und manchmal sieht der ausländische Staat weder in seinem innerstaatlichen Recht noch in der Praxis vor, dass man auf seine Staatsangehörigkeit verzichten kann. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Loyalität unserem Land gegenüber nicht daran misst, ob jemand noch einen anderen Pass besitzt. Wer sich für ein politisches Amt oder eine Position in der Bundesverwaltung mit Auslandbezug bewirbt, zeigt ja gerade schon dadurch, dass sie oder er sich für die Schweiz einsetzen will. Loyalität ist eine Frage der inneren Haltung und nicht der rechtlichen Regelung.

Australien wurde erwähnt. Die Australier haben auch eine Vorschrift, welche die Barbesitzer verpflichtet, nicht nur die Gäste, sondern auch die Pferde zu bedienen. Nur weil es in Australien dieses Gesetz gibt, müssen wir es ja nicht hier auch einführen.

In den USA gilt das Prinzip des Geburtsorts; dort wird man automatisch Staatsbürger, wenn man innerhalb der USA geboren ist.

Der Vergleich mit dem Ausland ist gerechtfertigt, aber das heisst ja nicht, dass man jede Regelung im Ausland auch für uns gelten lassen soll.