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preparatory:AB 224260

de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Le président (de Buman Dominique, président): Dans le bloc 1, nous allons traiter des propositions qui se réfèrent aussi bien au projet 1 qu'au projet 2.

[VS]

[VS]

1. Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts)[GZ]

1. Loi sur l'Assemblée fédérale (Modifications diverses du droit parlementaire)[GZ]

[VS][GZ]

Detailberatung - Discussion par article [GZ]

[VS][GZ]

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung[GZ]

Antrag der Kommission: BBl

[VS]

Titre et préambule, ch. I introduction[GZ]

Proposition de la commission: FF [GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 11 Abs. 1 Bst. a, 1bis, 2, 3[GZ]

Antrag der Kommission: BBl [PAGE 2077]

[VS]

Antrag Masshardt [GZ]

Abs. 1ter[GZ]

Jedes Ratsmitglied legt die Namen der Spenderinnen und Spender offen, sofern die Geldspende für seine politische Tätigkeit bestimmt ist und der Betrag einer einzelnen Geldspende mehr als 5000 Franken oder der Gesamtbetrag der in einem Kalenderjahr von derselben Spenderin oder demselben Spender erhaltenen Geldspenden mehr als 10 000 Franken beträgt.

Abs. 2 [GZ]

Gemäss Minderheit IV, aber: [GZ]

... über die Tätigkeiten der Ratsmitglieder nach den Absätzen 1 und 1bis sowie über die erhaltenen Geldspenden nach Absatz 1ter, und kontrollieren ...[GZ]

Schriftliche Begründung[GZ]

Wir kennen aktuell keine Regelung, wie mit Geldspenden an Parlamentsmitglieder umgegangen wird. Gemäss dem Einzelantrag sollen Mitglieder der Bundesversammlung Einzelspenden ab 5000 Franken - und falls mehrere Geldspenden desselben Spenders das Total von 10 000 Franken überschreiten - diese unter Angabe ihrer Höhe und Herkunft in einem öffentlichen Register eintragen müssen. Worum geht es nicht: Dieser Einzelantrag bezieht sich nicht auf Geldspenden an Parteien und Komitees, sondern nur auf solche, die Parlamentsmitglieder erhalten. Es geht auch nicht darum, Geldspenden zu verbieten. Und es wird keine unnötige Bürokratie aufgebaut, denn es geht nur um Grossspenden an Einzelpersonen. Bei diesen besteht das Risiko, dass Abhängigkeiten entstehen können. Es ist im Interesse von uns allen, dass in diesem Bereich Transparenz geschaffen wird. Bei grossen Beträgen für eine Einzelperson ist es für die Bürgerinnen und Bürger relevant zu wissen, woher diese stammen. Dies folgerte auch das Büro und entschied 2015: "Das Büro des Nationalrates will eine umfassende Auseinandersetzung über Lobbyismus, Zugang von Interessenvertretern zum Parlamentsgebäude und Transparenzregeln. Ziel ist eine breite Auslegeordnung, die Klärung des Handlungsbedarfs und eine anschliessende Anpassung des Parlamentsrechts. Das Büro unterstützt damit Bemühungen, mehr Transparenz bei der Einflussnahme auf die parlamentarische Arbeit zu schaffen." (Vgl. Pressemitteilung des Büros-NR vom 21. August 2015) Dieser Einzelantrag geht in eben diese Richtung und nimmt die Forderung des Büros auf.

[VS]

Art. 11 al. 1 let. a, 1bis, 2, 3[GZ]

Proposition de la commission: FF [GZ]

[VS]

Proposition Masshardt [GZ]

Al. 1ter [GZ]

Tout député indique le nom des donateurs pour autant que le don soit destiné à soutenir son activité politique et que le montant d'un don unique dépasse 5000 francs ou que le montant total des dons reçus de la part d'une seule et même personne au cours de l'année civile dépasse 10 000 francs. [GZ]

Al. 2 [GZ]

Selon minorité IV, mais: [GZ]

... des activités exercées par les députés au sens des alinéas 1 et 1bis ainsi que des dons reçus au sens de l'alinéa 1ter et contrôlent ...