Glättli Balthasar · Nationalrat · 2017-12-12
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion wird ausser bei den Anträgen der Minderheiten Barrile und Wermuth jeweils mit der Mehrheit stimmen.
Bezüglich der Klassifizierung habe ich das Gefühl, dass es wichtig ist, dass man unterscheidet: Das eine sind Unterlagen, bei denen man sagen kann - und das ist die Idee der Mehrheit -, dass ein Teil als öffentlich erklärt werden kann. Es braucht natürlich auch das Einvernehmen mit den entsprechenden Urhebern. Aber da soll kein unnötiges Geheimnis gemacht werden. Das andere sind die Protokolle. Ich weiss, es gibt auch in der Grünen Partei Leute, die sagen, dass man Kommissionssitzungen grundsätzlich öffentlich machen sollte. Ein Ausdruck dieser Haltung wäre es, zumindest die Protokolle öffentlich zu machen.
Ich muss Ihnen sagen, dass ich 2011, als ich in diesen Rat gewählt wurde, ein grosser Verfechter dieser Position war. Ich bin es nicht mehr. Ich glaube, die meisten haben es auch schon erlebt, dass es in der Kommission Momente gibt, in denen man in guter, alter Tradition eine Brücke, einen Kompromiss oder eine unerwartete Lösung findet. Ich glaube, dass der geschützte Raum, der durch das Sitzungsgeheimnis geschaffen wird und mit der Beibehaltung des Protokollgeheimnisses bewahrt bleibt, eine der Voraussetzungen dafür ist, dass solche Lösungen entstehen können.
Jenen aus der Bevölkerung und unter uns, die Transparenz verlangen, muss ich sagen: Sie verlangen von uns auch Lösungen. Sie verlangen von uns zu Recht, dass wir auch einmal bereit sind, Positionen zu überdenken, einen Schritt auf die Gegenseite zu zu machen. Sie verlangen aber gleichzeitig von uns, dass wir klar und eindeutig sind, immer klare Kante geben und sagen, was wir wollen.
Das heutige System erlaubt uns genau das; es erlaubt, beide Interessen unter einen Hut zu bringen. Wir können nach aussen klar unsere Positionen markieren - das sind auch die Überzeugungen, die uns in der Debatte leiten -, wir können aber gleichzeitig in der Kommission versuchen, Brücken zu bauen. Wenn wir am Schluss die Brücke des gemeinsamen Kompromisses betreten, dann geschieht das nicht im Heimlichen, sondern es ist eine Lösung, die eine Mehrheit gefunden hat. Dann sind wir der Bevölkerung, unseren Wählerinnen und Wählern, auch wieder Rechenschaft schuldig, weshalb wir bei diesen Kompromissen dabei sind.
Von dem her: Ich habe mir das überlegt, wir haben uns das überlegt, und ich denke, das ist ein richtiger, goldener Mittelweg. [PAGE 2083]
Bezüglich der Schlussabstimmung bei Volksinitiativen ist klar, dass es im Moment gewisse taktische Möglichkeiten gibt, die man nutzen kann. Ich gehöre auch zu den Nutzniessern dieser taktischen Möglichkeiten, wonach man weiss, dass die Gesamtabstimmung noch nicht die Schlussabstimmung ist. Das soll - wie soll ich sagen? - wirklich die Parlaments-Aficionados und Taktiker beschäftigen; im Zusammenhang mit dem Gesetz über die politischen Rechte ist es aber eigentlich nicht korrekt und deshalb zu ändern.
Die zweitletzte Minderheit, auf die ich eingehe, ist die Minderheit Addor. Ich verstehe diese nicht. Der Antrag dieser Minderheit ist aus meiner Sicht falsch - das sollte man nicht sagen, es gibt ja Meinungen. Es ist aber ein falscher Antrag. Die Minderheit Addor verlangt nämlich Folgendes: Auch wenn sich die beiden Räte einig sind, dass eine Bestimmung einer Volksinitiative für ungültig erklärt werden muss - wenn also eine Teilungültigkeit besteht, weil die Bestimmung eben gegen zwingendes Völkerrecht verstösst; das ist der einzige Grund, weshalb es eine Teilungültigkeit gibt -, soll diese Teilungültigkeit, die von beiden Räten festgehalten wird, nicht gelten, falls sich die beiden Räte materiell nicht einig sind, ob sie dem Rest der Initiative zustimmen oder nicht.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Fragen: Die eine Frage ist, ob man politisch findet, dass der Rest materiell zustimmungswürdig ist oder nicht. Die andere Frage ist - dort haben wir als Parlament auch fast die Rolle eines Verfassungsgerichtes -, ob man sich einig ist, dass eine Bestimmung gegen zwingendes Völkerrecht verstösst und dass die Initiative entsprechend für teilungültig erklärt werden muss.
Es geht hier also in keiner Art und Weise um eine zusätzliche Beschneidung des Initiativrechts; es geht nur darum, dass weiterhin sauber getrennt wird. Auf der einen Seite geht es um die Frage, ob eine Teilungültigkeit gegeben ist - ja oder nein. Auf der anderen Seite geht es um die Frage, ob wir die Initiative zur Annahme empfehlen wollen - ja oder nein.
Zum Schluss muss ich Ihnen als Sprecher der Grünen noch Folgendes ans Herz legen: Stimmen Sie bei Artikel 18 des Geschäftsreglementes, es geht dort um die Stellvertretung in den Subkommissionen, nicht mit der Minderheit Romano, sondern mit der Mehrheit der Kommission. Es geht um Subkommissionen und um die Frage, ob dort auch Stellvertretungen möglich sein sollten oder nicht. Die Minderheit Romano will, dass nur Leute eine Stellvertretung in einer Subkommission übernehmen können, die Mitglied der Kommission sind.
Sie sehen, ich habe hier ein Partikularinteresse, das aber einige Fraktionen dieses Rates betrifft, alle jene nämlich, die nicht in alle Kommissionen zumindest zwei Leute schicken können. Für uns würde das nichts anderes bedeuten, als dass keines unserer Fraktionsmitglieder mehr mitstimmen kann, wenn unsere einzige Vertretung verhindert ist. Das ist aus meiner Sicht auch der Verfahrenseffizienz nicht zuträglich.
Ich schliesse mit der Frage der Sitzungszeiten. Das hat bei uns in der Fraktion - Sie haben es schon aufgrund der einen Frage von Kollege Girod gemerkt - zu lebhaften Diskussionen geführt. Die knappe Mehrheit unserer Fraktion empfiehlt Ihnen, mit der Mehrheit zu stimmen; eine Minderheit, die nicht minder lebendig ist, hat sich ja schon geäussert und empfiehlt Ihnen, den Freitag ganz zu streichen.
Ich möchte einfach hier die Argumente der Mehrheit unserer Fraktion auch noch zum Ausdruck bringen. Ein Argument ist erstens, dass wir immer klagen, es gebe zu wenig Zeit für persönliche Vorstösse. Zu viele würden nach zwei Jahren abgeschrieben - ohne Abstimmung. Wenn wir die Sitzungsdauer verkürzen, wird das nicht besser. Zweitens gibt es das Argument der Qualität der Schlussabstimmungstexte. Ich erinnere nur daran, dass wir uns in diesem Haus sogar schon damit auseinandergesetzt haben, dass bei Bestimmungen in unserer Verfassung die Übersetzungen so gemacht sind, dass sie auf Französisch und Italienisch etwas anderes bedeuten als auf Deutsch. Wenn man jetzt quasi die Bedingungen der Redaktionskommission noch mehr verschlechtert, wird das sicher nicht besser. Drittens gilt dieser vielbeschworene Papi-Tag natürlich dann nur für die Leute, die in Zürich oder in Bern wohnen, und für diejenigen, die im Tessin wohnen, sieht es dann wieder etwas anders aus. Ich bin da für die freundeidgenössische Lösung der Mehrheit.